Entschädigung nach Hepatitis Infektion

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  • Ist zwar OT, passt aber durchaus hierher: Die Frau soll sich freuen, denn wie so oft ist sie als im Beruf Geschädigte viel besser abgesichert als der Normalbürger. Im genannten Zeitraum hat sich ein Familienangehöriger von mir auch eine Hepatitis C Infektion zugezogen. Wobei zugezogen eigentlich nicht das richtige Wort ist: Er bekam eine Bluttransfusion mit Hepatitis C Viren. Damals wurde Spenderblut noch nicht auf Hepatitis C Viren untersucht (Stand der Wissenschaft) und somit ist die Infektion auf diesem Wege höhere Gewalt oder simpler ausgedrückt persönliches Pech.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • In diesem Gerichtsprozess hat ein kluger Richter endlich mal bekannte immer wiederkehrende pauschale Auffassungen bzw. (Vor-)Urteile der BGW unter die Lupe genommen und diese mal so richtig auseinandergenommen.Bravo!

    Die Ablehnung der Anerkennung begründete die BGW (hier stichpunktartig) wie folgt: Die Klägerin wäre keiner erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt gewesen. In epidemiologischen Studien hätten keine erhöhten Risiken für eine Hepatitis-C bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst nachgewiesen werden können. Die Infektion hätte bereits in der Kindheit stattfinden können. (Fehlende Eingrenzung des Infektionszeitraumes, Punkt "Inkubationszeit"). Detaillierte Beschreibungen zur Häufigkeit von Nadelstichverletzungen, z. B. in einem Verbandsbuch, hätte es nicht gegeben. Es fehlten Ergebnisse der durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen oder nachgewiesenen Arztkonsultationen nach Nadelstich- oder Schnittverletzungen.

    Besonders gut gefällt mir u.a. auch die Antwort des Richters zur erhöhten Infektionsgefahr :

    "Die erhöhte Infektionsgefahr ergibt sich jedoch aus einem Vergleich mit der Gefahr, die in der Bevölkerung allgemein hinsichtlich einer Infektion besteht. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch den Stich einer kontaminierten Nadel noch so gering ist, kommt eine tätigkeitsbedingte erhöhte Infektionsgefahr in Betracht, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Infektion in der Allgemeinbevölkerung noch geringer ist. Dies ist im Hinblick auf die Übertragungswege des HCV der Fall. Das Infektionsrisiko von Personen in der Allgemeinbevölkerung, die keiner Risikogruppe angehören, tendiert gegen Null. Dementsprechend ergibt sich aus dem Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Instituts 31/2014, dass im Jahr 2013 87 % der Neuinfizierten, bei denen belastbare Angaben zum Übertragungsweg vorlagen, sich beim intravenösen Drogengebrauch infiziert hatten. Der stochastisch-mathematische Ansatz des Prof. Dr. H. läuft darauf hinaus, die HCV-Infektion von der BK 3101 auszuschließen."

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…=esgb&id=179664

    Es würde mich nicht wundern, wenn die BGW nun noch das Bundessozialgericht bemüht. Jahre des Streitens: Zunehmende Belastung für die betroffene erkrankte Person. Für die BGW ist dies aber nicht primär von Bedeutung. Primär geht es dieser doch um ihre wirtschaftlichen Ziele.

    Wie schwierig die Anerkennung bei der BGW ist, kann hier entnommen werden.
    Im Jahre 2014 - Verdachtsfälle: 134, Renten: 24; Verhältnis so in etwa auch in den vorherigen Jahren:
    bgw 2014 hep fälle.jpg


    Daher meine Empfehlung: Pflicht- und Angebotsvorsorge wahrnehmen; wenn möglich sich auf Hepatitis untersuchen lassen (Nachweis für den Fall der Fälle, dass keine Hepatits vor Beschäftigung vorlag, kann auch beim Arzt des Vertrauens gemacht werden), Impfangebot wahrnehmen bei impfpräventablen Infektionen (z. B. Hep B); Vorsorgebescheinigung gut aufbewahren. Relevante Vorkommnisse immer notieren, unbedingt ins Verbandbuch eintragen, Eintrag unbedingt kopieren und Kopie aufbewahren. (Man weis ja nie!) Und immer daran denken: Es können auch ganz unerwartete berufliche Expositionen auftreten. Nachtrag: Und bei Beschäftigungsende: nachuntersuchen lassen. Nicht erst Jahre warten, in der Hoffnung, ist nichts passiert.

    Betrifft Pflegeeinrichtungen: Am Besten wäre eine Aufnahmeuntersuchungen der Heimbewohner (darauf haben wir allerdings keinen Einfluss), eine bessere Schulung (Wissen auch zur Gefährdungsbeurteilung) sowie Impfschutz des Personals.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (8. November 2015 um 11:28) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Über "meine" BGW habe ich mich auch schon mehrfach geärgert, besonders über das Nichtzahlenwollen.
    Dabei wurde uns in der SIFA-Ausbildung so ein schöner Werbefilm der BGW gezeigt. Tenor:

    Die BGW, die Vollkaskoversicherung für den Beschäftigten, komme was wolle, der Beschäftigte hat Schutz.

    Nett, dass nun ein Richter die BGW auf Einhaltung ihrer Werbeversprechen verdonnert hat...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin zusammen,

    eine BG ist auch nur eine Versicherung und dementsprechend begeistert, wenn sie zahlen soll.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • eine BG ist auch nur eine Versicherung und dementsprechend begeistert, wenn sie zahlen soll.

    Hi,

    prinzipiell hast Du recht, aber es ist eine Versicherung die auf dem Boden des SGB VII steht. Das würde ich nicht mit einer Versicherung, deren Streben ganz klar auf Gewinn ausgerichtet ist vergleichen...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Die BGW ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen, auch wenn sie sich oft so verhält. Finanziert wird sie von den Arbeitgebern und von dem BMAS wird sie dazu angehalten, wirtschaftlich zu haushalten. Dieser Anweisung von oben folgt sie.

  • Die BGW ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen, auch wenn sie sich oft so verhält. Finanziert wird sie von den Arbeitgebern und von dem BMAS wird sie dazu angehalten, wirtschaftlich zu haushalten. Dieser Anweisung von oben folgt sie.

    Hi,

    das mag ja allles sein, dennoch erweckt der Werbefilm einen anderen Eindruck...
    Und ob das einer BG gut zu Gesicht steht?

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
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  • ...dennoch erweckt der Werbefilm einen anderen Eindruck...

    Ich kenne den Werbefilm der BGW nicht. Aber das glaube ich dir gut und gerne. An welche Zielgruppe wendet sich denn die BGW in dem Werbefilm? An die Arbeitgeber oder an die Verletzten? BGW: Arbeitgeber mit Bußgeldern zu sanktionieren, in Regreß nehmen bei erheblichen Arbeitsschutzverstößen? Was meinst du? Schweigen wir besser und behalten wir die Antwort für uns.

    Ich habe dich glaube ich gut verstanden. Kommst du an den Werbefilm heran? Würde ihn auch gern mal sehen. Kannst mir auch ne PN schicken.

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  • Wie süß! Mal was zum Lachen am frühen Morgen, danke.

    BGW zahlt, wenn überhaupt, fragt sich nur wieviel im Falle eines Rentenanspruchs (mde). Altersarmut ist in vielen Fällen programmiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (10. November 2015 um 07:28)