Auf einer Baustelle sah ich gestern einen sehr großen Mitarbeiter des Kundenunternehmens auf einer fahrbaren Arbeitsbühne arbeiten. Die Bühne war völlig in Ordnung und wurde auch bestimmungsgemäß genutzt. Sie war soweit erkennbar in technisch einwandfreiem Zustand und wird regelmäßig gewartet und geprüft, auch die entsprechende Prüfplakette war angebracht. Also eigentlich war alles perfekt. Bis auf eine Kleinigkeit: Der Mann war ungewöhnlich groß und hatte das Geländer in etwa in Hüftgelenkhöhe, also noch unter der Gürtelhöhe. Das für durchschnittliche Mitarbeiter absolut ausreichende Geländer war für ihn zu niedrig, insbesondere weil er wegen der Arbeit unter der Decke in schräger Zwangshaltung tätig war, was das Risiko, das Gleichgewicht zu verlieren deutlich erhöht hat.
Ich habe keine Regeln oder Informationen finden können, die beim Thema Absturzsicherung/Geländer auf die Körpergröße der Mitarbeiter eingehen würden. Üblicher Standard ist 1 m bzw. ab 12 m Absturzhöhe 1,10 m, was meiner Ansicht nach für sehr große Menschen zu knapp sein kann (der Mitarbeiter ist nach meiner Schätzung zwischen 2 m und 2,10 m groß).
Dass hier eine Gefährdungsbeurteilung speziell für ihn geboten ist ist klar, aber meine Frage ist, ob es irgendwo Regeln und Informationen zum Thema der Arbeitssicherheit von Personen mit ungewöhnlichen Körpermaßen gibt.
Gruß Michael