Geländerhöhen für ungewöhnlich große Menschen

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  • Auf einer Baustelle sah ich gestern einen sehr großen Mitarbeiter des Kundenunternehmens auf einer fahrbaren Arbeitsbühne arbeiten. Die Bühne war völlig in Ordnung und wurde auch bestimmungsgemäß genutzt. Sie war soweit erkennbar in technisch einwandfreiem Zustand und wird regelmäßig gewartet und geprüft, auch die entsprechende Prüfplakette war angebracht. Also eigentlich war alles perfekt. Bis auf eine Kleinigkeit: Der Mann war ungewöhnlich groß und hatte das Geländer in etwa in Hüftgelenkhöhe, also noch unter der Gürtelhöhe. Das für durchschnittliche Mitarbeiter absolut ausreichende Geländer war für ihn zu niedrig, insbesondere weil er wegen der Arbeit unter der Decke in schräger Zwangshaltung tätig war, was das Risiko, das Gleichgewicht zu verlieren deutlich erhöht hat.

    Ich habe keine Regeln oder Informationen finden können, die beim Thema Absturzsicherung/Geländer auf die Körpergröße der Mitarbeiter eingehen würden. Üblicher Standard ist 1 m bzw. ab 12 m Absturzhöhe 1,10 m, was meiner Ansicht nach für sehr große Menschen zu knapp sein kann (der Mitarbeiter ist nach meiner Schätzung zwischen 2 m und 2,10 m groß).

    Dass hier eine Gefährdungsbeurteilung speziell für ihn geboten ist ist klar, aber meine Frage ist, ob es irgendwo Regeln und Informationen zum Thema der Arbeitssicherheit von Personen mit ungewöhnlichen Körpermaßen gibt.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Ich habe keine Regeln oder Informationen finden können, die beim Thema Absturzsicherung/Geländer auf die Körpergröße der Mitarbeiter eingehen würden.

    Die Regeln gehen darauf ein, indem sie einen "Durchschnittsmenschen" betrachten. Oft wird hier ein 95 Perzentil herangezogen, also berücksichtigt werden in meinem Beispiel 95% derjenigen, die unter einer bestimmten Körpergröße sind. Dies wird dann als Standard festgelegt. Daraus ergibt sich aber, dass es einige geben wird, die größer sind und auf die trifft die Regelung dann nicht mehr uneingeschränkt zu. Hat man solche Personen muss man eben über die Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob erweiterte Maßnahmen notwendig sind oder nicht. Ich würde im beschriebenen Fall für eine Geländererhöhung plädieren, die den Körperabmessungen des Mitarbeiters entspricht. Alternative wäre, dass ein kleinerer Mitarbeiter diese Tätigkeit ausüben muss.
    Ein schönes Dokument zu den Körpermaßen gibt es z.B. bei der baua.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hatte ich als SiGeKo auch mal auf einer Baustelle. . War eine Scherenbühne und hab das tragen eines Sicherheitsgeschirres angeordnet. Stimme den Ausführungen von Axel zu.Geländererhöhung halte ich hier für unzweckmäßig, weis aber nicht ob es diese überhaupt als Zubehör für die entsprechende Hebebühne gibt. Für die fahrbare Bühne gilt eh das tragen von Absturzsicherung. Kenne keine Betriebsanweisung/Bedienungsanleitung wo das nicht drin steht.
    Gruß Martin

    Einmal editiert, zuletzt von martin s (5. November 2015 um 11:05)