sicherlich sollte bestrafen nicht immer der 1. Weg sein, aber ein Geschäftsführer, Vorgesetzter oder Fasi der vorsätzliches Missachten von Arbeitsschutzvorschriften durchgehen lässt und nicht bestraft, hat unter Umständen später auch ein rechtliches Problem.
Nicht die FaSi, aber ansonsten stimme ich mit dir bezüglich deiner vorgestellten Schritte durchaus überein. Weil:
SGB VII § 21 Absatz 1 und 3 grundlegend ist. Absatz 1 korrespondiert mit der bestehenden Schutzpflicht des Arbeitgebers nach § 618 Absatz 1 BGB und mit den auf das staatliche Arbeitsschutzrecht bezogenen, gegenüber den staatlichen Arbeitsschutzbestehenden Pflichten nach §§ 3 ff.des Arbeitsschutzgesetzes. Es korrespondiert auch mit der nach § 14 Absatz 1 bestehenden Pflicht der UV-Träger, mit allen geeigneten Mitteln für eine wirksame Prävention zu sorgen. Die BGen haben die Steuerungsaufgabe, auf die Einhaltung der Unternehmerpflichten hinzuwirken. Absatz 3 korrespondiert mit den Sorgfaltspflichten der Beschäftigten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und mit der Unterstützungspflicht nach § 16 des Arbeitsschutzgesetzes.
Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung mit Kommentar - von Hauck / Noftz (habs mir gestern zugelegt)
Nicht zuletzt: Der Arbeitgeber bzw. die Beauftragten müssen vorbildlich handeln. Ansonsten ist alles für die Katz.
Man mag mich für eine Paragraphenreiterin halten, aber Gesetze und Paragraphen sind nunmal grundlegend und zu beachten. Natürlich vergesse ich die Praxis nicht.
Strafen durch die SiFa ist natürlich nicht legitim, zulässig. Außerdem ist auch zu beachten. Versicherte sind nicht nur Erwachsene, das sind auch z.B. Schulkinder.