Mitarbeiter, die gg Sicherheitsvorschriften verstoßen, bestrafen?

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  • sicherlich sollte bestrafen nicht immer der 1. Weg sein, aber ein Geschäftsführer, Vorgesetzter oder Fasi der vorsätzliches Missachten von Arbeitsschutzvorschriften durchgehen lässt und nicht bestraft, hat unter Umständen später auch ein rechtliches Problem.

    Nicht die FaSi, aber ansonsten stimme ich mit dir bezüglich deiner vorgestellten Schritte durchaus überein. Weil:

    SGB VII § 21 Absatz 1 und 3 grundlegend ist. Absatz 1 korrespondiert mit der bestehenden Schutzpflicht des Arbeitgebers nach § 618 Absatz 1 BGB und mit den auf das staatliche Arbeitsschutzrecht bezogenen, gegenüber den staatlichen Arbeitsschutzbestehenden Pflichten nach §§ 3 ff.des Arbeitsschutzgesetzes. Es korrespondiert auch mit der nach § 14 Absatz 1 bestehenden Pflicht der UV-Träger, mit allen geeigneten Mitteln für eine wirksame Prävention zu sorgen. Die BGen haben die Steuerungsaufgabe, auf die Einhaltung der Unternehmerpflichten hinzuwirken. Absatz 3 korrespondiert mit den Sorgfaltspflichten der Beschäftigten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und mit der Unterstützungspflicht nach § 16 des Arbeitsschutzgesetzes.

    Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung mit Kommentar - von Hauck / Noftz (habs mir gestern zugelegt)

    Nicht zuletzt: Der Arbeitgeber bzw. die Beauftragten müssen vorbildlich handeln. Ansonsten ist alles für die Katz.

    Man mag mich für eine Paragraphenreiterin halten, aber Gesetze und Paragraphen sind nunmal grundlegend und zu beachten. Natürlich vergesse ich die Praxis nicht.

    Strafen durch die SiFa ist natürlich nicht legitim, zulässig. Außerdem ist auch zu beachten. Versicherte sind nicht nur Erwachsene, das sind auch z.B. Schulkinder.

    3 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (29. Januar 2016 um 09:43) aus folgendem Grund: Literaturangabe vergessen, aber nachgetragen.

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  • Sehe ich noch immer nicht so .....Selbst wenn ich eine Doppelfunktion habe, sehe ich bei den Aufgaben der Fasi das bestrafen überhaupt nicht.
    Bei der Funktion als Führungskraft schon, wobei ich den Begriff bestrafen in diesen Zusammenhang nicht für passend halte.
    Da habe ich das Bild im Kopf "Der Oberlehrer mit dem Rohrstock".

    Daher meine Aussage in welcher Funktion; bei mir: Führungskraft + FASI

  • Hallo zusammen.

    Also hier dieses Wort "Strafe" überhaupt zu schreiben, finde ich ein bisschen befremdlich. Es wird nicht bestraft, sondern "sanktioniert" um eine entsprechende positive Einsicht des Mitarbeiters zu erzeugen ;)

    Aber mal im Ernst. Viele haben schon geschrieben, dass die Führungskräfte und der Unternehmer als Vorbild voran gehen müssen (Unternehmenskultur). Passiert dieses nicht, brauchst Du garnicht weitermachen. Dann ist es vorbei!
    Hast Du gute und vernünftige Vorgesetzte, dann sollen die das entsprechend über betriebliche Anweisungen durchsetzen. Das ist aber nur die halbe Miete.

    Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass man (grade als SiFa) einen guten Draht zu den MA bekommen muss. Wenn der so langsam entstehen soll, muss sich eine SiFa auch mal die Zeit nehmen, mit den MA zu sprechen und was ganz wichtig ist, DENEN AUCH MAL ZUHÖREN!
    Reden allein, hilft nicht! Was viel wichtiger ist, wie sich ein MA in Deiner Anwesenheit fühlt. Wenn Du einfach so sabbelst, vergisst der das eh wieder. Aber wenn der MA Dir vertraut und sich in Deiner Anwesenheit nicht kontrolliert fühlt, Du ihm schlüssig erklären kannst, warum er bestimmte Schutzmaßnahmen einhalten sollte, dann machen die MA das komischerweise auch. Und wenn Du bei dem "informellen Führer des Sozialgefüges" (z. B. ein Altgeselle, auf den jeder hört) anfängst und Du den im Sack hast, dann hast Du es schon fast geschafft!!!

    Motto: Nicht bestrafen, sondern motivieren sollte unser oberstes Ziel sein! Bestrafen kann und soll nur der Vorgesetzte!
    Warum wird die Anstellung und Bestellung einer SiFa denn auch vom Betriebsrat mit genehmigt? Hier sind vor Allem die soziale, danach die fachliche und dann die Methodenkompetenz entscheidend. In dieser Reihenfolge!!! :pop3:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Grüß Dich, Jens,

    Nicht bestrafen, sondern motivieren sollte unser oberstes Ziel sein!

    als Wort-Klau-Bär gefällt Dir vielleicht folgendes Motto:
    "Schwächen schwächen, Stärken stärken." (Urheber ist mir unbekannt) :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo zusammen,

    hat jemand von euch Vorschläge / Beispiele aus der Praxis, wie man seine Mitarbeiter überzeugt die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten ohne diejenigen gleich fristlos zu kündigen? Unterweisungen und Dokumentationen waren bisher nicht wirklich effektiv.

    Gruß Viktor

    Hallo Wiki16,

    hebt die 60-80% der Mitarbeiter auf den golden Stuhl die sich an die Regeln halten.
    Was machen wir denn immer. Wir konzentrieren uns auf die Kollegen/-innen die sich nicht an die Regeln halten.

    Versucht doch einmal die Kollegen hervorzuheben, positiv vor allen und ganz besonders vor den schwarzen Schafen.
    Zeigt die Abteilung, Arbeitsgruppe auf die trotz dem " Ironiemodus an - Arbeitssicherheit die Arbeit nur verlangsamt und Probleme macht - Ironiemodus aus" die Sachen am besten macht.

    Bindet eure Sicherheitsbeauftragen ein aber nur in der Kombination Meister+Sibe ein Team.
    Zeigt die Vorteile auf bzw. lasst von diesen Gruppen die Vorteile aufzeigen wie gut Arbeitssicherheit funktionieren kann.

    Dann bekommt man von den 20-40% all den anderen Gruppierungen den Größtenteil auch auf einen positiven Weg.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Da ist mir doch was aufgefallen:

    Daher meine Aussage in welcher Funktion; bei mir: Führungskraft + FASI

    Als Führungskraft und FaSi ???

    FaSi nach dem ASiG? Hast du dich selbst zur FaSi nach dem ASiG und, sofern dein Betrieb einen Betriebsrat hat, in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat bestellt? Verrate mir mal, wie das geht. Dann wärst du ja in einem Rollenkonflikt. Das geht doch genauso wenig wie gleichzeitig Unternehmer bzw. Arbeitgeber und Datenschutzbeauftragter zu sein. ?(

    Ich vermute, dass du dich für eine alternative Betreuung als Mitgliedsbetriebder Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege entschieden hast. Die Alternative Betreuung setzt voraus, dass du an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmst, also nicht eine (bestellte) SiFa bzw. FaSi im Sinne des ASiG bist.

    Zur Fortbildungsmaßnahme: Sie dauert einen halben Tag, 6 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Anschließend erhältst du ein offizielles Zertifikat von der BGW als Nachweis der Teilnahme. Und du musst dich dazu verpflichten, alle 5 Jahre an einer Folge-/Aufbauveranstaltung teilzunehmen. Die Inanspruchnahme des sicherheitstechnischen Beratungsbedarfs über die BGW erfolgt auf Grundlage nachvollziehbarer Gefährdungsbeurteilungen.

    Liege ich da richtig mit meiner Annahme? Wenn ja, wie oft wirst du von der BGW betreut? Kontrolliert sie, ob du die Gefährdungsbeurteilung erstellt hast und auch entsprechend der gesetzlichen Vorschriften? Auch nach der Biostoffverordnung? Wieviel Mitarbeiter hast du?

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (31. Januar 2016 um 08:21)

  • heho,
    interessanter beitrag dazu, wie AG bzw. die Arbeitsschutzverantwortlichen vorgehen können, wenn sie Mitarbeiter haben, die immer wieder gegen Vorschriften verstoßen. Die haben ja auch die Pflicht sich und andere (also die Kollegen) zu schützen.

    Hallo Zusammen,

    die Diskussion geht leider wieder einmal am Thema vorbei. Sundance wollte wissen was man gegen "Arbeitsschutzverweigerer" tun kann, nicht wie man generell mit Mitarbeitern umgeht. Und Bestrafen oder Sanktionieren (ganz wie es politisch korrekt beliebt) ist Teil einer jeden Sicherheitsstrategie. So agiert auch die BG gegenüber dem Betrieb und so agiert auch der Gesetzgeber gegenüber dem Bürger (Anschnallpflicht, Tempolimitverstoß, usw.).

    Man kann sich die Menschen nicht backen und leider gibt es eben auch einige schwarze Schafe in den Betrieben und genau um Diese ging es hier ;)

    Als externe Fasi kann/muss ich zwar nicht selbst den Rohrstock schwingen, aber ich sehe es als meine Pflicht an, meinen Kunden zu beraten wie er den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen durchsetzt. Maßnahmen definieren, Umsetzen und auf Wirksamkeit Kontrollieren ist die Aufgabe.

    In der Theorie schön blubbern kann jeder, aber dann sollte man besser in die etablierte Politik gehen als in die freie Wirtschaft :D

    Gruß Karl

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • FaSi nach dem ASiG? Hast du dich selbst zur FaSi nach dem ASiG und, sofern dein Betrieb einen Betriebsrat hat, in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat bestellt? Verrate mir mal, wie das geht. Dann wärst du ja in einem Rollenkonflikt. Das geht doch genauso wenig wie gleichzeitig Unternehmer bzw. Arbeitgeber und Datenschutzbeauftragter zu sein.

    Moin, das kann ich Dir auch verraten wie das geht. Ich habe zum Beispiel als Qualitäts- und Sicherheitsingenieur in einem Automotive-Betrieb gearbeitet. Als Qualitätsingenieur war ich den Mitarbeitern aus der QS Abteilung weisungsberechtigt, also technisch vorgesetzt. Als Sicherheitsingenieur und bestellte Fasi habe ich die Geschäftsführung beraten. Als Vorgesetzter war ich also durchaus mitverantwortlich und auch haftbar für die Umsetzung des Arbeitsschutzes, zumindest im Bereich der QS.

    Gruss Karl

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Hallo Zusammen,

    die Diskussion geht leider wieder einmal am Thema vorbei.

    Wenn du auch mich damit gemeint hast: Bei Aussagen, die unklar sind und / oder oder alogisch erscheinen, muss man doch mal nachfragen dürfen. Tschuldigung, aber ich steh auf Differenzierung.

    Was meinst du damit genau? Ganz wie es politisch korrekt beliebt? Die "Politik" verfasst Paragrafen in dem (beispielsweise) SGB VII Gesetz, die man ganz wie es einem beliebt auslegen kann. Ganz sicher nicht unabsichtlich. Zu "sanktionieren", ob den AG od MA, das kommt doch seitens der BGen und Politik doch mehr und mehr aus der Mode. Primär beraten, beraten, beraten....reden, reden, reden..., informieren, informieren, informieren....ob man das nun gut findet oder nicht. Überwachen und sanktionieren, insbesondere den AG, wenn er Arbeitsschutzpflichten vernachlässigt, doch nicht bzw. immer weniger. (Kann ich ganz gewiß behaupten bzw. zitieren.) Und wer hat nach dem SGB VII den Ausbildungsauftrag? Die BGen bzw. DGUV. Die geben letztendlich dann auch der SiFa bzw. FaSi die Richtung vor. Also, primär beraten, informieren, reden, reden, reden und Anwendung psychologischer Methodik. Das ist die gegenwärtige Tendenz. (Finde ich persönlich zu lasch, da es ja, wie du selbst sagst, schwarze Schafe gibt, nicht nur unter den MAs.)

    Anders bei dem AG, der andere Machtkompetenzen hat bzw. vertritt (Klar, trägt er doch zunehmend die Verantwortung)
    Der AG sanktioniert den MA, wenn er selbst den Arbeitsschutz ernst nimmt, ihn vorbildlich lebt, und der MA unbequem wird. Bekannt ist, dass MAs auch Fehler zugeschrieben werden, die nicht ihre sind. (Gibt sicher auch nachlässige und sture MAs, die bocken.) Was für eine Sicherheitsstrategie!!!

    6 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (31. Januar 2016 um 12:36)

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  • Moin, das kann ich Dir auch verraten wie das geht. Ich habe zum Beispiel als Qualitäts- und Sicherheitsingenieur in einem Automotive-Betrieb gearbeitet. ....

    Danke für diese interessante Info. Du warst Führungskraft, aber nicht Arbeitgeber / Unternehmer. Zu kündigen steht daher auch nicht in deiner Macht? Deine Sanktionsmöglichkeiten sind dann also auch nur begrenzt. Siehe dein Statement in #15.

    Jetzt würde ich mir wünschen, dass Sven82 auch auf meine Frage antwortet. Sicher, es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenige.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (31. Januar 2016 um 12:19)

  • Moin,

    Zu kündigen steht daher auch nicht in deiner Macht?

    interpretiere ich das richtig, dass Du dem Foristen letztlich vorschlägst, zu kündigen, damit er nicht in irgendwelche gesetzlichen Gewissenkonflikte kommt?
    Wenn nein: was wolltest Du mit dieser Frage bezwecken?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Einen sonnigen Sonntag, a.r.ni

    Nein, du hast das leider nicht richtig interpretierst. Ganz im Gegenteil. Wie könnte ich auch. Aber danke, für die Nachfrage. Besser nachfragen, als einfach subjektive Interpretationen. Das mag ich.

    Ich wollte Karl einfach nochmal auf seinen Betrag #15 (seiner dortigen Aufzählung siehe Nr. 6 im folgenden #33 von mir) im Zusammenhang mit seinem Beitrag # 28 hinweisen. Zu kündigen vertrat er hier. Ich verseh ihn so, dass er zwar eine Führungskraft für einen bestimmten Bereich eines Unternehmens ist, aber nicht der Unternehmer selbst bzw Arbeitgeber. Daher steht es doch nicht in seiner Macht, MAs zu kündigen bzw. zu sanktionieren. Darauf wurde ja auch von Kelte richtig hingewiesen.

    Ich bin nicht für lasche Herangehensweisen, wenn der MA stur nach Ermahnung Arbeitsschutzmaßnahmen verletzt. Schon garnicht bei AGs. Im Einzelfall würde ich das beantworten, vorausgesetzt, ich kenne den Fall genauestens. Das ist aber nicht der Fall. Im Einzelfall eine pauschale Antwort geben kommt für mich daher nicht infrage. Ich gehe eher analytisch vor. (Weiss, mag nicht jeder, meine primäre Ausbildung bringt das aber mitsich.)

    Gruß von Charlyri

    4 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (31. Januar 2016 um 13:52)

  • Hallo a.r.ni, siehe hier Antwort in # 15

    "...sicherlich sollte bestrafen nicht immer der 1. Weg sein, aber ein Geschäftsführer, Vorgesetzter oder Fasi ...)

    PS. Wie kann man von vorheriger Seite auf dieser kopieren, wenn man schon bei einer Antwort ist? Keine Ahnung, deshalb so im Nachtrag.

    3 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (31. Januar 2016 um 13:46)

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  • Danke für die Klarstellung.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Okay, immer wieder gern a.r.ni. Du hast bei mir aber eine Entwicklung einer Fragestellung - unbewußt natürlich - angeregt.
    Was tun, wenn mein Auftraggeber / Arbeitgeber alle meine Empfehlungen in den Wind schlägt bzw. ich bemerke, dass er trotzallem gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt? Ich hänge doch am finanziellen Tropf des Arbeitgebers und habe eine Familie zu versorgen. Aber die Fragestellung werde ich an anderer Stelle nochmals einbringen. Klar doch, gehört nicht in diese Diskussion. Deshalb hier bitte keine Antworten dazu.

  • Was tun, wenn mein Auftraggeber / Arbeitgeber alle meine Empfehlungen in den Wind schlägt bzw. ich bemerke, dass er trotzallem gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt? Ich hänge doch am finanziellen Tropf des Arbeitgebers und habe eine Familie zu versorgen. Aber die Fragestellung werde ich an anderer Stelle nochmals einbringen. Klar doch, gehört nicht in diese Diskussion. Deshalb hier bitte keine Antworten dazu.

    Hallo zusammen.
    Ich geb mal keine Antwort dazu. jedoch ein Kommentar.
    Auch ein Externer muss sich ggf. vor seinem Chef rechtfertigen, wenn der Kunde abspringt. Das ist vllt sogar ein Kunde, der viel Geld in die Hand nimmt, mit dem Hintergrund sich "freikaufen zu können" und somit ein "guter Kunde" ist. Da steht auch ein Externer, egal ob Freiberufler oder Angestellte SiFa nicht besonders gut da, weil das aufgefangen werden muss. So, btw.

    Deswegen bin ich sehr froh, von den kleinen Dienstleistern am Markt weg und bei einer Prüforganisation mit super Kollegen und ebenso klasse Vorgesetzten gelandet zu sein. Wenn es hier Probleme mit oder bei einem Kunden gibt, dann wird das offen mit dem Vorgesetzten und innerhalb der Führungsebene diskutiert und angegangen. Wenn eine SiFa da nicht mehr arbeiten möchte oder der Kunde mit der SiFa Probleme hat, dann wird dieser durch einen kompetenten Kollegen übernommen und wenn die Probleme vllt sogar in den Haftungsbereich der SiFa gehen, ggf. gekündigt (bei großen Verstößen sogar fristlos)!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (31. Januar 2016 um 19:24)

  • Hallo Karl,

    zu 1) ich denke, dass die Diskussion nicht am Thema vorbeigeht. Ich persönlich versuche Bestrafen aus meinem ständig angewendeten Wortschatz zu streichen. Denn die einzige Bestrafung die richtig wirkt ist die Kündigung und das ist meiner Meinung nicht das Mittel der Wahl. Sonder der allerletzte Schritt.
    Da würde ich den speziellen Kollegen eher in eine Abteilung versetzen in der Arbeitsschutzmäßig alles gut läuft. Wo die Truppe auch einen Quertreiber sortieren kann.

    zu 2) Bin ich vollkommen bei dir. Halten wir internen Fasi genauso so :D .

    zu 3) Ich denke, dass es Firmen gibt die dieses Thema schon sehr gut lösen und nicht blubbern müssen. Ausserdem wurde von verschiedenen Threadschreibern nur aufgezeigt, dass man nicht immer versuchen soll zu bestrafen -> erinnert mich immer an den brüllenden Meister -> ob dieser damit seine eigene Unwissenheit übertünchen möchte oder damit recht bekommt kann man sich dann selber aussuchen.
    Es ist und sollte immer die Möglichkeit sein jemanden zu überzeugen bzw. das schwarze Schaff von seinem Thron der Aufmerksamkeit herunterzuschubsen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • "Da würde ich den speziellen Kollegen eher in eine Abteilung versetzen in der Arbeitsschutzmäßig alles gut läuft. Wo die Truppe auch einen Quertreiber sortieren."

    Sehe ich auch so.

  • Danke für diese interessante Info. Du warst Führungskraft, aber nicht Arbeitgeber / Unternehmer. Zu kündigen steht daher auch nicht in deiner Macht? Deine Sanktionsmöglichkeiten sind dann also auch nur begrenzt. Siehe dein Statement in #15.

    Hallo Charlyri,

    eine Führungskraft hat im Unternehmen bei entsprechender Begründung auch die Möglichkeit einem MA zu Kündigen. (Entweder weil er per Definition disziplinarisch Vorgesetzter ist, oder auf anderen Wegen) Meine vorgeschlagene und in vielen Betrieben gelebte Praxis ist ja auch, dass eine Eskalationspyramide bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz VORHER mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und allgemeiner Konsens im Management ist. Dann gibt es über sowas im Nachhinein keine Diskussion mehr.

    Und natürlich kann eine Kündigung nur eine Ultima Ration sein wenn es ein komplett renitenter Kollege ist. Bis jetzt habe ich noch nie erlebt, dass jemand nach der ersten Abmahnung immer noch fröhlich den Arbeitsschutz ignoriert.

    Gruß Karl

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Danke für deine Aufklärung, Karl!

    PS: Wollte ein Like vergeben, aber irgendwie funktioniert der Button nicht. Woran liegt das? Kann mir da jemand antworten? Ist mir gestern schon aufgefallen.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (2. Februar 2016 um 11:22)