Moin,
ich bin gerade dabei, die Beauftragung für geeignete befähigte Personen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen zu zimmern. Bislang sieht das jetzt so aus:
Zitathiermit wird XYZ gemäß Kapitel 2.10, Abs. 2.1 der DGUV-Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" sowie DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt. Die Beauftragung gilt für folgende Hubarbeitsbühnen:
Hersteller:
Typ:
Die Beauftragung gilt für folgende Bereiche:
Dann kommt noch der Hinweis, dass die Person ihre Befähigung nachgewiesen hat und wer die Unterweisung durchgeführt hat. So weit so gut. DGUV 308-008 besagt unter Punkt 5, dass die Form der schriftlichen Beauftragung nicht festgelegt ist. Leider gibt es noch den letzten Satz, bevor das Impressum das Machwerk abrundet.
ZitatBei der eigentlichen Beauftragung ist anzugeben, für welche Arbeiten die Beauftragung gilt.
Wie detailliert bildet Ihr das ab? Konkret machen meine Jungs in der einen Truppe zum Großteil Leuchtmitteltausch, Fahren aber auch schon mal bis an Decke, um eine Deckenpanele zu prüfen oder zu tauschen oder auch um mal nachzusehen, wo an den Oberlichtern Wasser eintritt. Es wird auch mal ein Werbebanner aufgehängt oder ein Scheinwerfer an einer Traverse montiert oder ein Lautsprecher ausgerichtet etc.
Ich kann doch jetzt nicht alle denkbaren Tätigkeiten abbilden, mit denen die Kollegen dann beauftragt werden. Sinnvollerweise würde ich das gerne zuammenfassen (z.B. in Bereiche, Leuchtmitteltausch, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Beschallung- und Beleuchtung der Spielstätte, Auf- und Abhängen von Dekorations- oder Werbematerial so oder so ähnlich könnten die Bereiche aussehen).
Wie läuft das bei Euch ab? Listet Ihr jede Tätigkeit oder vereinfacht Ihr das in irgendeiner Form?
Gruß Frank