Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Verständnisproblem mit der TRGS 510.
Einmal gibt es die Tabelle 1 die besagt, dass leicht entzündliche Flüssigkeiten bis 20kg außerhalb von Lagern gelagert werden dürfen. Zum Anderen gibt es aber den Anhang 2 in dem etwas von 60kg steht. Worin unterscheiden sich diese zwei Tabellen nun? Kann mir hier jemand helfen?
Gruß
Sascha