Hochregallager und Helmpflicht??

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  • Hallo an alle Mitstreiter,
    bei uns im Werkstattbereich wurde ein neues Hochregallager gebaut, nun stellt sich aber die Frage, ob die Mitarbeiter in dem Bereich mit einem Helm Schützen müssen. Bisher hatten wir nur ein "normales" Lager, wo keine Helme getragen wurden. Habe im Internet nichts gefunden, bei welcher BG kann man, wenn es eine Pflicht gibt, das nachlesen?

    Bis die Tage
    H.-J. Hefer

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    • Offizieller Beitrag

    hallo hefer

    schau mal in die BGR 193 Abschn. 3.1.1

    wie üblich, fängt es auch hier erst mal mit einer gefährdungsbeurteilung an. Im ergebnis dessen darfst du dir dann zusammen mit dem verantwortlichen im wahrsten sinne des wortes "einen kopf machen".

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • BGI 869 Betriebliches Transportieren und Lagern bietet sich zur Ermittlung der Gefährdung an


    Spontan würde ich sagen - wenn nach BGR 234 Lagereinrichtungen und -geräte ( und der darin geforderten BA) gearbeitet wird, ist ausgeschlossen, daß etwas übersteht oder herabfällt. Somit keine Gefahr von Kopfverletzungen allein beim Begehen des Lagers.
    Beim Umgang mit dem Lagermaterial kommt es ja auch auf die Art der Einlagerung an. Gabelstapler haben meist ein Schutzdach.
    Personen dürfen sich nicht in den Regalgängen aufhalten, während maschinell eingelagert wird.

    Lt. BGI 582 Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei Lager- und Transportarbeiten trägt der Mann auf S. 70 keinen Helm :)
    Aber auch im Text sind Kopfverletzungen nicht als Gefährdung aufgeführt.

    S. 79 sagt dann auch etwas zu Schutzhelmen.

    Gruß
    gladis:-)