Notbeleuchtung in Aufzügen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage zur Notbeleuchtung in Aufzugskabinen:

    - ist die Notbeleuchtung vorgeschrieben
    - wenn ja, seit wann
    - gibt es einen Bestandsschutz

    ja, ist vorgeschrieben, seit April 78 oder 79.

    Siehe auf die schnelle mal hier:
    http://www.wohnung.com/ratgeber/1149/fahrstuhl-beleuchtung

    Bestandsschutz? Sehe ich hier nicht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo SAM12,

    ich gehe von aus es handelt sich bei Deiner Anfrage um einen Personenaufzug! Falls nicht, könnte es sein, dass keine Beleuchtung vorgeschrieben ist ;)
    Zum Jahr kann ich aus dem Stehgreif nichts sagen, gehe mal von aus das Simon da Recht hat.
    Einen Bestandsschutz gibt es hier nicht! Seit 2011 fallen die Aufzüge unter die Betriebssicherheitsverordnung (vorher TRA - Technische Regeln für Aufzüge). Zum Bestandsschutz gemäß BetrSichV siehe z.B. hier

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE
  • Gemäß EN 81 – 1/2 "Sicherheitsregeln für die Konstruktionund den Einbau von Aufzügen" muss in Personenaufzügen eine bei Netzausfallselbsttätig einschaltende Notbeleuchtung in Form einer Leuchte mit mind. einWatt Leistung vorhanden sein.

    Ähnliches verlangt auch DIN EN 50172 (VDE 0108 Teil 100)"Sicherheitsbeleuchtungsanlagen" (vgl. dazu auch Abschn. 3).