Lagerung brennbare Flüssigkeiten

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  • Hallo zusammen,

    auch ich hätte mal eine Frage:
    Darf man in Rahmen einer Langzeitstudie Ethanol in verschlossenem Gebinde in einem Klimaschrank (nicht Ex-geschützt)
    zb. bei 25 oder 30°C lagern. Dieser Klimaschrank besitzt keine Absaugung oder ähnlichem.
    Die Menge würde ca 40L in je 0,5L Gebinden entsprechen.

    Vielen Dank für die Antworten

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  • Dagegen würde im Moment sprechen das in der Betriebsanweisung der Klimaschränke dabeisteht:
    Nicht für die Lagerung entzündlicher/brennbarer Flüssigkeiten geeignet.
    Darüber hinaus meine ich zu glauben das die Lagerung nur zulässig ist wenn die Einrichtung eine Belüftung/Absaugung besitzt, ex-geschützt und aus brandhemmenden Material besteht.

    Oder sehe ich das jetzt komplett falsch?

  • Meiner Meinung nach handelt es sich nicht um Lagerung im Sinne des Gefahrstoffrechts. Die Gebinde befinden sich im Arbeitsgang. Sie werden ja gezielt der Wärmebelastung ausgesetzt um irgendwelche Veränderungen festzustellen. Solange die Gebinde fest verschlossen sind sehe ich da primär kein Problem. Jetzt kommt das Zauberwort ins Spiel, was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung zu der Situation? Innerhalb der Gebinde dürfte die obere Explosionsgrenze überschritten sein, da ist man somit im Regelfall außerhalb des Ex-Bereiches. Was geschieht aber, wenn die Gebinde, warum auch immer, undicht werden?
    Ethanol hat bei 30°C einen Dampfdruck von 104 mbar, das ist nicht zu vernachlässigen. Der Flammpunkt liegt irgendwo zwischen 12 und 30°C, je nach Wassergehalt. Somit bist Du nicht deutlich vom Flammpunkt entfernt. Jetzt wäre noch interessant, wie die Heizung des Klimaschranks vom restlichen Schrank abgekoppelt ist. Hat der Schrank z.B. eine Umluftheizung? Die Zündtemperatur liegt bei 400°C, der Heizkörper des Klimaschranks könnte eine solche Temperatur überschreiten, das sollte man mit dem Hersteller abklären. Weiterhin ist relevant, ob es im Wärmeschrank die Möglichkeit von Zündfunken gibt. Hier können mechanische Thermostate oder auch Relais für Zündfunken sorgen. Insgesamt sehe ich die Vorgehensweise kritisch und würde zumindest mit dem Hersteller des Klimaschrankes abklären, wo welche potentiellen Zündquellen liegen und wie eine Zündung vermieden werden kann.

    In einem Raumvolumen von 100l (Schrankinhalt) werden ca. 6g bzw. 7,5 ml verdampftes Ethanol benötigt um die untere Explosionsgrenze zu überschreiten und somit im Bereich explosionsfähiger Atmosphäre zu sein. Ein Wert, der bei einem defekten Behälter, z.B. gebrochene Schraubkappe, schnell erreicht ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (24. September 2015 um 08:35)

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  • Wenn in der Betriebsanleitung eurer Klimaschränke laut Hersteller eine Lagerung ausgeschlossen ist, kommt nur eine Sicherheitsbox/-schrank mit Zulassung in Frage, ggf. könnte ein Lagerraum noch auf EX umgerüstet werden.

    Gruß SAM

  • Ich kann mich hier meinen beiden Vorrednern nur anschließen. Sollte es aus welchem Grund auch immer zu einem Austritt des Stoffes im Schrank kommen greifen schnell die Argumente die tiefflieger nannte.
    Hier würde für die GFB auch wesentlich sein wie die Gebinde verschlossen sind. Sollte hier herauskommen das durch den Verschluss sicher eine Ausgasung verhindert wird kann die Situation unter Umständen "entschärft " werden.

    Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist übrigens auch in Gefahrstoffschränken ohne Absaugung zulässig, jedoch ändert sich hier die Einteilung der EX- Zone gegenüber eines Schrankes mit Absaugung ;)

    Gruß Marco