Dagegen würde im Moment sprechen das in der Betriebsanweisung der Klimaschränke dabeisteht:
Nicht für die Lagerung entzündlicher/brennbarer Flüssigkeiten geeignet.
Darüber hinaus meine ich zu glauben das die Lagerung nur zulässig ist wenn die Einrichtung eine Belüftung/Absaugung besitzt, ex-geschützt und aus brandhemmenden Material besteht.
Oder sehe ich das jetzt komplett falsch?