Moin, moin,
ich habe da eine Frage:
Bei der Wartung eines Hallentores (Ausfahrt einer Gasse) wurden erhebliche Mängel festgestellt. Der Betreiber wurde über den Sachverhalt informiert.
Darf das Hallentor weiter betrieben werden? Oder muss es stillgesetzt werden bis es instandgesetzt ist?
Wie ist Einstufung der Gefährdung am Arbeitsplatz?
einen angenehmen Wochenstart wünscht
Juppi