erhebliche Mängel am Hallentor

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  • Moin, moin,

    ich habe da eine Frage:
    Bei der Wartung eines Hallentores (Ausfahrt einer Gasse) wurden erhebliche Mängel festgestellt. Der Betreiber wurde über den Sachverhalt informiert.
    Darf das Hallentor weiter betrieben werden? Oder muss es stillgesetzt werden bis es instandgesetzt ist?

    Wie ist Einstufung der Gefährdung am Arbeitsplatz?

    einen angenehmen Wochenstart wünscht

    Juppi :)

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  • Hallo juppi,

    ist eine Gefährung für die Arbeitnehmer vorhanden? Dann stillsetzen. Kann die Gefährdung (z.B. organisatorisch durch einen Aushang am Tor) so weit verhindert werden, dass eine Gefährdung der Mitarbeiter ausgeschlossen wird, kann das Tor eventuell weitergenutzt werden.
    Von hier aus lässt sich das halt schwer einschätzen ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Was verstehst Du oder Deine Kollegen unter erhebliche Mängel? Ist die Benutzung des Tores für die Mitarbeiter gefährlich? Können dadurch für die Mitarbeiter Gefahren entstehen? Wie hoch ist das Risiko für die Mitarbeiter?
    Jetzt musst Du eine GBU durchführen oder df lassen. Dann legt Ihr fest was geschehen soll. U. U. muss das Tor bis zur Reparatur oder Austausch stillgelegt werden. Aber das können wir von hier aus nicht entscheiden.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hi...

    also ich kenne es nur so, dass im Prüfbericht auch die Details zu den "erheblichen Mängeln" mitgeteilt werden. Dazu gehört auch eine Empfehlung entweder:
    - das Tor bis zur Behebung der Mängel außer Betrieb zu nehmen
    - das Tor unter Auflagen (organisatorische Schutzmaßnahmen) bei einer Behebung der Mängel bis (Datum) in Betrieb zu belassen.

    "Erhebliche Mängel" deutet aber daraufhin, dass hier ein recht hohes Risiko besteht...
    Schau dir den detaillierten Prüfbericht an, oder halte Rücksprache mit dem Prüfer selbst... (letzterer sollte ja schließlich auch das Tor "physikalisch" kennen :rolleyes::whistling: )

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (7. September 2015 um 13:07)

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