Praktikumsarbeit, Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

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  • Hallo zusammen,

    meine Arbeit soll das Thema Gefahrstoffe behandeln. Es geht um Ethanol und Ethylacetat im Druckbereich. Ich stehe leider noch ganz am Anfang. Habe mir schon jede Menge Infos von der BG und von Baua angesehen. Soweit, sogut. Aber ich weiß nicht so recht, wie ich anfangen soll. Wie ist die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrsoffe aufgebaut?

    Vielleicht kann mir jemand von Euch einen Tip geben.

    Gruß, Thomas

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  • Hallo,

    Kannst du bißchen mehr über dein Thema erzählen?
    Ich habe auch eine Gefährdungsbeurteilung in meinem Praktikum durchgeführt, zwar nicht über Gefahrstoffe sondern für meinen Arbeitsbereich.

    Warum sollte es grobe Unterschiede in der Gefährdungsbeurteilung geben? Im Endeffekt muss man doch, wenn man den Handlungszyklus bearbeitet,
    Gefährdungen darstellen und diese müssen bewertet werden und dann ggf. Maßnahmen einleiten.

    da ich noch selber in der Ausbildung bin, korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

    Grüße
    Cooley

  • Hallo Thomas,

    falscher Ansatz.
    Eine Gb über einen Gefahrstoff? Eher nicht. Du wirst sicherlich einen Arbeitsbereich beschreiben. In diesem Arbeitsbereich gibt es Menschen und Dinge oder Stoffe, die dem Menschen etwas antuen können, wenn beide irgendwie zusammentreffen?
    Dann wäre damit ein Handlungsbedarf und die FASi macht sich Gedanken.

    Dazu gab es doch einmal so einen Kreis? Der kann schon helfen.

    Doch step-by-step.
    Welcher Anlass? Ein Unfall? Vorbeugung? Etwas vorausschauend betrachten oder als Rückschau? Wer ist mit im Boot (ASA, Abteilungsleiter, Betr.Arzt)? ...............

    Sammel erst einmal viele Fakten. Dann sortieren und dann den Handlungskreis einsetzen. Damit bekommst du Struktur und deine Praktikumsarbeit läuft.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    es ist ganz einfach, besorg dir von der BG ETEM den "Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung".

    Durchlesen - dann hast du alle Informationen.
    Umsetzung - dann hast du deine Praktikumsarbeit.

    Gruß
    QUASI

  • Guten Morgen,

    die TRGS 400 und ff helfen Dir auch sehr gut. Einarbeiten.....viel Arbeit..... :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Guten Morgen,

    ich bin etwas überrascht, dass man so ein Thema genehmigt bekommt. Weil eigentlich muss man hierfür Fachkundig sein um eine entsprechende Beurteilung durchführen zu dürfen.

    Aber noch ein paar Tipps, schau dir auch die Sicherheitsdatenblätter an, ferner kann es zu den Stoffen spezielle Vorschriften oder Informationen geben. Exschutz nicht vergessen! Oder zumindest erwähnen das dies noch berücksichtigt werden muss aber im Rahmen des Praktikumsberichtes nicht berücksichtigt werden konnte (Zeit). So was kommt auch gut an das zeigt das du dir dazu schon Gedanken gemacht hast.

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Guten Morgen,

    vielen dank schonmal für die Antworten.
    Den "Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung" hab ich, TRGS 400 natürlich auch. Nur den richtigen Anfang hab ich noch nicht.
    Mein Thema lautet: „Von der Erfassung der Gefahrstoffe in einem Gefahrstoffverzeichnis unter Berücksichtigung von GHS bis zum sicheren und gesundheitsgerechten Umgang - exemplarisch durchgeführt an zwei Arbeitsstoffen".


    Die zwei Stoffe sollen wie oben geschrieben Ethanol und Ethylacetat sein, da bei uns viel danit gearbeitet wird.
    Laut dem Leitfaden: Informationsermittlung über die Tätigkeit und Gefahrstoffe (SDB usw.) Soweit klar, hab ich auch. Aber dann?
    Müßte ich dann für jede Tätigkeit mit den beiden Stoffen eine Gefährdungsbeurteilung schreiben? Vorher Subsitution prüfen?
    Oder kann ich den Leitfaden einfach so runterarbeiten:
    Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
    Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung für die dermale Exposition nach TRGS 400

    Gruß, Thomas

  • Das ist natürlich sehr umfangreich, auch nur für zwei Stoffe.

    Ich würde erst einmal ein Kataster mit allen Informationen aufstellen. Wenn Ihr bei Euch im Unternehmen die Stoffe nutzen müsst, um einen ganz bestimmten Prozess zu betreiben, fällt u. U. die Substitutionsprüfung weg. Erwähnen würde ich es aber. Dann musst Du halt auch die einzelenen Prozessschritte, in denen die Stoffe eingesetzt werden, beurteilen. Dabei tauchen dann die Expositionen auf......

    viel Arbeit.....

    trotzdem Spaß dabei........

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (4. September 2015 um 11:46)

  • Hallo Tompi,

    die Fragen die man stellen (und beantworten) sollte sind:
    Wo werden die Stoffe freigesetzt?
    In welcher Form? Gas(Dampf), Flüssigkeit, Aerosol.....
    Sind Menschen exponiert?
    Dabei die Aufnahmewege (dermal, inhalativ) beachten.
    Sind Grenzwerte überschritten?
    Bestehen Brand oder Explosionsgefahren?

    Und das ganze für den Normalbetrieb und für vorhersehbare Störungen/Havarien.

    Findet sich ein nicht akzeptables Risiko: Maßnahmen nach Maßnahmenhierarchie:
    Substitution- Technisch- Organisatorisch- Persönlich.

    Gruß
    Schmandhoff

    Einmal editiert, zuletzt von Schmandhoff (4. September 2015 um 12:02)

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  • Nettes Thema, allerdings kann das auch sehr umfangreich sein und dann ist ja der Platz im Bericht reglementiert.
    Erst einmal würde ich erklären, was im Gefahrstoffverzeichnis stehen muss und was dort noch sinnvoll wäre. So wäre z.B. sinnvoll, dort die Lagerklasse und WGK mit aufzunehmen, auch wenn sie keine Pflicht ist. Bei brennbaren Flüssigkeiten kann der Flammpunkt und Siedepunkt noch interessant sein, ist meiner Meinung nach allerdings in der Regel verzichtbar.
    Wann muss ein Stoff in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden und wann nicht?
    Substitution hast Du schon angesprochen, da bietet sich ja das Spaltenmodell an, sollte also in den Bericht mit rein.
    TRGS der 400er Gruppe oder Einfaches Maßnahmenkonzept (EMKG) würde ich dann auch irgendwie mit aufnehmen. Hier kannst Du ja z.B. mehrere Tätigkeiten mit den genannten Stoffen beurteilen.
    Zum Umgang gehört auch die Lagerung und da der Brand- und Explosionsschutz seit kurzem wieder in der Gefahrstoffverordnung zu finden ist muss das auch hinein.
    Jetzt noch einen Blick über den Tellerrand, zur Lagerung gehört auch die Wassergefährdung. Viele Vorgaben werden hier bereits mit der TRGS 510 abgedeckt.
    Im Hinterkopf immer den Handlungszyklus haben und Du wirst sehen, das läuft dann auch wunderbar ab.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (6. September 2015 um 00:08)

  • Hallo Tieffliger,
    das sind ein Paar super Tipps. Anfangs hätt ich nicht gedacht, das das so viel ist. Aber mittlerweile glaub ich auch, da hab ich noch was zu tun. Muß ich mich halt durchwurchteln.

    Vielen Dank schonmal für alle eure Tipps.

    Bei Fragen ............ meld ich mich nochmal...........