Einen wunderschönen ...
Kann mir jemand zufälliger Weise mit einer Betriebsanweisung für ein E-Bike dienlich sein?
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Kann mir jemand zufälliger Weise mit einer Betriebsanweisung für ein E-Bike dienlich sein?
Da keiner Helfen konnte hab ich da mal was zusammengestellt.
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Also fangen wir mit der Rechtschreibung an. Du willst es doch im Betrieb veröffentlichen.
In der Überschrift schreibst Du Laden der Batterien ---> im text schreibst Du über Akkus. Was denn nun? Es sind Akkus , oder?
das heißt Pedalen (Mz),
metallischen klein geschrieben,
Achten Sie darauf, dass die .......
Mit einem Fahrradschloss sichern.....
Beachten Sie bitte, dass....
Wenn Du jemanden direkt ansprichst dann schreibt man Sie groß
Am Ende eines jeden Satzes bitte einen Punkt setzen, wenn Du die nächste Zeile in Großbuchstaben fortführst.
Unter Aufsicht laden ---> heißt das ich muss daneben stehen bleiben und warten? Oder meintest Du: Laden des Akkus nur während der Geschäftszeiten (08:00 - 16:00)
Setzen sie den Akku nicht Wasser aus....... --> was mach ich bei Regen...muss ich mich dann unterstellen?
Während der Fahrt ist das Rauchen, Telefonieren..... nicht gestattet.
Ist der Helm pflicht? Oder nur eine Empfehlung? Ich würde in Absprache mit dem Arbeitgeber und dem BR eine Verpflichtung daraus machen.
Das Fahrrad ist beim Abstellen immer mit einem Fahrradschloss zu sichern.
Soll ich weitermachen?
Lies mal in aller Ruhe selbst nocheinmal.
Hallo Mick
erst mal danke für die Anregungen. Ja wenn man dies in Ruhe liest kommt das eine oder andere zu Tage.
Das mit der Helmpflicht ist so eine Sache den dann wird für jeden Mitarbeiter der dieses Fahrrad nutzt eine eigene PSA gefordert. Daher wird es nur empfohlen.
Das mit der Helmpflicht ist so eine Sache den dann wird für jeden Mitarbeiter der dieses Fahrrad nutzt eine eigene PSA gefordert.
Mein Kenntnisstand ist, dass ein Fahrradhelm keine PSA ist.
Daher finde ich die Empfehlung hier in Ordnung.
Das mit der Helmpflicht ist so eine Sache den dann wird für jeden Mitarbeiter der dieses Fahrrad nutzt eine eigene PSA gefordert. Daher wird es nur empfohlen.
Dafür gibt es die GBU. Wenn Ihr zu dem Ergebnis kommt, das Fahrrad ist schnell, gestürzt wird auch, viele Mitarbeiter sind betroffen --> könnte man doch zu dem Ergebnis kommen eine Helm zu tragen. Vielleicht kann man ja auch die Anzahl der Nutzer auf bestimmte Personen einschränken / beschränken. Was immer mehr für die Allgemeinheit gefordert wird, soll im Arbeitsschutz nicht mehr gelten? Strange....
Aber das müsst Ihr in Eurem Unternehmen festlegen. Gute Zeit und bis bald einmal.
Habe noch ein paar kleine Anpassungen vorgenommen.
Habe noch ein paar kleine Anpassungen vorgenommen.
Wo? Darf man das nachlesen?
Klar darf man. Siehe oben, habe dort die Datei erneuert
Moin
Vorweg ein Gedankengang :
Wer soll das E-Bike nutzen. Jetzt bin selber nur ein Nutzer eines normalen Fahrrades, daher kann ich falsch liegen. Aber da ein E-Bike noch schnelle fährt als ein normaler Drahtesel, sollte dann ein E-Bike eigentlich nur von einem routinierte Radfahrer benutzt werden.
Sonst noch ein paar kleine redaktionelle Anregungen:
->“Keine Manipulationen am Fahrrad vornehmen“. ist für mich eine Schutzmaßnahme und keine Gefahr, das wäre die „Manipulationen am Fahrrad“
Bei der Ersten Hilfe würde ich an Erste Stelle: „Eigenschutz beachten“ setzten.
Für mich fehlt auch: Wie verhält man sich bei starken Regen auf dem E-Bike, man soll ja den Akku keine Feuchtigkeit aussetzten, dass könnte einen Nutzer verunsichern, wenn er in einen Platzregen gerät. Aber das kann natürlich auch Teil der Einweisung sein.
Sonst ist alles ausführlich beschrieben. Wie wäre es noch mit ein paar Piktogrammen?