Norm zur Erstellung eines Elektroniklabors

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  • Guten Tag,
    brauche dringend eure Hilfe.
    Hab gerade erfahren dass unsere Konstruktionsleitung ein neues Elektroniklabor erstellen möchte.
    Bisher gab es sowas bei uns noch nicht.
    Es soll aus Ständerbauweise erstellt werden und wurde wohl schon bestellt (ohne dass ich die Sicherheitsrelevanten Themen bearbeiten konnte) :thumbdown:
    Jetzt sollte ich wissen ob es für solche Labore Normen oder Regeln gibt die man zum Thema Arbeitsschutz einhalten muss!!

    Ich denke das Kind ist schon in den Brunnen gefallen aber ich würde gerne noch retten was es zu retten gibt. :/

    Bitte um schnelle Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Hallo Schmeiss,

    ich würde unter elektrische Anlagen und Betriebsmittel suchen.

    Letztlich das ganze spezifizieren. Was machen die da? Arbeiten unter Spannung? Versuchsaufbauten für Dinge, die es noch gar nicht gibt? Testaufbau mit leicht lösbaren Verbindungen? Schnelle, bewegliche Teile? Offene Kisten? Berührungsspannungen? u.s.w.

    Vielleicht ist ja JETZT ratsam, dass sich eure Labor-Jonnies einmal äussern, was sie dort machen. Also alle Tätigkeiten schön aufdröseln mit GB.

    Bei einer fertigen Anlage hat evtl. der Hersteller eine Risikoanalyse?

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,
    danke erstmal für deine schnelle Antwort.
    Der Labor-Jonnie war jetzt der erste der mir mal was mitgeteilt hat. Mit dem kann ich dann noch bereden was er da drin alles machen will usw.

    Mir geht's jetzt mal in erster Linie um den Raum an sich in Bezug auf elektr. Absicherung, Brandschutz, Platzbedarf usw.
    Wenn dann der Raum steht und die Gerätschaften da sind dann werde ich mich mit dem Labor-Jonnie (geiler Name :D ) zusammensetzen und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

  • Naj,

    Ständerbauweise --> bedeutet das, dass ihr einen Raum in einem Raum installiert? Gibt es eine Änderungsgenehmigung bzw. eine Anzeige über eine Nutzungsänderung? Daraus entstehen dann auch Anforderungen für den Brandschutz. Natürlich auch abhängig davon, ob der Raum vorher für etwas anderes genutzt und zugelassen wurde. Flucht- und Rettungswege müssen auch mit eingeplant werden. Ansonsten sieh mal bei der BG ETEM, ob Du da etwas über Elektrolabore findest.

    Ach so und unbedingt die alte BGI 891!!!!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (27. August 2015 um 13:48)

  • Ja genau es wird ein Raum in der Halle gebaut.
    Ähnlich einem Meisterbüro was mitten in der Halle steht. Der Bereich in dem dieser Raum entstehen soll wir im Moment vom Versuch genutzt.
    Danke für den Tipp mit der BG ETEM

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • DGUV-I 203-034 = BGI 891

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    Gruß Mick

  • Ja genau es wird ein Raum in der Halle gebaut.
    Ähnlich einem Meisterbüro was mitten in der Halle steht. Der Bereich in dem dieser Raum entstehen soll wir im Moment vom Versuch genutzt.

    Siehste, das wusste ich. Warum einfach, wenn es auch anders geht....
    Wie wird eure Halle brandschutztechnich überwacht? Einfach hier jetzt einen Raum in einen Raum zu integrieren, der mit z. B. Rauchmeldern überwacht wird, geht so einfach nicht. Bei solchen Entscheidungen nehme ich die genehmigende Behörde oder einen Brandschutzsachverständigen mit dazu. Wenn schon Rauchmelder und eine BMZ vorhanden sind, ist ja die Ergänzung mit einem weiteren RM technisch gesehen kein Problem.

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    Gruß Mick

  • Der Halle in die das Labor kommen soll ist über eine Sprinkleranlage geschützt?
    Brauche ich für das Labor eine Baugenehmigung???????

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

  • Dann brauchst Du auf jeden Fall einen Sachverständigen. Bei einer Besprinklerung ändern sich ja die Gegebenheiten in der Halle.
    Eine Baugenehmigung wohl nicht, ich würde über eine Anzeige der Nutzungsänderung nachdenken. D. h. Du zeigst der behörde an, dass sich etwas an der ursprünglichen Nutzung in der Halle etwas ändert. Die Feuerwehr dürfte das auch interessieren. Änderung der Feuerwehrpläne etc. Nimm Dir einen Sachverständgen für Brandschutz.Hier ist der ArbSch das kleinere Übel.

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