Hallo.....bitte lesen:
Artikel 1 Ziel und Geltungsbereich
(1) Zweck dieser Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern.
(2) Diese Verordnung enthält Bestimmungen über Stoffe und Gemische im Sinne des Artikels 3. Diese Bestimmungen gelten für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung derartiger Stoffe als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen sowie für das Inverkehrbringen von Gemische.
(3) Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Ihren Bestimmungen liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde.
Wer ist hier mit "nachgeschaltete Anwender" gemeint? Bin ich als Verbraucher (öffentlicher Dienst) damit auch gemeint? Wenn nicht, warum falle ich mit unserer Behörde nicht unter die REACH?
Es geht darum, dass wir unseren Mitarbeitern die SiDaBla öffentlich zur Verfügung stellen wollen. Zusätzlich zu den Betriebsanweisungen. Dabei ist einem unserer Juristen die REACH in dei Hände gefallen und hat dabei festgestellt, dass wir unsere Gefahrstoffe nicht haben registrieren lassen. Ich habe versucht zu erklären, dass wir eher unter die Rubrik "privater Endverbraucher" fallen. Wir stellen ja keine neuen Stoffe oder Produkte her. Wir reinigen nur die Fußböden...... oder...,oder...,