Auswirkungen von CLP

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  • Die Übergangsfrist zu CLP ist ja inzwischen weitgehend abgelaufen und schon kann man einige Auswirkungen erkennen.
    Besonders im klinischen Bereich sehe ich hier einige nette Probleme auf uns zukommen.

    Beispiel: alkoholische Händedesinfektionsmittel.
    Bei diesen Produkten bekommt man von einzelnen Herstellern eine Produktinformation in Anlehnung an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sieht aus wie ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist aber keines.
    Dort kann man im Abschnitt 2 bei der Einstufung dann z.B. lesen: "Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008."

    Dies ist durchaus korrekt, allerdings nicht anhand der Inhaltsstoffe, die hier nur in geringer Konzentration vorliegen, sondern weil die EG Verordnung 1272/2008 nicht für Arzneimittel gilt und somit nicht anzuwenden ist.
    Gängige Händedesinfektionsmittel werden aber als Arzneimittel oder Medizinprodukte, welche unter Körperberührung eingesetzt werden in den Handel gebracht und fallen somit nicht unter die Regelungen der VO 1272/2008.
    Nach der alten 67/548 bzw. 99/45 waren die Arzneimittel auch nicht geregelt, aber die Hersteller zu entsprechenden Schutzinformationen verpflichtet. Dies ist mit CLP entfallen.
    Somit bekommt man im klinischen Bereich in Zukunft relativ viele brennbare Flüssigkeiten, deren Datenblätter nur mangelnde Aussagen über diese Gefahren vermitteln. Sofern ein Flammpunkt oder zumindest die brennbaren Inhaltsstoffe genannt werden, kann man ja noch eine Abschätzung treffen, der Aufwand hierzu ist allerdings nicht zu unterschätzen.

    Weiterhin, das trifft jetzt eigentlich alle Anwender, nicht nur die im klinischen Bereich, wurden ja die Einstufungskriterien für die Ätzwirkung am Auge drastisch verschärft. Somit bekommen wir in Zukunft mehr Reiniger und ähnliche Präparate, die mit dem Ausrufezeichen oder gar mit dem Ätzend Symbol gekennzeichnet werden. Inhaltlich das gleiche drin, wie vor der Kennzeichnungsumstellung, aber nun z.B. als ätzend gekennzeichnet, schon dürfte eine Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung fällig werden mit evt. zusätzlich notwendigen Schutzmaßnahmen. Manch ein Hersteller versucht auch über Produktumstellungen zu nicht kennzeichnungspflichtigen Produkten zu kommen. Mir ist hier z.B. ein Fall eines bekannten Herstellers bekannt, der seinen Sanitärreiniger entsprechend umgestellt hat und nun eine neue Variante des Sanitärreingers anbietet. Natürlich teurer als das "alte" Produkt und Inhaltlich hat sich eigentlich nur geändert, dass er sein Produkt stärker mit Wasser verdünnt. Wir kaufen also Wasser zum erhöhten Preis ein, nur um dem Ergebnis der Substitutionsprüfung gerecht zu werden, oder müssen mit viel Aufwand erklären, warum ein kennzeichnungspflichtiger Stoff eingesetzt wird, obwohl es doch auch eine nicht kennzeichnungspflichtige Alternative gibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wenn ich Deine Ausführung richtig verstehe dürfte ich ja auch kein SDB mehr für Zytostatika bekommen, oder? Denn ursprünglich ist es ja ein Arzneimittel und würde dann ja auch aus dem Raster fallen, oder?

    :bremse:

  • Guten Morgen,

    Weiterhin, das trifft jetzt eigentlich alle Anwender, nicht nur die im klinischen Bereich, wurden ja die Einstufungskriterien für die Ätzwirkung am Auge drastisch verschärft. Somit bekommen wir in Zukunft mehr Reiniger und ähnliche Präparate, die mit dem Ausrufezeichen oder gar mit dem Ätzend Symbol gekennzeichnet werden. Inhaltlich das gleiche drin, wie vor der Kennzeichnungsumstellung, aber nun z.B. als ätzend gekennzeichnet, schon dürfte eine Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung fällig werden mit evt. zusätzlich notwendigen Schutzmaßnahmen

    Ich weiß ja nicht, wie Ihr das bisher gehandhabt habt, aber ich habe nicht nur blindlings nach der Kennzeichnung beurteilt, sondern durchaus die R- (jetzt H-) Sätze mit in der Beurteilung berücksichtigt. Da stand dann im SDB auch schon über den R 41 (der bis dahin ohne weitere Gefährdung "nur" zum Xi geführt hat) der Hinweis auf die Augeschädigung drin. Das hieß für mich in der GBU, schauen ob es prinzipiell Subsitutenten gibt, man technisch (mit realisierbarem Aufwand) was machen kann und ansonsten halt PSA (Schutzbrille) und geeignete Augenspülvorrichtungen bevorraten. Eigentlich nichts anderes als vorher.

    Die Änderung der Kennzeichnung der Entzündlichkeit über den nun reduzierten Flammpunkt finde ich da gravierender, da je nach Substanz, jetzt auf einmal Ex-Bereiche entstehen könnten, wo vorher noch keine waren. Da reden wir dann aber gleich über richtig aufwändige Maßnahmen!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ...Ich weiß ja nicht, wie Ihr das bisher gehandhabt habt, aber ich habe nicht nur blindlings nach der Kennzeichnung beurteilt, sondern durchaus die R- (jetzt H-) Sätze mit in der Beurteilung berücksichtigt.


    Dann schau Dir mal die Kennzeichnung eines gewöhnlichen Handspülmittels an, siehe da, bisher nicht gekennzeichnet, inzwischen mit dem Ausrufezeichen und H319, manchmal sogar als ätzend mit H318. Bei Gemischen wurde die Einstufung der reizenden Wirkung deutlich im Gehalt abgesenkt. Dies ist ja der Grund, warum Reinigungsmittelhersteller die Übergangsfrist bis zum Ende ausgereizt haben. Hochkonzentrate, welche sowohl von den Logistikkosten, als auch vom Lageraufwand bisher deutliche Vorteile hatten, bekommen nun entsprechende Probleme, da weniger gefährliche Substituenten vorhanden sind, wobei in der Anwendungslösung alle mehr oder weniger gleich anzusehen sind. Fast alle Tenside haben augenreizende/-ätzende Wirkung, siehe da, die Produkte werden inzwischen auch entsprechend gekennzeichnet, obwohl sich an der Zusammensetzung nichts geändert hat und nach der alten EU Einstufung keinerlei Kennzeichnung erforderlich war.

    ...Die Änderung der Kennzeichnung der Entzündlichkeit über den nun reduzierten Flammpunkt finde ich da gravierender, da je nach Substanz, jetzt auf einmal Ex-Bereiche entstehen könnten, wo vorher noch keine waren. Da reden wir dann aber gleich über richtig aufwändige Maßnahmen!

    Ex-Bereiche waren auch bisher schon vom Flammpunkt abhängig. Hatte ich da genügend Abstand (in der Regel 15K), war es kein Problem. Interessant wird es natürlich trotzdem, wenn die entsprechenden Lagerregelungen "nur" die Kennzeichnung berücksichtigen und dann z.B. Heizöl inzwischen als entzündliche Flüssigkeit gilt.

    [size=10][font='Comic Sans MS, sans-serif']Wenn ich Deine Ausführung richtig verstehe dürfte ich ja auch kein SDB mehr für Zytostatika bekommen, oder?


    Bei Zytostatika kommt es darauf an, ob es sich um Fertigarzneimittel handelt, oder diese erst zubereitet werden müssen. Viele Zytostatika müssen noch zubereitet werden und da dürfte man für den Wirkstoff noch SDB bekommen. Beim Fertigarzneimittel fällt man wieder raus aus der Verordnung.
    Habe da mal eine Zusammenstellung gemacht mit den Einstufungen der Wirkstoffe. (Nachtrag:14.08.2015, Anhang erneut hochgeladen, war immer noch weg)

  • Da werfe ich gleich mal einen Blick rein.
    Also wir bekommen die fertig aus der Apotheke (extern)n. In der Regel Infusionslösungen die dann angehangen werden. Selten mal Tabletten. Seit kurzem laufen „Versuche“ zum HIPEC. Was wieder eine ganz andere Nummer ist.

    :bremse:

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  • Bei Zytostatika kommt es darauf an, ob es sich um Fertigarzneimittel handelt, oder diese erst zubereitet werden müssen. Viele Zytostatika müssen noch zubereitet werden und da dürfte man für den Wirkstoff noch SDB bekommen. Beim Fertigarzneimittel fällt man wieder raus aus der Verordnung.
    Habe da mal eine Zusammenstellung gemacht mit den Einstufungen der Wirkstoffe.

    Wäre das nicht die Aufgabe des Lieferanten. Mein Problem ist, dasss unsere Mediziner sowie auch der liefernde Apotheker dem Genuss von Canabis fröhnen. "Hehehe....das ist mir sowas von scheiß egal..... :D . Info: aus Ruthe.de Werbeparodien II.......

    Ein SDB gibt es leider nicht. Es gibt zwar DGUV'en (Informationen), die mir noch nicht so ganz klar sind. Wir bekommen Fertigprodukte......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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    Schönes Wochenende

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