Hallo,
gibt es für Steiger eine UVV / BGV ?
Vielen Dank
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
gibt es für Steiger eine UVV / BGV ?
Vielen Dank
Steiger nach Bunderbergverordnung?
Gruß
gladis:-)
einen Hubsteiger, z.b sowas
samstägliche Kurzantwort:
da lag ich ja mehr als Falsch..gut, daß wir drüber gesprochen haben.
In meinem Sprachgebrauch wäre das eine ehemalige *Hebebühne*
Heute fällt sowas wohl unter *Einrichtung zum Heben von Personen* oder so ähnlich..Gibts da nicht ein Kapitel in der BetrSichV?
Auf welche Sicherheitsvorschriften verweist denn der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung?
Ich halte das für eine "fahrbare Hubarbeitsbühne" und die entsprechende VBG 14 ist in die BGR 500 als Kapitel 2.10 überführt worden.
Für eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung gugs du hier!
http://www.mmbg.de/DIENSTL/FS01/c…eitsbuehnen.pdf
Viele Grüße
kuddel
Hi,
ich denke auch, das für deine Abbildung die BGV 14 " Fahrbare Hubarbeitsbühne" in Frage kommt.
Im Gerätesicherheitsgesetz dürfte man auch etwas finden.
Möglich wäre auch die 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz-Maschinenverordnung-.
Anbei habe ich auch noch eineMusterbetriebsanweisung ausgegraben, ich hoffe ese hilft ein wenig weiter.....
Gruß Matthias
Ein *Mobiles selbstfahrendes Arbeitsmittel* nach Anhang 1 ist es nicht!?
Oder?
Im Anhang 2 die Witterung könnte noch eine Rolle spielen.
Aber dazu sagt sicher die BGI etwas.
Die ehemalige BGR 260 ist wohl zurückgezogen.
Aber es gibt noch eine BGI 689 - Fahrzeughebebühnen.
Frage beantwortet? @ paramed
Gruß
gladis:-)