PSA Hubarbeitsbühne (Auffanggurt )

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  • Guten Morgen,


    Ich wollte euch mal nach eurer Meinung fragen und zwar bin ich mit meiner Instandhaltung am diskutieren ab wann der Auffanggurt bei Hubarbeitsbühnen verwendet werden soll.


    Beispiel:


    Rohrleitungen müssen verlegt werden bei einer Raumhöhe von 2 Meter. Problem für die Instandhaltung das ständig auf und ab an der Bühne mit jedesmal ein und aushacken am Korb, wenn Leitungen zugeschnitten, gekürzt etc. werden . ( Bequemlichkeit?! )


    Meines Wissens müssen bei fahrenden Hubarbeitsbühnen egal um welche Arbeitshöhe es sich handelt ein Auffanggurt verwendet werden da ja theoretisch immer die möglichkeit besteht aus dem Arbeitskorb zu fallen. Gefährdungsbeurteilung ist vorhanden und sieht eben einen Auffanggurt vor, bin ich da zu Vorsichtig?! ?(

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  • Guten Morgen,


    schaue dir mal die DGUV Information 208-019 Kapitel 9 an.


    Dort ist geschrieben:
    "PSA gegen Absturz (Auffangsystem) Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz in Hubarbeitsbühnen wird verpflichtend,
    wenn die Gefährdungsbeurteilung (Peitscheneffekt) und/oder die Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers dies als notwendige Maßnahme
    vorgibt oder der Bauherr auf seiner Baustelle die Benutzung der PSA gegen Absturz in einer Baustellenordnung festlegt".


    Die Forderung nach der PSA resultiert in erster Linie nicht durch die Arbeitshöhe, sondern durch die Gefahr aus der Arbeitsbühne geschleudert zu werden (Peitscheneffekt).
    Eine Gefährdung durch den Peitscheneffekt ist bei Teleskopbühnen immer gegeben, bei Scherenarbeitsbühnen hingegen besteht diese Gefährdung nicht unbedingt.
    Daher kommt es auf deine GBU und die Art der Arbeitsbühne an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Achim86 ()

  • Morgen,


    du bist nicht zu Vorsichtig, Instandhalter diskutieren auch bei uns gerne, aber hier gib es aus meiner Sicht nichts zu diskutieren, der Gurt ist Pflicht.


    Gruß Holger

  • Meiner Meinung nach hilft hier eine PSAgA nicht weiter. Das Schutzziel muss sein, dass ein Mensch nicht aus dem Korb geschleudert wird/fallen kann. Das gibt auch schon die BetrSichV vor. Ich empfehle heir immer das Tragen eines Rückhaltesystems, wie über die EN 360 auch vorgesehen. Vorteil für den Benutzer ist, dass er sich halbwegs bewegen kann und im Falle eines Falles (schönes Wortspiel) im Korb gehalten wird. Funktonsweise ist wie bei einem Höhensicherungsgerät.


    Ich weiss nicht, ob es erlaubt ist, dennoch hier ein Link: https://hoehenpass.de/ikar-hoe…erungsgeraet-acb-1-8.html

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  • ...ist das wirklich ernst gemeint??? Die Bühne will ich sehen!!!

    Ähm ja das ist ernst gemeint wir haben eine Hubarbeitsbühne sollten es nicht 2 sonder 3 Meter wo die Leitung auf 50 Meter verlegt werden sollen entschuldige ich mich... es geht mir weniger darum ob das Sinnvoll ist oder nicht ob hier eine Bühne benötigt wird oder nicht. Sondern darum wenn die Instandhaltung diese Verwenden möchte ein SIcherheitsgurt etc. Vorgeschrieben ist

  • es geht mir weniger darum ob das Sinnvoll ist oder nicht

    Darüber würde ich mir allerdings Gedanken machen im Sinne von Ergonomie. Ich gehe einmal davon aus, dass die Raumhöhe eher 3m als 2m beträgt. Bei 2m würde so manch einer instinktiv den Kopf einziehen, da die Decke verdammt nahe kommt. Bei 3m halte ich ein evt. fahrbares Podest für wesentlich sinnvoller, als eine Hubarbeitsbühne.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • sorry. Es gibt keine pauschale Forderung nach PSAgA.
    Wenn in der Betriebsanleitung des Herstellers jedoch zur sicheren Nutzung der HAB die Verwendung von PSA vorschreibt, sind auch entsprechende Haltepunkte vorgesehen und und man „müsste“ das Zeug tragen (bestimmungsgemäße Verwendung BetrSichV).


    Die DGUV I, hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Ich habe auch nicht geschrieben das es eine pauschale Forderung gibt sondern :


    „PSAgA wird verpflichtend,
    wenn die Gefährdungsbeurteilung (Peitscheneffekt) und/oder die Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers dies als notwendige Maßnahme vorgibt oder der Bauherr auf seiner Baustelle die Benutzung der PSA gegen Absturz in einer Baustellenordnung festlegt„


    Also nicht pauschal sondern wenn es die GBU, die Betriebsanleitung oder die Baustellenordnung vorgibt.
    Jedoch glaube ich nicht, dass man bei der GBU für den Einsatz einer Teleskopbühne bedingt durch den Peitscheneffekt an einer PSAgA vorbeikommmt.


    Ich spreche nicht von einer Scherenbühne.

    3 Mal editiert, zuletzt von Achim86 ()

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  • das hätte ich auch annehmen wollen.
    Der Peitscheneffekt tritt bei Scherenbühnen ja nicht auf.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Bei Scherenbühnen tritt zwar kein Peitsceneffekt auf, doch je nach Umgebung kann die Maschine umkippen und dann die Personen einquetschen. So z.B. beim Befahren von Messehallen. Hier besteht durchaus die Möglichekeit, dass ein Bodenkanal nicht ordnungsgemäß abgedeckt ist und die Maschine beim Befahren umkippt. Oder ein Gegenstand liegt auf dem Boden und die Maschine gerät durch das Anfahren/Überfahren in Schieflage.

  • Wir hatten vor kurzem auch das Thema heiß diskutiert, da viele Menschen einfach zu bequem sind.
    Wenn die Gefährdungsbeurteilung die PSAgA vorschreibt dann gibt es da eigentlich nichts zu diskutieren.
    Genauso wenn in der Bedienungsanleitung der Bühne es drin steht.


    Ich vorsuch dann immer an die Vernunft der Leute zu appelieren, dass es Ihre Gesundheit ist die dahin geht wenn man da abstürzt.
    Und den meisten sollte man auch zeigen, dass kleine Fallhöhen auch zu schweren Verletzungen führen können.

  • Moin.


    Bei uns ist die Vorgabe, dass sich bei jeder Bewegung des Hubsteigers/Scherenhubtisch mit der pSAgA entsprechend am
    Gerät anzuschlagen ist. Da gibt es keine Diskussionen.


    Jede Bewegung der Fahrzeuge birkt eine Gefahr für die Person im Korb, die durch das Anlegen der pSAgA und dem
    Anschlagen entgegen Gewirkt werden soll (wie oben schon beschrieben).

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  • Wobei man mittlerweile auf den einschlägigen Schulungen durch klingen lässt das ein Haltesystem auch bei Scheren steigern eine gewisse Gefährdung mit sich bringen kann da sie im falle eines falles dich mit in die Tiefe ziehen.


    Selbst schon gesehen, mit Rückhaltesystem in der Scherenbühne hätte der gute Mann nicht mehr aussteigen können um sich auf den Kran zu retten
    Bei Gelenk Teleskop unerlässlich

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Wobei man mittlerweile auf den einschlägigen Schulungen durch klingen lässt das ein Haltesystem auch bei Scheren steigern eine gewisse Gefährdung mit sich bringen kann da sie im falle eines falles dich mit in die Tiefe ziehen.

    ich habe auch mal einen Bericht über einen tödlichen Arbeitsunfall gelesen, bei dem ein "ordnungsgemäß" angegurterter Monteur mit seiner Scherenbühne in ein Schwimmbecken (städt. Hallenbad) gestürzt ist und dann ertrunken ist, weil er nicht rechtzeitig seinen Gurt lösen konnte.....


    Deshalb macht man Gefährdungsbeurteilungen....


    Pauschale Vorgaben sind nicht unbedingt immer sinnvoll


    Schmandhoff