Hallo Forum, wir nutzen ca. 30 Faßstapelpaletten zum Lagern bzw. Transportieren von Fäßern mit Ölen. Unterliegen diese Paletten einer Überprüfung? Wenn ja hat jemand für mich die genaue Vorschrift bzw. Prüfanweisung. Danke Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Prüfung von Faßstapelpaletten
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thoko -
23. Juni 2015 um 14:52 -
Erledigt
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Arbeitsmittel -> Gefährdungsbeurteilung -> Prüfungsfristen, Prüfungsumfang, Prüferqualifikation festlegen ...
Ohne Jux, was sagt der Hersteller der Fasspaletten dazu?
Wenn nichts, wäre eine mögliche Überlegung, eine Sichtprüfung in Anlehnung an die Prüfung anderer Lade- und Lagerungshilfsmittel (Paletten, Gitterboxen) durchzuführen. -
Hallo thoko!
Das Wesentliche hat Safty-Officer schon gesagt. Volle Zustimmung.
Ich möchte trotzdem nachfragen, ob es sich um Paletten mit Auffangvolumen handelt oder ob ihr diese Paletten einfach als Faßstapelpaletten bezeichnet?
Lagerung tritt ein, wenn man solche Fässer mehr als 24 Stunden an einem Ort belässt.Tante G bietet bei Eingabe: "Ölauffangwanne Arbeitssicherheit" Angebote entsprechender Hersteller.
Nach meiner persönlichen Gefährdungsbeurteilung würde eine jährliche Sichtkontrolle anstehen.
Das kommt natürlich auch ein wenig darauf an, wie ihr mit der Palette/Unterlage umgeht.Grüße
Flügelschraube