Promotoren auf Messen

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  • Hallo liebe Sifa Gemeinde

    habe wieder einmal eine Frage:

    wir haben selbständige Promotorinen welche sich in unserem Auftrag auf verschiedenen Verbrauchermessen herumtrieben und dort unsere Produkte anbieten. zu dieser Tätigkeit gehört es auch das auf den Messen Produkte in Pfannen angebrannten werden oder verschieden Smoothie mit handelsüblichen Stabmixern zubereitet werden. WIr als Firma stellen den Selbständigen diese Geräte zur Verfügung. die Geräte werden bei uns im Hause nach der DGUV Vorschrift 3 ( BGVA3) geprüft und kommen auch immer wieder zu uns zurück. wir haben auch zum Beispiel für die Stabmixer eine GBU erstellt. jetzt kam die Frage auf in wieweit müssen wir die Herrschaften welche ja in ganz Deutschland verteilt sind, Unterweisen reicht es den Herrschaften dies Schriftlich mitzuteilen mit dem Hinweis auf die Bedienungsanleitung.

    bei den Geräten handelt es sich um einfache Geräte wie Stabmixer, Kochplatten, Verlängerungskabel und sonstiges was man halt so zum Kochen und anbraten braucht.Die Geräte sind alle im Handel zu kaufen.

    leider habe ich noch nichts Gefunden wo steht das eine Unterweisung notwendig ist, die Promotoren sind alle selbstständig und arbeiten auf eigene Rechnug.

    Müssen wir eine Unterweisung durchführen???


    danke für eure Antworten


    Gruß Erhard

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  • Hallo Erhard,

    bzgl. der Menschen. Diese sind nicht bei euch angestellt und arbeiten freiberuflich? Damit habt ihr, bzw. euer Boss, arbeitsrechtlich mit denen nichts am Hut. Sie sind für sich selber verantwortlich und müssen den Arbeitsschutz, falls sie es tun, z.B. als Unternehmermodell (unter 10 MA) durchziehen. Eine Ein-Mann-Firma wird das garantiert nicht machen.

    Klar sollten eure Produkte in Ordnung sein und auch entsprechend CE zertifiziert sein. Eine gute Betriebsanweisung gehört dazu, wie auch eine Gebrauchsanweisung. Die Unterweisung (arbeitsrechtlich gesehen), die ihr macht, dürfte dann eine Produktschulung sein. Unterweisen muß der Unternehmer "seine" Leute.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Erhard,

    rechtlich hat Waldmann natürlich recht: Als freiberufliche Promoter-innen seid ihr nicht für die Unterweisung zuständig. Da reicht die Übergabe der Betriebsanweisungen.
    Da die Leute in eurem Namen tätig werden, ist es doch in eurem Interesse, dass sie einen guten Eindruck beim Kunden hinterlassen. Warum also bei der Schulung nicht auch die (Arbeits-)Sicherheit integrieren.
    Und sollte mal ein Unfall mit einem Kunden passieren (z.B. Stolpern über Kabel) steht ihr bestimmt nicht schlechter da wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr präventiv tätig wart

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl