Hallo liebe Sifa Gemeinde
habe wieder einmal eine Frage:
wir haben selbständige Promotorinen welche sich in unserem Auftrag auf verschiedenen Verbrauchermessen herumtrieben und dort unsere Produkte anbieten. zu dieser Tätigkeit gehört es auch das auf den Messen Produkte in Pfannen angebrannten werden oder verschieden Smoothie mit handelsüblichen Stabmixern zubereitet werden. WIr als Firma stellen den Selbständigen diese Geräte zur Verfügung. die Geräte werden bei uns im Hause nach der DGUV Vorschrift 3 ( BGVA3) geprüft und kommen auch immer wieder zu uns zurück. wir haben auch zum Beispiel für die Stabmixer eine GBU erstellt. jetzt kam die Frage auf in wieweit müssen wir die Herrschaften welche ja in ganz Deutschland verteilt sind, Unterweisen reicht es den Herrschaften dies Schriftlich mitzuteilen mit dem Hinweis auf die Bedienungsanleitung.
bei den Geräten handelt es sich um einfache Geräte wie Stabmixer, Kochplatten, Verlängerungskabel und sonstiges was man halt so zum Kochen und anbraten braucht.Die Geräte sind alle im Handel zu kaufen.
leider habe ich noch nichts Gefunden wo steht das eine Unterweisung notwendig ist, die Promotoren sind alle selbstständig und arbeiten auf eigene Rechnug.
Müssen wir eine Unterweisung durchführen???
danke für eure Antworten
Gruß Erhard