Der Betriebsrat ist soweit souverän.
Wenn die Anzahl der Arbeitnehmer entsprechend ist, können Mitarbeiter für die Betriebsratstätigkeit freigestellt werden. In diesem Moment wird auch ein Betriebsratsbüro/ein Arbeitsplatz für den Betriebsrat zur Verfügung gestellt.
Die Kostenstelle (entsprechend der "Vorgesetzte") wird im Unternehmen soweit bestimmt (z.B. ist die Gestaltung der Arbeitsumgebung dann bezüglich Gefährdungen an die Geschäftsleitung geknüpft).
Entsprechend ist auch eine Beurteilung der Gefährdungen (meist Klima/Büro, elektr. EInrichtung, Prüfpflichtige Arbeitsmittel usw.) des Betriebsrates notwendig.
Und jetzt kommt die SiFa und...? Sie berät die verantwortliche Abteilung/die Geschäftsführung, während der Geschäftsführer abschließend die Gefährdungsbeurteilung für den Betriebsrat freigibt?
Oder wie macht Ihr das?
FG