Gefährdungsbeurteilung Betriebsrat?

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  • Der Betriebsrat ist soweit souverän.

    Wenn die Anzahl der Arbeitnehmer entsprechend ist, können Mitarbeiter für die Betriebsratstätigkeit freigestellt werden. In diesem Moment wird auch ein Betriebsratsbüro/ein Arbeitsplatz für den Betriebsrat zur Verfügung gestellt.

    Die Kostenstelle (entsprechend der "Vorgesetzte") wird im Unternehmen soweit bestimmt (z.B. ist die Gestaltung der Arbeitsumgebung dann bezüglich Gefährdungen an die Geschäftsleitung geknüpft).

    Entsprechend ist auch eine Beurteilung der Gefährdungen (meist Klima/Büro, elektr. EInrichtung, Prüfpflichtige Arbeitsmittel usw.) des Betriebsrates notwendig.

    Und jetzt kommt die SiFa und...? Sie berät die verantwortliche Abteilung/die Geschäftsführung, während der Geschäftsführer abschließend die Gefährdungsbeurteilung für den Betriebsrat freigibt?

    Oder wie macht Ihr das?

    FG

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  • Moin,

    Und jetzt kommt die SiFa und...? Sie berät die verantwortliche Abteilung/die Geschäftsführung, während der Geschäftsführer abschließend die Gefährdungsbeurteilung für den Betriebsrat freigibt?
    Oder wie macht Ihr das?

    Ich beziehe den Betriebsrat mit ein - wie es das Betriebsverfassungsgesetz (§§89, 90) letztlich auch fordert.
    Dann unterschreibt der GF das, was er mit dem Betriebsrat als Gefährdungen und Maßnahmen festgelegt hat.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    Ich beziehe den Betriebsrat mit ein - wie es das Betriebsverfassungsgesetz (§§89, 90) letztlich auch fordert.
    Dann unterschreibt der GF das, was er mit dem Betriebsrat als Gefährdungen und Maßnahmen festgelegt hat.

    Äh - nein. Der betriebsrat selbst ist ein "Arbeitsplatz" - spätestens, wenn freigestellte Mitarbeiter tätig werden.... Die Gefährdungsbeurteilung des Betriebsrates selbst ist die Frage, nicht die Einbeziehung des Betriebsrates (das funktioniert hier ohnehin 1a).

  • Es wird ja nicht die Funktion oder die Person beleuchtet, sondern die Tätigkeit, die Arbeitsumgebung usw. Insofern fackelst Du diese Personen als ganz normale Schreibtischtäter ab (falls sie nicht noch andere Tätigkeiten wahrnehmen). Kannst Du gleichartige Tätigkeiten und Arbeitsumfelder zusammenfassen, musst Du den Betriebrat nicht einmal gesondert betrachten und beziehst sie in eine bestehende Gefährdungsbeurteilung mit ein. Es sei denn Du schaust bei den psychischen Belastungen etwas genauer hin (Konfliktgespräche, Mitarbeitergespräche mit unagenehmen Themen usw.).

    Eigentlich nicht anders als bei allen anderen Gefährdungsbeurteilungen auch. Der Betriebsrat ist zwar freigestellt, aber immer noch im Unternehmen beschäftigt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ja, WAS ich in die Gefährdungsbeurteilung schreiben würde, ist schon klar - die Frage ist nur, ob der betriebsrat in seiner Funktion auch von anderen Sifas bewertet wird :)

    Das Thema Konflikt ist im Betriebsrat ein Thema, allerdings sollte die Beanspruchung gering, sein, weil der Konflikt ein Hauptthema des Betriebsrates ist (wobei ich das Wort "Konflikt" in diesem Zusammenhang nicht negativ belegen möchte). Zum Glück kann sich jeder nach einem jahr - und sogar während der laufenden Wahlperiode, von seinen Aufgaben im betriebsrat ohne persönlichen Konsequenzen zurückziehen, insofern ist auch hier nicht viel zu regeln.

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