Notwendigkeit von Panikschlössern

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  • In einem Unternehmen sollen einige Notausgänge neu eingerichtet und ausgestattet werden.
    Hierbei kam die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen innen Klinke / außen Knopf nicht ausreichend ist, sondern ein Panikschloss oder eine Panikstange erforderlich ist.
    Die Grundlagen (ArbStättV, DGUV-I 208-010) habe ich vergeblich durchgesehen, hier im Forum und bei KomNet habe ich auch nichts gefunden.
    (Auf die naheliegende Antwort: "dann mach halt 'ne GefB" bin ich auch schon gekommen ;) )
    Ich kann mir vorstellen, dass die flüchtende Menschenmenge ein Kriterium ist ...

    Ich bitte um Hilfe.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (19. Mai 2015 um 14:25)

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  • Hallo,

    sieh Dir mal die Normen DIN EN 179 und 1125 an. Mit diesen Angaben findest Du auch im Internet weitere Texte mit Empfehlungen.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo
    In der ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge, findest du unter dem Abschnitt 6 "Ausführung" folgendes:


    Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungseinrichtung gut
    erkennbar und an zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere Entriegelungshebel
    bzw. -knöpfe zur Handbetätigung von automatischen Türen), sowie dass die
    Betätigungsart leicht verständlich und das Öffnen mit nur geringer Kraft möglich
    ist.

    Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür im Gefahrenfall
    unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann.(4) Verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen müssen
    jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Dies ist
    gewährleistet, wenn sie mit besonderen mechanischen Entriegelungseinrichtungen,
    die mittels Betätigungselementen, wie z. B. Türdrücker, Panikstange,
    Paniktreibriegel oder Stoßplatte, ein leichtes Öffnen in Fluchtrichtung
    jederzeit ermöglichen, oder mit bauordnungsrechtlich zugelassenen elektrischen
    Verriegelungssystemen ausgestattet sind. Bei elektrischen Verriegelungssystemen
    übernimmt die Not-Auf-Taste die Funktion der o.g. mechanischen
    Entriegelungseinrichtung. Bei Stromausfall müssen elektrische
    Verriegelungssysteme von Türen im Verlauf von Fluchtwegen selbstständig
    entriegeln.

    Und ein öffnen ohne besondere Werkzeuge läßt sich nur dann bewerkstelligen wenn entweder die Tür nicht verschließbar ist, oder diese ohne Schlüssel oder ähnl. zu öffnen ist (Panikschloß)

  • Hallo,
    ich würde ebenfalls die Nutzungsart als Kriterium sehen.
    Handelt es sich um eine betriebliche Notausgangstür oder bewegen wir uns im öffentlichen Bereich und es handelt sich um eine Paniktür.
    Die Normen wurden bereits oben erwähnt, also muss lediglich die Festlegung der Notausgangstür, anhand der möglichen Nutzer, erfolgen.

    Definition Notausgnags-/Paniktür
    Der Unterschied zwischen Notausgangs- und Paniktüren ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet:
    Notausgangstüren sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Diese können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Paniktüren hingegen kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind z. B. öffentliche Verwaltungen, Krankenhäuser, Schulen und Unternehmen mit hohem Publikumsverkehr betroffen. Mit den zuständigen Baubehörden im Detail zu regeln sind Grenzfälle, wie Verwaltungen mit geringem Besucheranteil oder die Verfahrensweise bei Nutzungsänderungen.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),