In einem Unternehmen sollen einige Notausgänge neu eingerichtet und ausgestattet werden.
Hierbei kam die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen innen Klinke / außen Knopf nicht ausreichend ist, sondern ein Panikschloss oder eine Panikstange erforderlich ist.
Die Grundlagen (ArbStättV, DGUV-I 208-010) habe ich vergeblich durchgesehen, hier im Forum und bei KomNet habe ich auch nichts gefunden.
(Auf die naheliegende Antwort: "dann mach halt 'ne GefB" bin ich auch schon gekommen )
Ich kann mir vorstellen, dass die flüchtende Menschenmenge ein Kriterium ist ...
Ich bitte um Hilfe.