Unfall Dritter durch hinterlassenes Werkzeug

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  • Moin Experten,

    ich hab mal ne Frage.
    Wenn einer unserer Angestellten auf ner Baustelle Werkzeug vergessen sollte und jemand anders an dieses Werkzeug gehen sollte und sich daran verletzen sollte.
    Wären wir dann für den Unfall belangbar, da wir das Werkzeug hinterlassen haben oder wäre die verletzte Person selbst daran schuld?

    grüße
    Patrick

    :512:

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  • Hallo Patrick,

    Deine Frage verlangt fast schon eine juristische Rechtsberatung. Kostenlose Rechtsberatung darf in Deutschland aber nicht gegeben werden.
    Nur soviel. Wenn ich jemandem ermögliche, einen Gabelstapler zu verwenden, weil ich vergessen habe den Schlüssel abzuziehen und es passiert etwas, werde ich wohl nicht ungeschoren davon kommen.
    Ist wohl eine recht ähnliche Situation.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Danke für die Antwort, ebenso war auch meine Annahme.

    Keine Sorge, es ist nichts passiert. Das war nur ein Gedanke und wollte wissen wie es darum steht :)

    :512:

  • Hallo,

    die Antwort ist nicht immer eindeutig, abgesehen von der Rechtsberatung.
    Da spielen Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit eine Rolle.

    Kannst du etwas genauer werden?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Patrick,

    ist die Baustelle denn gegen unbefugtes Betreten gesichert? Um welche Art Werkzeug handelt es sich? usw...
    Wie schon genannt ist die eindeutig richtige und rechtsverbindliche Antwort: Es kommt drauf an ;)
    Generell ist es kein Problem Werkzeug auf Baustellen zu hinterlassen. Das ist so üblich und oftmals auch nicht anders möglich. Entscheidend sind dann die Randbedingungen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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