Verantwortung Gefahrstofflager

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  • Hallo an alle,

    wir haben ein Gefahrstofflager und der Mitarbeiter, der dass seit vielen Jahren verantwortlich betreut hat, ist nun aus dem Unternehmen ausgeschieden.

    Somit wird jetzt ein neuer gesucht und da stellen sich folgende Fragen:


    • welche Verantwortung hat er,
    • was muss er tun,
    • wie muss dieser ausgebildet sein usw.


    Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freune und bedanke mich hiermit schon mal im voraus!

    epoe

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  • Moin,

    normalerweise ergibt sich das aus der Stellenbeschreibung. Die Verantwortung kann von hier aus nicht beurteilt werden, da sie erst einmal beim Arbeitgeber liegt. Was dieser dann überträgt steht auf einem anderen Blatt. Was er tun muss lässt sich hier ebenso wenig beantworten, da sich das ganz klassisch aus der Stellenbeschreibung ergibt. Das kann alles mögliche sein.

    Zitat

    Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.


    So lässt sich das gaaaanz grob beschreiben.

    Bezüglich der Ausbildung muss er über die notwendige Fachkunde verfügen. Ob man diese jetzt in einem zweitägigen Seminar erwerben kann, mag jeder für sich selbst beurteilen. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    sowas sollte man sich nach Möglichkeit aber überlegen, bevor jemand ausscheidet (Tod und fristlose Kündigung natürlich ausgeschlossen). Man spricht hier auch vom Wissenstransfer.
    Aber zurück zur Frage.
    Was er wissen muss, hängt ganz davon ab, was er sonst noch zu tun hat.
    Wenn es nur um die Lagerung geht, sollte er sich in den Gesetzen des Landes auskennen, Wasserhaushaltsgesetz, VAwS, Gefahrstoffverordnung.
    Evtl. benötigt ihr auch einen Gefahrgutbeauftragten, aber auch das kommt darauf, was ihr so lagert. Lagert ihr überhaupt? Zumindest klingt das so.
    Soll er Betriebsanweisungen erstellen, wären auch chemische Kenntnisse recht hilfreich. Soll er unterweisen, braucht er Weisungsbefugnis.
    Verantwortung kann vom Unternehmer zwar übertragen werden, er kann sich seiner Verantwortung aber nie ganz entziehen.
    Der Unternehmer hat zumindest eine Kontroll- und Organisationspflicht. Um das ganze abzukürzen, würde ich sagen, es kommt darauf an. :)

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • ...Somit wird jetzt ein neuer gesucht und da stellen sich folgende Fragen:


    • welche Verantwortung hat er,
    • was muss er tun,
    • wie muss dieser ausgebildet sein usw.


    Erst einmal ist der Arbeitgeber verantwortlich für alles, was in seinem Betrieb so abläuft.
    Dann kann er natürlich einzelne Pflichten übertragen. Allerdings kommt er dadurch nicht restlos aus seiner Verantwortung.
    Neben der Übertragung der Pflichten, muss man demjenigen, dem die Pflichten übertragen wurden natürlich auch die Möglichkeit geben, diese Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört eine passende Aus- und Weiterbildung. Stellen der notwendigen Mittel (Geld, Geräte und Anlagen) und Zeit.
    Bei einem Gefahrstofflager würde ich zumindest eine chemieorientierte Ausbildung voraussetzen, also Chemielaborant, Chemikant oder ähnliches. Dann sollte derjenige ein wenig die tangierten Gesetze und Regeln kennen. Von den Zusammenlagerungsregelungen nach TRGS 510 über das Wasserrecht und noch einiges mehr.
    Verwaltet der Lagerbeauftragte auch die Bestände selbständig oder hat er "nur" ein und auszulagern? Lagert er selbst nicht ein oder aus, sondern hat die Aufsicht über das Lager?
    Stell doch einfach mal dar, wie das bisher gehandhabt wurde, dann kann man eher abklopfen ob dies alles so sinnvoll und einigermaßen rechtskonform war. Auch Mengen wären interessant, denn es gibt ja Lager für große Mengen und Lager für viele kleine und kleinste Gebinde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.