Hallo zusammen,
das Thema KLT Lagerung wird immer wichtiger da auch immer mehr Kunststoff Ladungsträger zum Einsatz kommen.
Bei uns sind Kunststoff Klappkisten zum lagern von Gütern im Einsatz. Hierzu meine Frage:
Welche gesetzliche Vorschrift regelt, wie diese KLT brandschutztechnisch gelagert werden dürfen? (Leere zusammengeklappte, palettierte KLT)
Quasi Stapelhöhe, Palettenhöhe, Blocklagerung und wie müssen die Löscheinrichtungen bemessen sein.
Ich habe hier nur die VdS CEA 4001 gefunden.
Leider bin ich mir nicht ganz sicher ob die VdS auch gesetzlich Stand hält oder das nur eine Richtlinie des Versicherers ist.
Ziel ist es zu ermitteln was wir wirklich einhalten müssen und welche Angaben, Meinungen wir nicht unbedingt folgeleisten müssen.