Beiträge von Mattner

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    Jein,

    manche Schutzmaßnahmen sind nicht diskutabel, weil rechtlich vorgegeben. Die anderen stimmen wir mit der Betroffenen ab.

    Gruß Frank

    Genau das meine ich. Die Gefährdungsbeurteilung für stillende ist eine reduzierte, da weniger notwendig ist.

    Viele Unternehmen haben so wieder schneller viel mehr von den Arbeitskräften. Das wird denke ich weniger beachtet und wenn überhaupt nur die schwangere betrachtet.

    Hallo zusammen,

    ich stehe vor der Frage in wie weit eine schwangere und eine stillende Frau bei der GBU zu unterscheiden sind.

    Die BGHM schreibt hier bei den Stillenden Frauen folgendes: (Siehe Anhang)


    https://www.bgetem.de/arbeitssicherh…tz/mutterschutz


    Das sind wesentlich weniger Aspekte/Gefährdungen als bei den Schwangeren Frauen.

    Stillende Frauen könnten somit wieder mehr in den Arbeitsfluss integriert werden. Noch nicht ganz, aber eben wesentlich mehr.

    Wie handhabt ihr das?

    Hallo Kelte,

    genau das Problem sehe ich auch. Stapler bleibt im letzten Stück liegen und kann nicht meh herausfahren.

    Die DGUV I 208-030 hatte ich angesehen.

    Zitat unter 4.8 Notausgänge
    "Das bedeutet, dass an Sackgassen Notausgänge vorhanden sein müssen."

    Irgendwie habe ich mir gezieltere Gesetze, Vorschriften etc. erhofft, daher hatte ich euch gefragt.

    Vielen Dank.

    Hallo zusammen,

    wer kann mir bei einer Frage zum Schmalganglager und Fluchtwege helfen.


    Situation:

    Schmalganglager mit nur FFZ (Hochregalstapler) ohne Fußgänger. Der Bereich ist für Fußgänger gesperrt.

    Wir haben Betriebsteile mit Schmalgänge ohne Quergänge welche als Fluchtweg dienen könnten und mit Quergänge.


    Wie sieht es aus wenn ein Schmalgang Quergänge hat, braucht man am Ende des Ganges (kleines Sackgassenstück ca. 5 Meter) dann noch eine weitere Fluchtmöglichkeit?

    Ich sehe das so dass im letzten Stück auch der Stapler mal liegenbleiben kann und somit nicht aus den Gang herausgefahren werden kann. Dann kann derFahrer nicht am Stapler seitlich vorbei oder über diesen drüber steigen und steckt in der kurzen Sackgasse fest. Wenn es im Brandfall zeitlich eng und dunkel wird, sehe ich da ein Problem.


    Wie seht ihr das?

    Hallo.

    ich habe mehr oder weniger zwischenzeitlich selbst eine Antwort.

    Nach meinen Recherchen stehe ich auf dem Standpunkt, dass bei der Auslegung der Sprinkleranlagen zum Schutz von KLT gesetzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu tätigen ist und keine konkreten Werte vorgeschrieben werden welche einzuhalten wären. Es wird nur Kategorisiert/Klassifiziert und verlangt dass Rettung und Brandlöschung möglich sind.
    DIN Normen und VdS bieten hier Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung da sie Werte liefern welche durch Tests, Experimente oder Messungen etc. ermittelt wurden und als Empfehlung angeraten werden. Sollte zwischen zwei Vertragspartnern z.B. die VdS als Vertragsbestandteil gelten, so ist diese auch zu beachten und wird im Streitfall juristisch auch überwiegend pimär bevorzugt.

    Stimmt ihr mir hier überein??

    Hallo Waldmann,

    so weit geht geht es mir noch nicht.

    Mir geht es anfangs nur darum zu differenzieren, was verlangt der Sachversicherer sprich die VdS (das habe ich) und was wird vom Gesetzgeber (das suche ich) verlangt.

    Evtl. ist das ein und dasselbe und ich bin auf dem richtigen Weg.
    Man liest immer wieder dass diese Richtlinien z.B. der VdS viel konkreter sind als die gesetzlichen Vorgaben und dass diese die gesetzlichen Vorgaben erst anwendbar machen. Später sogar als Stand der Technik in gesetzliche Vorgaben übergehen.

    Wir lagern unsere leeren nicht benötigten Klappboxen zusammengefaltet gestapelt auf Paletten. Kleine Variante passt 4x pro Lage auf eine Europalette. Große Variante 1x pro Lage.

    Hallo zusammen,

    das Thema KLT Lagerung wird immer wichtiger da auch immer mehr Kunststoff Ladungsträger zum Einsatz kommen.
    Bei uns sind Kunststoff Klappkisten zum lagern von Gütern im Einsatz. Hierzu meine Frage:

    Welche gesetzliche Vorschrift regelt, wie diese KLT brandschutztechnisch gelagert werden dürfen? (Leere zusammengeklappte, palettierte KLT)
    Quasi Stapelhöhe, Palettenhöhe, Blocklagerung und wie müssen die Löscheinrichtungen bemessen sein.

    Ich habe hier nur die VdS CEA 4001 gefunden.
    Leider bin ich mir nicht ganz sicher ob die VdS auch gesetzlich Stand hält oder das nur eine Richtlinie des Versicherers ist.

    Ziel ist es zu ermitteln was wir wirklich einhalten müssen und welche Angaben, Meinungen wir nicht unbedingt folgeleisten müssen.

    Einmal lese ich dass Kabelabschottungen z.B. jeder machen kann und darf, welcher über die Hersteller durch Weiterbildung zum Sachkundiger geworden ist. (Zertifikat usw.) Sachkunde dann Herstellerbezogen.

    Dann bekomme ich von Hilti die Bemerkung, dass das jeder machen darf, wer quasi die Montageanleitung z.B. Hilti CP660 gelesen hat. Das hört sich sehr unterschiedlich an.

    Gibt es hier etwas gesetzliches?
    Ich meine die kleinen Löcher für Kabeldurchbrüche etc. nicht Türen Tore usw. nur Löcher.

    Servus,

    Es gibt für kleines Geld die Schilderkombi Sammelpunkt+weisser_Pfeil_auf_grünem_Grund, was ich (mit oder ohne Text) eigentlich für sinnvoll halte (ist auch auf Schiffen verbreitet, hat sich also auch nicht jemand grad' so ausgedacht). Alternativ käme auch ein schwarzer Pfeil auf weissem Grund in Frage.

    Die Rettungswegbeschilderung würde ich dazu nicht verwenden, da es sich (meist) draussen nicht mehr um einen solchen handelt (bringt aber, zugegeben, auch keinen um ;) ).

    Gruss, Chrimu


    Wo kann man dieses Schild käuflich erwerben?

    Habe auf den gängigen Seiten keine derartige Beschilderung gefunden warum ich auch an eine Kombi zweier separaten Schilder dachte.

    Servus,

    Es gibt für kleines Geld die Schilderkombi Sammelpunkt+weisser_Pfeil_auf_grünem_Grund, was ich (mit oder ohne Text) eigentlich für sinnvoll halte (ist auch auf Schiffen verbreitet, hat sich also auch nicht jemand grad' so ausgedacht). Alternativ käme auch ein schwarzer Pfeil auf weissem Grund in Frage.

    Die Rettungswegbeschilderung würde ich dazu nicht verwenden, da es sich (meist) draussen nicht mehr um einen solchen handelt (bringt aber, zugegeben, auch keinen um ;) ).

    Gruss, Chrimu

    Genau soetwas will ich als Unterstützung realisieren. Für meine Begriffe endet ein Rettungsweg am Sammelplatz - ganz klar. Aber nicht für alle anderen Menschen. Bei diesen Endet der Rettungsweg im rettenden Freien.

    Das sind 100erte von Mitarbeiter.

    In den Unterweisungen ist das reingepackt. Es soll quasi als Unterstützung sein. Wir haben oft neue Mitarbeiter, Leiharbeiter, Externe, da ist denke ich mal eine Visuelle Hilfestellung ideal.

    Aber Prinzipiell, wirkt das verwirrend?

    Eine kurze Frage:

    Wie habt ihr das mit den Sammelplätzen gelöst?
    Bei uns ist der Sammelplatz nicht gleich ersichtlich weil um ein paar Ecken herum...

    Ich stelle mir das so vor...

    An neuralgischen Punkten das Sammelplatzschild mit einem Richtungspfeil zu versehen. Problem ist nur, wir haben Sammelplatzschilder in der Größe 400x400 und Pfeile mit 200x200.
    Jetzt bin ich mir nicht ganz grün ob das passt und nicht missverstanden werden wird.

    Viele Grüße aus Ulm
    Andreas