Hallo Menschenschützer,
habe gestern die Gabelstapler auf das Vorhandensein der Rückhalteeinrichtungen und Seitentüren geprüft. Dabei fiel mir ein Stapler auf, der wohl seit längerer Zeit keine Windschutzscheibe mehr hat. "Der würde nur in der Halle benutzt und benötige keine Scheibe" wurde mir gesagt. Aber ist die Frontscheibe nur zum Wetterschutz da oder gehört sie auch zu der Rückhalteeinrichtung?
In der BGI 545 / DGUV Information 208-004 - Gabelstapler unter "2.3 Ausrüstung für den Einsatz im Freien" gibt es nur den Hinweis auf eine Windschutzscheibe aus Gründen des Witterungsschutzes.
Unter "2.4 Fahrerrückhalteeinrichtungen zur Verringerung der Verletzungsgefahr beim Umstürzen eines Gabelstaplers" wird nur auf Rückhalteeinrichtungen zur Seite hingewiesen. Hier steht mehr oder weniger deutlich, daß beim Einsatz von Seitentüren oder-bügeln auf den Gurt verzichtet werden kann.
In meinem Fall ohne Frontscheibe würden die Türen überhaupt nichts bringen und der Fahrer stürzt nach vorne heraus in den Hubmast.
Wer kann mir hier helfen?
Vielen Dank
Gruß Frank Eberius