Hallo
zusammen,
ich habe hier ein Thema, die mir seit Tagen Kopfschmerzen bereitet.
Es geht um Prüfung Explosionsgefährdeter Anlagen. Wir haben solche Anlagen im
Betrieb, und der VÜA- Prüfer will von mir die Prüfprotokolle gemäß Betr-SichV
§14 und §15 haben.
Die Firma die bei uns die Gefährdungsbeurteilung für solche Anlagen erstellt
meinen, die können so ein Prüfung wie in Betr-SichV gefordert ist nicht
durchführen.
Jetzt die Frage: Lohnt es sich unseren Elektrikern zu diese Prüfung zu schulen
und befähigen oder sollte man doch von Externen Firmen die Prüfung durchführen
lassen??
besonders wenn ich in die Verordnung lese ;, Die Verantwortung für die
sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, einschließlich der
überwachungsbedürftigen Anlagen, liegt beim Arbeitgeber
bzw. Betreiber.‘‘
Für eure Hilfe
und Antworten bedanke ich im Voraus