Ex-Schutzanlagen Prüfen

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  • Hallo
    zusammen,

    ich habe hier ein Thema, die mir seit Tagen Kopfschmerzen bereitet.

    Es geht um Prüfung Explosionsgefährdeter Anlagen. Wir haben solche Anlagen im
    Betrieb, und der VÜA- Prüfer will von mir die Prüfprotokolle gemäß Betr-SichV
    §14 und §15 haben.

    Die Firma die bei uns die Gefährdungsbeurteilung für solche Anlagen erstellt
    meinen, die können so ein Prüfung wie in Betr-SichV gefordert ist nicht
    durchführen.

    Jetzt die Frage: Lohnt es sich unseren Elektrikern zu diese Prüfung zu schulen
    und befähigen oder sollte man doch von Externen Firmen die Prüfung durchführen
    lassen??

    besonders wenn ich in die Verordnung lese ;, Die Verantwortung für die
    sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, einschließlich der
    überwachungsbedürftigen Anlagen, liegt beim Arbeitgeber

    bzw. Betreiber.‘‘


    Für eure Hilfe
    und Antworten bedanke ich im Voraus

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  • Hallo,

    was kostet die Schulung und was kostet die externe Prüfung?
    Ist doch eine wirtschaftliche Rechnung, oder verstehe ich das falsch?

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Hallo!

    Warum macht Dir das Thema Kopfschmerzen?
    Die Entscheidung über eigene Kräfte oder Fremdfirmeneinsatz, fällt doch nicht die Sifa?
    Ein Argument ist die Frage des Kapitaleinsatzes. Diese Frage kann doch die Buchhaltung bis 11:00 Uhr beantworten?
    Das Andere ist die Fachkunde eigener Kräfte, die Verfügbarkeit und das Vertrauen einer korrekten Abwicklung.

    [quote='modri1968','index.php?page=Thread&postID=81318#post81318']...
    besonders wenn ich in die Verordnung lese ;, Die Verantwortung für die
    sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, einschließlich der
    überwachungsbedürftigen Anlagen, liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber.‘‘


    Die Verantwortung, wird also nicht durch die Frage interner Prüfer/externer Prüfer beeinflusst.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Um wie viele Anlagen handelt es sich und welche Prüfzyklen sind festgelegt?
    Anhand dieser Frage kann man erst einmal den ungefähren Zeitaufwand abschätzen, der für die Prüfung notwendig ist. Wenn es sich nur um wenige Anlagen und z.B. einen Prüfzyklus von alle 3 Jahre handelt, muss die Frage kommen, ob der einmal auf einen Kurs geschickte Elektriker die für die Prüfung notwendige zeitnahe berufliche Tätigkeit besitzt. Siehe TRBS 1203, dort steht bei der befähigten Person z.B. "Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit gehört die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr (Erhalt der Prüfpraxis)."
    Ist diese Bedingung innerbetrieblich nicht zu erfüllen, dürfte es sinnlos sein einen eigenen Mitarbeiter in diesem Bereich auszubilden. Oft bieten ja auch Hersteller solcher Anlagen als Service entsprechende Prüfungen an, ja gelegentlich auch zu gewaltigen Preisen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hier sollte jedoch klar bedacht werden das die Prüfungen gemäß §14, §15 i.d.R durch einen Sachverständigen ZÜS durchgeführt werden müssen.
    Einige Prüfungen können gemäß TRBS 1201 und 1203 durch befähigte Personen erfolgen, z.b. Prüfung der Eignung von eingesetzten Betriebsmitteln nach Änderungen. Sobal es sich jedoch um wesentliche Veränderungen handelt muss eine SV die Prüfung durchführen, wie eben auch die Wiederholungsprüfung nach § 15 im Abstand von max. 3 Jahren.

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  • Hallo zusammen,

    also, ich habe die ganze Gefährdungsbeurteilung was das Thema Ex-Schutz Betrift durchgelesen. Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, ich komme um einen Lehrgang beim TÜV nicht drum herum :wacko: :wacko:
    Ein schönen Dank an alle :thumbup: :thumbup: