Neue Technische Regeln Betriebssicherheit

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Der Ausschuss für Betriebssicherheit hat die TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre herausgegeben.
    Sie hat 3 Teile und geht einher mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 720/721/722.
    Die BGR 104 bleibt ergänzend erhalten.

  • ANZEIGE
  • Hallo Burchardt,
    ich habe bei der BAUA geguckt und gefunden
    TRBS-2152 (PDF-Datei, 754 KB)
    Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 / Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines"
    (9. Juni 2006)TRBS-2152-Teil-1 (PDF-Datei, 35 KB)
    Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 1 / Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung"
    (9. Juni 2006)TRBS-2152-Teil-2 (PDF-Datei, 88 KB)
    Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 2 / Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre"
    (9. Juni 2006)
    (http://www.baua.de/nn_5568/sid_52…rocessForm.html)

    Schon komisch, das Allgemeines ohne *Teil* ist und dann Teil 1 und 2 Folgen.
    Aber ich nehme an , in diesem Sinne meinst du 3 Teile.. oder gibt es tatsächlich noch einen *Teil3*?

    Gruß
    gladis:-)

    die erst nach ihrem Urlaub gucken wird, inwieweit man jetzt anfangen darf, alle Ex-Schutz-Dokumente zu überarbeiten.

    :)

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (24. August 2006 um 12:35)

  • Hallo gladis,

    das ist schon richtig so, es gibt einen allgemeinen Teil und Teil 1und 2 macht 3 Teile.
    Ich hoffe, das Ex Schutzdokument muss nicht bearbeitet werden, jedenfalls habe ich beim Überfliegen noch keinen Bedarf entdeckt.
    Schönen Urlaub
    Gruß Udo

  • Wunderbar, genau das hat mir noch gefehlt.
    Sitze nämlich im Moment an den Ex-Schutz-Dokumenten.
    Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt?
    Selbst erstellt oder vom externen Dienstleister erstellen lassen?
    Hauptthemen bei uns:
    Lackierung
    Batterieladestation
    Gasbrenner

    Für Tips bin ich dankbar
    Gruss Mondeo

  • ANZEIGE
  • hallo mondeo,

    selbst heißt in meinem Fall, unter Mitwirkung von Betriebsleiter, Beschäftigten, ggf. Projektingenieur.

    Bei Batterieladestationen mache ich nicht viel *Gewese*.. wir legen die Checkliste aus der BGI 5017 für den jeweiligen Ladeplatz ab - fertig.

    Lackierung wäre vielleicht vergleichbar mit dem Einsatz von Lösemitteln zum Reinigen - aber ich denke, dazu sollte es in *Handlungsanleitung Explosionsschutz in Metallbetrieben* doch hinweise geben..oder bei der Fahrzeug-BG. In der BGR 104 doch ziemlich sicher.
    _ > Handlungshilfe für KMU bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes mit dem Schwerpunkt Lackiererei
    [4] BGI 740 : Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschi...

    Gasbrenner ist bei mir auch grad DER Renner.
    Mit welchem Gas arbeitet ihr denn?

    Ich tendiere im Moment dahin, die alte BGV Gase und Schweißen, Schneiden..heranzuziehen und die neue BGR500 natürlich. Diese Tabellen bezüglich der Anforderungen an die Lüftung oder die Sicherheitseinrichtungen . Der Sicherheitslehrbrief für Gasschweißer auch noch im Gespräch.
    http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/men…n+und+Schneiden

    Der primäre Ex-Schutz soll über die Lüftung sicher gestellt werden.
    Aber.. es gibt z.B . eine Zwischendecke und niemand hat mal überlegt, ob sich da z.B. Wasserstoff sammeln oder anreichern kann und ob es da Zündquellen gibt u.ä. Scherze.

    Patentrezepte gibts da sicher nur Wenige.

    Gruß
    gladis:-)

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (17. Juli 2006 um 17:00)

  • http://www.holz-bg.de/cgi-bin/holzinfo?state=5&id=194

    "Die BG-Information „Lackierräume und –einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb“ (BGI 740) gilt seit Längerem als Standardwerk zu diesem Thema. Aufgrund einer Reihe von neuen Normen waren umfangreiche Änderungen notwendig. Einige Abschnitte, z.B. die Anforderungen an elektrische und nichtelektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen, sind um wichtige Informationen ergänzt. Der Anhang zur Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen ist um die rechnerische Ermittlung von Konzentrationen erweitert. Die Anwendung dieses Verfahrens führt in der Regel zu geringeren Zonenausdehnungen bzw. Zonen mit geringeren Anforderungen an die elektrischen Betriebsmittel. Zusätzliche Erläuterungen und Praxisbeispiele helfen auch beim Ausfüllen des Explosionsschutzdokumentes. "