BGR 128 Konterminierte Bereiche: Ist die Reinigung eines Behälters/Tanks nach BGR 128 durchzuführen? / Benötige ich dazu eine zertifizierte Fachfirma?

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  • Hallo Fasi-Gemeinde,

    mir stellt sich folgende Fragen beim Lesen der BGR 128
    steht folgender Text
    Zitat " Diese BG-Regel findet Anwendung auf Arbeiten in kontaminierten
    Bereichen.
    Solche Arbeiten können z.B. sein:
    – Bauarbeiten (und auch Abbrucharbeiten) auf industriell oder gewerblich genutztem oder ehemals genutztem Gelände, auf dem mit dem Vorhandensein von kontaminier-
    ten Bereichen im Sinne von Abschnitt 2 Nr. 3 oder noch unbekannten Gefahrstoffbelastungen im Sinne von Abschnitt 8.1 gerechnet werden muss,
    - ……
    – .......
    ……
    – die Bearbeitung von Gefahrstoffkonzentraten in flüssigem, pastösem oder festem Zustand,
    …….
    – ........ "

    Heißt dass ich in jeder Chemischen Anlage, Schiffsboden, Tanks usw. wo ich mit Ablagerung in flüssigen, pästösen oder festen Zustand rechne und diese aus Produktionstechnischen Gründen reinigen muss. Damit der Behälter wieder funktionsfähig sein muss. Mich nach der BGR 128 richten muss.
    Wenn Ja, macht das jede Chemiebereich und sonstiger Bereich wo das zutreffen würde.

    Ich betrachte nicht das Sanieren, weil ich das Entfernen von Ablagerung nicht als Sanierung betrachte.

    Das zweite wo ich meine mich daran zu erinnern ist der Punkt das wenn eine solche Firma eingesetzt wird, muss Sie eine Fachkunde nach BGR 128 besitzen? Richtig?

    Ich danke im Voraus für Eure Informationen.

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (8. März 2015 um 08:19)

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  • Hallo RaBau,

    die Diskussion hatte ich auch schon einmal in einem Betrieb. Ich bin der Meinung nein. Die BG Bau sieht das ähnlich (siehe Gelbe Mappe D150:( Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind Bau- bzw. Sanierungsarbeiten inkl. der vorbereitenden Arbeiten in Bereichen, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind.
    Meine Argumentation das die DGUV Regel 101-004 (BGR 128 ) bei Instandhaltungen nicht relevant ist, war/ist folgendes: "Die nach der BG-Regel "kontaminierte Bereiche – DGUV Regel 101-004 (BGR 128 ), Anhang 6 A bzw. 6 B " erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2 A bzw. 2 B der TRGS 524." Unter Anwendungsbereich (3) 2. der TRGS 524 findest Du: Diese TRGS gilt nicht für die Reinigung und Instandhaltung von Anlagen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebs
    Ich bin gespannt, wie die anderen es sehen

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Bauco,

    ich bin deiner Meinung. Ich habe auch schon die Vorschriften rauf und runter gelesen und bin wie du auf die TRGS 524 gestoßen.
    Danke für deine schnelle Antwort.
    Aber ich bin auch gespannt auf weitere Antworten.

    Gruß RaBau

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    Gruß RaBau

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  • Hallo ich habe die Sachkunde BGR 128 bei der BG Bau gemachtund kann die Ausführungen von Stephan bestätigen.Instandhaltungsarbeiten bei deinen Tanks fallen nicht unter die BGR 128 jedoch würde ich mich daran orientieren.
    Gruß Martin