Exschutz und Gefahrstoffverordnung

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  • Moin!
    Der Bereich Ex-Schutz wird ja demnächst in die Gefahrstoffverordnung übernommen.
    (Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz.....blabla)

    Mir stellt sich nun die Frage, inwieweit bereits erstelle Ex-Schutzdokumente nach BetrSichV geändert / angepasst werden müssen.
    Wie sollen neue Ex-Schutzdokumente nun in Zukunft aussehen?
    Ich tu mich da etwas schwer mit.

    Hat sich da schon mal einer von Euch mit beschäftigt?
    Gruss

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  • Bereits erstellte Dokumente gelten weiter und bei Überarbeitung muss man sich statt auf die BetrSichV auf die GefStoffV beziehen. Inhaltlich hat sich, meines Wissens nach, nichts getan.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Geändert hat sich, dass nun der Bereich des Ex-Schutz in der GefahrstoffV enthalten ist wobei die technischen Prüfungen in der BetrSichV bleiben.

    Neu: Prüffristen und -umfang:

    Die Prüfung der Explosionssicherheit muss, statt wie bisher einmalig, spätestens nun alle 6 Jahre erfolgen.
    Dazu zählen als Hauptbestandteile:
    a) die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind,
    b) die Anlage entsprechend dieser Verordnung errichtet und in einem sicheren Zustand ist und
    c) die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen wirksam sind.

    Die Prüfung der technischen Explosionsschutzmaßnahmen ist weiterhin spätestens alle 3 Jahre vorgeschrieben.

    Es gibt (neu) nun auch einjährige Prüfungen:
    a.) Ex-Lüftungsanlagen (jährlich)
    b.) Gaswarneinrichtungen (jährlich)
    c.) Inertisierungseinrichtungen (jährlich)
    d.) alternativ Instandhaltungskonzept

    Wie Tiefflieger aber bereits richtig angemerkt hat, haben erstellte Dokumente weiterhin Geltung und Anwendung, es sollten die Prüfungen eingefügt werden.
    Gruß K-H