Beiträge von Karl-Heinz

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    Geändert hat sich, dass nun der Bereich des Ex-Schutz in der GefahrstoffV enthalten ist wobei die technischen Prüfungen in der BetrSichV bleiben.

    Neu: Prüffristen und -umfang:

    Die Prüfung der Explosionssicherheit muss, statt wie bisher einmalig, spätestens nun alle 6 Jahre erfolgen.
    Dazu zählen als Hauptbestandteile:
    a) die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind,
    b) die Anlage entsprechend dieser Verordnung errichtet und in einem sicheren Zustand ist und
    c) die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen wirksam sind.

    Die Prüfung der technischen Explosionsschutzmaßnahmen ist weiterhin spätestens alle 3 Jahre vorgeschrieben.

    Es gibt (neu) nun auch einjährige Prüfungen:
    a.) Ex-Lüftungsanlagen (jährlich)
    b.) Gaswarneinrichtungen (jährlich)
    c.) Inertisierungseinrichtungen (jährlich)
    d.) alternativ Instandhaltungskonzept

    Wie Tiefflieger aber bereits richtig angemerkt hat, haben erstellte Dokumente weiterhin Geltung und Anwendung, es sollten die Prüfungen eingefügt werden.
    Gruß K-H