Hi
nicht hauen, ich weiß, dass es das Thema hier im Forum zur genüge gibt.
Trotzdem wage ich eine Anfrage und hoffe auf eine kurze Antwort:
so wie ich es verstanden habe, darf der e-check durch eine EuP durchgeführt werden. Aber NUR, wenn ein Elektromeister (genauer: befähigte Person), die Werte "abnickt".
Nun habe ich bereits mehrfach von Kunden in Hessen gehört, dass es hierzu Änderungen gäbe und zwar dahingehend:
Variante 1: das der AG als EuP mit einem geeigneten Gerät selbst und ohne Beteilung einer befähigten Person durch messen darf
Variante 2: das jeder Elektriker, auch wenn er nicht die Anforderungen an eine befähigte Person erfüllt (z.B. nicht explizite im Beruf steckt...), ohne Beteilung einer befähigten Person messen darf.
Hat sich da (speziell in Hessen) etwa tatsächlich etwas geändert oder liege ich etwa ohnehin mit meiner Einschätzung falsch?
Danke schonmal.
LG A