Elektrogeräteprüfung

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  • Hi
    nicht hauen, ich weiß, dass es das Thema hier im Forum zur genüge gibt. :whistling:
    Trotzdem wage ich eine Anfrage und hoffe auf eine kurze Antwort:
    so wie ich es verstanden habe, darf der e-check durch eine EuP durchgeführt werden. Aber NUR, wenn ein Elektromeister (genauer: befähigte Person), die Werte "abnickt".
    Nun habe ich bereits mehrfach von Kunden in Hessen gehört, dass es hierzu Änderungen gäbe und zwar dahingehend:
    Variante 1: das der AG als EuP mit einem geeigneten Gerät selbst und ohne Beteilung einer befähigten Person durch messen darf
    Variante 2: das jeder Elektriker, auch wenn er nicht die Anforderungen an eine befähigte Person erfüllt (z.B. nicht explizite im Beruf steckt...), ohne Beteilung einer befähigten Person messen darf.
    Hat sich da (speziell in Hessen) etwa tatsächlich etwas geändert oder liege ich etwa ohnehin mit meiner Einschätzung falsch?

    Danke schonmal.

    LG A

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  • Hallo,

    Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft.

    Elektrofachkraft ist wer den Beruf gelernt hat, in diesem Arbeiten seit mind. 1 Jahr am arbeitet ist und Kenntnisse über die aktuellen Vorschift hat. Für alle anderen gilt: Nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.

    Einen E-Check durchführen bzw. Aufkleber mit E-Check verwenden, dürfen nur Betriebe die in der Elektroinnung sind. Die Zeichen Blitz und das neue Zeichen der Elektroinnung dürfen nur Betriebe der Innung und müssen das Markenzeichen anerkannt haben. Der E-Check und die Zeichen sind eingetragen und dürfen wie gesagt nur von Innungsmitglieder und E-Markenbetriebe verwendet werden.

    Hier hat sich nicht geändert gilt Deutschland weit!!!

    Schöne Grüße aus Neuwied

  • Hallo,

    nach meinem Kenntnissen ist der e-check auch deutlich mehr als eine Geräteprüfung gem. BGV A3.

    Beim e-check wird die gesamte Gebäudeinstallation mit berücksichtigt und diesen Check gibt es definitiv nur bei Elektrofachbetrieb.

    Beste Grüße,

    Marcha