Moin,
Situation: Feuerwehrstützpunkt lagert mehrere Flaschen Gas (Propan) für Feuerlöschtrainer (4x11kg, 4xgroß -was auch immer groß bedeutet 33kg?) in einem eigens dafür gebauten Lagerraum.
Fragen:
1) Würdet Ihr bei der Gefährdungsbeurteilung die Lagerung, den Transport zur Übungsstätte (nur auf dem eigenen Gelände) sowie der Einsatz für das Feuerlöschtraining als eine Tätigkeit abwickeln oder trennen in Training und Rest?
2) Wenn ich das richtig sehe, ist in Hessen der Bereich des Trainings mit dem Feuerlöschtrainer nicht von den Feuerwehrdienstvorschriften erfasst, ergo eigene Gefährdungsbeurteilung?
3) Hat jemand evtl. schon einmal eine Gefährdungsbeurteilung für die Nutzung des Feuerlöschtrainers erstellt und ist Willens, sein Wissen zu teilen?
Gruß Frank