Hallo,
wie bereits vor ein paar Monaten von mir angekündigt, gibt es eine neue
Brandschutzbeauftragten-Richtlinie DGUV Information 205-003.
Die bisherigen Richtlinien/Information BGI 847, vfdb 12/09-01 und VdS 3111
wurden zu einer bundeseinheitlichen Richtlinie vereint und überarbeitet.
Ergebnis siehe im Anhang oder hier:
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_…?MMID=1&MMRSV=1
Mein erster Eindruck: hätte man sich sparen können
1: Der Brandschutzbeauftragte hat wieder eine mögliche Aufgabe mehr, bei
8 möglichen Aufgaben wurde mal gestartet, dann auf 25 gesteigert und jetzt
auf 26 möglichen Aufgaben gesteigert. Ob dies bei gleichbleibender Ausbildungszeit
von 64 UE sinnvoll ist, kann bezweifelt werden.
2: Die ZF-Ausbildung (FF) hat mal wieder Einzug gefunden ( ), wenngleich
auch nicht mehr als Pauschal-Anerkennung.
3: Der mittlere feuerwehrtechnische Dienst ist rausgeflogen.
4: Der Brandschutztechniker hat Einzug gefunden, verkürzte Ausbildung
5: Zu Aufgabe 26 gibt es keine Ausbildungsinhalte oder Verweise auf externe
Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. BBK).
6: Die Anerkennung von gleichwertigen Ausbildungen ist rausgeflogen.
7: der luftleere Raum bei den Einsatzzeiten bleibt bestehen.
usw.
Gruß
Simon Schmeisser