Betriebsanweisung Rollenklammer

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  • Guten Morgen, ich bin auf der Suche nach einer BA für eine Papierrollenklammer Cascade 30F-RC-604A. Vielleicht hat ja jemand von Euch so eine, dann brauch ich die mir nicht zusammenzubasteln.

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  • Guten Morgen Error57,

    wende dich doch an die BGRCI der Branchenbereich Papierherstellung und Ausrüstung hat für das Jahr 2013 eine DVD herausgebracht "Informationen zum Arbeitsschutz 2013" dort sind alle/viele Arbeitsmittel der Papierindustrie bis zum Jahr 2013 hinterlegt.
    Ansonsten findest du eine Grundlage für die Erstellung der BA.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo error57,

    und falls das nichts bringt wende Dich an den Hersteller. In den Unterlagen findest Du schon etliche Hinweise und eventuell kann er Dir Kunden vermitteln, die die gleiche Klammer nutzen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo Marc,

    danke für die Info. Hab jetzt über Cascade mal die Bedienungsanleitung angefragt und werde hieraus dann die BA zusammenbauen.

    Gruß

    error

  • Das wird das Beste sein.
    Ich habe gerade die CD durchsucht und da ist keine spezielle BA zum Klammerstapler dabei - nur eine zum Turmstapeln.
    Darin steht aber auch nichts wirklich verwertbares... Herabfallen einer Rolle, Umstürzen eines Rollenturmes oder mehrerer Türme, Verletzungsgefahr für Personen durch Anfahren.
    SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN:
    Siehe auch Betriebsanweisungen für Staplerfahrer
     Die max. Tragfähigkeit von Boden und Stapler darf nicht überschritten werden
     Der Boden muss sauber und eben sein
     Die Rollen müssen so in die Klammer genommen sein, dass sie nicht herausfallen können
     Stapelung nur auf den vorgesehenen Lagerflächen, keine Verkehrswege und Notausgänge verstellen
     Die max. Stapelhöhe beträgt 1:4 (bei 1 m Rollendurchmesser also max. 4 m Stapelhöhe)
     Der Durchmesser der unteren Rollen darf nicht kleiner sein, als der Durchmesser der oberen Rollen eines Turmes
     Im Bereich von Fußgängerwegen und Treppen beträgt die max. Stapelhöhe 2 m
     Der Lagerbereich ist für Personenverkehr verboten
     Nur die Rollen heben, die sicher von der Klammer gegriffen werden können

    Wundert mich ehrlich gesagt nicht. Die Qualität der Infomaterialien der BG RCI ist ... ich verkneif´s mir besser.

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !