Arbeitszeit (maximal) eines Auftragnehmers

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  • Guten Tag die Kollegen,

    in der Suche habe ich nichts gefunden, daher nun die Frage:

    Es geht um selbstständige Einzelunternehmer, die im Auftrag eines anderen Unternehmens die Aufträge abarbeiten sollen. Für diese gilt ja zunächst nicht das ArbZG. Wie und womit würdet ihr eine Höchstarbeitszeit und einzuhaltende Ruhezeit ableiten. Sind Euch Urteile dazu bekannt, bei denen der Auftragnehmer und/oder der Auftraggeber verurteilt worden sind, weil die Arbeitszeiten zu lang waren, bzw. die Einhaltung nicht kontrolliert wurde?

    Ich bin gespannt...

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  • Scheinselbststaendigkeit! Wenn's in diese Richtung geht - obacht.

    Wenn nicht hast Du an dieser Stelle nichts mehr verloren oder zu sagen. ...es sei denn du vereinbarst mit den Unternehmern entsprechende Klauseln in deinen T&C's...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke, Michael, das Thema Scheinselbstständigkeit ist mir wohl bekannt und darum geht es nicht!

    Es geht darum, dass mein Kunde eine Handhabe benötigt, dem Kunden zu erklären, warum die freien Mitarbeiter NICHT 20 Stunden am Tag machen sollen/können/dürfen. Die übliche Ableitung aus GBU usw., usf. ist hier auch nicht so hilfreich. Darum auch die Frage nach möglichen Urteilen nach Schäden...

  • ...bei freien Mitarbeitern besteht, meines Wissens nach, kein Arbeitsverhaeltnis im eigendlichen Sinne. Regularien wie Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgestez etc. gelten hier nicht (Ist uebrigens ein wesentlicher Grund fuer Unternehmer mit Freien zu arbeiten). Die einzige Moeglichkeit sehe ich hier in Deinen Geschaeftsbedingungen, beispielsweise zahlst du nicht mehr als 8 Std. je Arbeitstag...

    Ansonsten... kann sich dein Kinde auf den Kopf stellen. Wenn er MA haben moechte, die sich diesen regelungen unterwerfen muss er sie anstellen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo FalcoCGN,

    leider ist es wie von Michael beschrieben: Wer selbständig ist, oder als (echter) freier Mitarbeiter arbeitet wird vom Arbeitszeitgesetz nicht berührt.
    Habe ich aber einen Vertrag mit einem freien Mitarbeiter, kann ich sehr wohl die Arbeitszeiten vorgeben. Ich muss es allerdings im Vertrag definieren. Ansonsten kann der freie MA arbeiten wann und soviel er will.
    Imo gibt es schon Unfälle, bei denen eine Haftung des Selbständigen auf Grund zu langer Tätigkeit erfolgte (z.B. Verkehrsunfall). Aber eben nicht mit Haftung für den Auftraggeber

    Könnte Dein Kunde nicht eine Firmenpolicy oder eine Zertifizierung als Grundlage für die geregelten Arbeitszeiten geltend machen? Eventuell hat auch der AG des Kunden eine entsprechende Policy. Staatliche Auftraggeber z.B. verlangen von ihren Auftragnehmern (jedenfalls im Handwerk und im Bauwesen) soweit mir bekannt immer die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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