Flammpunktbestimmung jetzt Pflicht?

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  • ich sag jetzt mal voellig unbeleckt: Woher weisst Du denn ob eine Fluessigkeit entzuendlich ist, wenn du den Flammpunkt nicht kennst?!?!

    Bloede Frage, oder?! Wahrscheinlich verstehe ich aber einfach denn Zusammenhang in deiner Fragestellung nicht...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    das ist keine blöde Frage.
    Wir stellen selbst entzündliche Flüssigkeiten her und können anhand der Inhaltsstoffe abschätzen, ob der Flammpunkt < 23°C oder auch 23°C - 60°C ist.
    Wir bestimmen daher nicht jedes Produkt.
    Jetzt meinte aber jemand, das dürfe man nicht. Man müsse den schon messen.

  • ...Wir stellen selbst entzündliche Flüssigkeiten her und können anhand der Inhaltsstoffe abschätzen, ob der Flammpunkt < 23°C oder auch 23°C - 60°C ist. ...


    Gewagte Vorgehensweise
    Nach CLP gilt:

    Zitat von CLP

    2.6.4.1. Zur Einstufung entzündbarer Flüssigkeiten sind Daten über den Flammpunkt und den Siedebeginn erforderlich. Sie können durch Prüfung ermittelt, der Literatur entnommen oder berechnet werden. Sind keine Daten verfügbar, müssen der Flammpunkt und der Siedebeginn durch Prüfung ermittelt werden. Für die Ermittlung des Flammpunktes muss eine Methode angewandt werden, bei der ein geschlossener Tiegel verwendet wird.
    2.6.4.2. Bei Gemischen ( 1 ), die bekannte entzündbare Flüssigkeiten in festgelegten Konzentrationen enthalten, muss der Flammpunkt nicht experimentell bestimmt werden, selbst wenn sie nichtflüchtige Bestandteile wie Polymere oder Additive enthalten, falls der nach der in Abschnitt 2.6.4.3 genannten Methode berechnete Flammpunkt des Gemisches mindestens 5 °C ( 2 ) über dem relevanten Einstufungskriterium (23 °C bzw. 60 °C) liegt und sofern:... (hier kommen dann noch ein paar Parameter).
    ( 1 ) Bislang ist die Berechnungsmethode für Gemische validiert, die bis zu sechs flüchtige Bestandteile enthalten. Zu diesen Bestandteilen können entzündbare Flüssigkeiten wie Kohlenwasserstoffe, Ether, Alkohole und Ester (außer Acrylate) sowie Wasser gehören. Die Methode wurde allerdings noch nicht für Gemische validiert, die halogenierte schwefelhaltige und/oder phosphorhaltige Bestandteile sowie reaktive Acrylate enthalten. ( 2 ) Wenn der berechnete Flammpunkt weniger als 5 °C über dem relevanten Einstufungskriterium liegt, darf die Berechnungsmethode nicht angewandt werden. In einem solchen Fall ist der Flammpunkt experimentell zu ermitteln.


    => Du darfst durchaus berechnen, allerdings ist im Zuge von REACH aufgefallen, dass viele Angaben und Einstufungen, besonders bei alkoholischen Mischungen zum Vorteil einer geringeren oder keiner Kennzeichnung ausgelegt wurde, welche im Prüfverfahren nicht bestätigt werden konnte.
    Obige Anmerkung 2 ist wichtig, denn daraus folgt, dass bei Mischungen, die um 21°C bzw 60°C ihren Flammpunkt haben fast immer eine Messung erforderlich wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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