Sachkundenachweis/Giftschein

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  • Hallo,

    wenn Stoffe nach altem Recht als gesundheitsschädlich gekennzeichnet sind, jedoch nach neuem Recht (CLP, GHS-Verordnung) als giftig gekennzeichnet sind, muss man dann trotzdem einen Sachkundenachweis/Giftschein haben? Muss die Verwendung dieser Stoffe bei der Behörde angemeldet werden?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

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  • Noch schweben wir hier in einem nicht eindeutig geregelten Bereich, denn bis 1.6.2015 gilt noch die "alte" Einstufung. Zu diesem Stichtag ist eine neue Gefahrstoffverordnung notwendig und auch angekündigt. Da die ChemVerbV sich auf die Einstufung nach Gefahrstoffrecht bezieht und die "alte" Einstufung dann ja wegfällt, kann man davon ausgehen, dass hier in Zukunft GHS06 statt T steht. Es findet also eine gewisse Verschärfung durch die veränderten Einstufungsgrenzen statt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die alten Regelungen hier weiter laufen lassen möchte und von CLP abweichende Toxizitätsgrenzen verwendet.
    Bis zum 1.6.2015 kann man ja problemlos die "alten" Einstufungen ermitteln und diese sind aktuell immer noch die Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen nach der ChemVerbV.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.