Hallo,
wenn Stoffe nach altem Recht als gesundheitsschädlich gekennzeichnet sind, jedoch nach neuem Recht (CLP, GHS-Verordnung) als giftig gekennzeichnet sind, muss man dann trotzdem einen Sachkundenachweis/Giftschein haben? Muss die Verwendung dieser Stoffe bei der Behörde angemeldet werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.