Folien: "Neue Sicherheitskennzeichnung - national, europäisch, international und ihre Umsetzung in das Arbeitsschutzrecht"

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  • Na super. Ich hab mir die Unterweisung selber gebastelt. Schon vor einem dreiviertel Jahr. Und wisst ihr was? Die sieht fast so aus wie die von der BG. Nur ist mir nicht aufgefallen, dass die neuen Schilder keine Lichtleiste mehr haben....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hi,

    ich habe mal gelesen, dass eine Mischkennzeichnung nicht zulässig sei, aber in der ASR A1.3 finde ich den Hinweis nicht.
    Weiß vielleicht einer von euch, wo ich den Hinweis gefunden haben könnte?
    Vielen Dank.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Hi,

    ich habe mal gelesen, dass eine Mischkennzeichnung nicht zulässig sei, aber in der ASR A1.3 finde ich den Hinweis nicht.
    Weiß vielleicht einer von euch, wo ich den Hinweis gefunden haben könnte?
    Vielen Dank.

    Zum Beispiel Hier findest du einen Satz, den vor allem Auditoren gerne so lange verdrehen, bis er zu deiner Frage passt :cursing:

    Zitat

    "Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in der Fassung vom Februar 2013 enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält.

    Zitat


    Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können.""

    Ich schreibe immer einen Satz in die Gefährdungsbeurteilung rein, dass die Beschäftigten mit der Mischkennzeichnung klar kommen, weil irgendwo findet wieder irgendjemand ein altes Kennzeichen, das noch nicht ausgetauscht wurde. Einigen betrieben ist der Aufwand auch zu groß, alles zu tauschen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo,


    ich habe mal gelesen, dass eine Mischkennzeichnung nicht zulässig sei, aber in der ASR A1.3 finde ich den Hinweis nicht.
    Weiß vielleicht einer von euch, wo ich den Hinweis gefunden haben könnte?

    dieser Hinweis kam von der DIN bzw. dem zuständigen Normausschuss.
    Das damalige Schreiben wurde hier auch von mir verlinkt, siehe
    Forensuche.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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