Hi,
meine Hygiene-Kolleginnen haben mich gerade angesprochen, ab welcher Konzentration (des Desinfektionsmittel) ein staatlich geprüfter Desinfektor einzusetzen ist.
Sowas ist mir noch in keiner technischen Regel, weder BA noch GS über den Weg gelaufen. Tante Gurgel hat weder mir, noch meinen Kolleginnen weitergeholfen. Einzig in der Wikipedia steht:
"Er ist demnach in der Lage > 3%ige Desinfektionsmittellösungen
anzusetzen, da bei solchen Konzentrationen ein Fachwissen vorausgesetzt
wird." Allerdings fehlt auch hier der rechtliche Bezug.
Hat jemand ne Idee wo ich fündig werden könnte?
Hardy