Beiträge von Guudsje

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Moin,

    ich benötige eine Zusammenstellung der relevanten Vorschriften für den Arbeitsschutz (wir sind eine Kommunalverwaltung). Na ja, ich benltige die Aufstellung nicht, aber schlaue Menschen, die sich mit Organigrammen und Arbeitsflüssen beschäftigen, lieben so etwas und wollen diese Info von mir. Mir ist klar, dass es aus der ferne schwierig zu beurteilen ist, da niemand von Euch meinen Laden kennt, aber vielleicht springt jemandem sofort ins Auge, dass ich eine oder mehrere Vorschriften nicht bedacht habe. Bislang habe ich gelistet:

    Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG)
    Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Ar-beitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV)
    Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Arbeitszeitverordnung (HAZVO)
    Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
    Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG)
    Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
    Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS)
    Technische Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen (TRGS)
    Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
    Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG)
    Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV).
    Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
    Biostoffverordnung (BioStoffV)
    Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
    Mutterschutzgesetz (MuSchG)
    Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
    Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
    Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung)
    Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
    Sozialgesetzbuch Siebtes Buch – Die gesetzliche Unfallversicherung (SBG VII)
    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Men-schen (SGB IX)
    Technische Prüfverordnung - Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden - Hessen - (TPrüfVO) (für andere Bundesländer analog)
    Hessische Bauordnung (HBO)
    Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG)
    Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) (für andere Bundesländer analog)


    DGUV V1 Grundsätze der Prävention
    DGUV V2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    DGUV V4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
    DGUV V7 Arbeitsmedizinische Vorsorge
    DGUV V8 Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    DGUV V12 Laserstrahlung
    DGUV V16 Elektromagnetische Felder
    DGUV V18 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
    DGUV V26 Kassen
    DGUV V39 Bauarbeiten
    DGUV V47 Forsten
    DGUV V49 Feuerwehren
    DGUV V55 Winden, Hub- und Zuggeräte
    DGUV V67 Flurförderzeuge
    DGUV V69 Flurförderzeuge
    DGUV V70 Fahrzeuge
    DGUV V71 Fahrzeuge
    DGUV V82 Kindertageseinrichtungen


    AMR Nr. 2.1 Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
    AMR Nr. 3.1 Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
    AMR Nr. 5.1 Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge
    AMR Nr. 6.3 Vorsorgebescheinigung
    AMR Nr. 6.4 Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV
    AMR Nr. 6.5 Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
    AMR Nr. 13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
    AMR Nr. 14.1 Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
    AMR Nr. 14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen

    Die ASR, die technischen Regeln sowie die DGUV Regeln (die ich hier jetzt nicht alle listen wollte), habe ich schon so weit selektiert, wie sie auf uns zutreffen. Vielleicht fällt einem von Euch ja noch eine Rechtsnorm ein, die unbedingt in diese Liste mit hinein muss.

    Danke vorab

    Gruß Frank

    Moin,

    erfreulicherweise haben sich bei viele Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen, so dass ich nun von vielen Grisus umgeben bin. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist ja in der DGUV-I 205-023 geregelt. Für die Räumungshelfer habe ich kein entsprechendes Pendant gefunden. In ganz wenigen Bereichen habe ich noch Bedarf an Räumungshelfern. Meine naive Denke war jetzt, Mitarbeiter, die sich als Räumungshelfer betätigen wollen, mit den Kollegen der Feuerwehr in einem kleinen aber feinen Workshop mit ihren Aufgaben und den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen (welches ist das rauchfreie Treppenhaus, welche Räume sind zu kontrollieren, was ist bei der Kontrolle zu beachten, wo ist der Sammelpunkt, wie gehe ich mit mobilitätseingeschränkten Personen um usw. usw.)

    Die Räumungshelfer sollen ja "nur" die möglichst schnelle geordnete Räumung sicherstellen. Hat jemand eine Rechtsvorschrift, die er mir um die Ohren hauen kann oder bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite? Ich weiß, dass es sinnvoller wäre, alle Personen, die mit Brandschutz- und Räumungsaufgaben betraut sind, im Sinne der DGUV-I 205-023 auszubilden, aber das bekomme ich hier nicht abgebildet.

    Gruß Frank

    Moin,

    das würde ich pauschal nicht so ablehnen (allerdings kenne ich auch die örtlichen Gegebenheiten nicht). Die Tatsache, dass es kein Raum ist, ist kein Hinderungsgrund, denn ansonsten dürftest Du überhaupt keine Empfansgbereiche mehr zulassen. Wir haben bei uns einen Arbeitsplatz am Empfang, an dem alle Kunden und auch die meisten Mitarbeiter ständig vorbeilatschen. Die Haupttür befindet sich ca. vier Meter von den Kolleginnen entfernt. Zugluft und ähnliches haben wir durch einen Windfang erschlagen. Geheizt wird über den Fußboden. Neben Empfangstätigkeiten arbeiten die Kolleginnen auch am Bildschirm (Pflege des Telefonverzeichnisses, Abrechnungen etc). Das klappt eigentlich sehr gut.

    Was wir vielleicht als Störung wahrnehmen, dauernde Unterbrechung durch fragende Kunden, ist deren Job. Aber da ich die räumlichen Gegebenheiten bei Euch nicht kenne und mri auch nicht so recht vorstellen kann, kann ich mir kein weiteres Urteil erlauben.

    Gruß Frank

    Dann kommt wieder ein Abteilungsleiter, weil er vom Leiten Ahnung hat und sagt, dass Stahlblech ein guter Wärmeleiter ist und somit kontraproduktiv :wacko: Solchen Abteilungsleitern würde raten, die Ladestation einzuhausen und in einem Behältnis der Klasse S120 DIS zu laden. :D

    Gruß Frank

    Nimm doch einfach Keramikschalen. Die brennen nicht und das böse fließende Plastik kann auch nicht weg. Einem Abteilungsleiter würde ich aber so viel gesunden Menschenverstand zutrauen, dass er selbst eine praktikable Lösung findet, auch wenn Gehalt nicht linear zur Intelligenz verläuft. ;)

    Gruß Frank

    Moin,

    ich hole diesen Thread noch einmal hoch. Hat jemand weitere Erfahrungen mit den Unterweisungsmodulen von Secova gesammelt? Vor allem würde mich interessieren, ob die Unterweisungen flexibel angepasst werden können. Meines Wissens konnte/kann SAM zwar fertige Powerpoint Präsentationen übernehmen, diese werden aber als Bild abgelegt und sind somit nicht mehr bearbeitbar. Ist das noch so?

    Gruß Frank

    Eine seriöse Versicherung zahlt die vorsorgliche Fällung inklusive Entsorgung. Das kommt die Versicherung wesentlich günstiger als im Schadenfall einzustehen. Selbst schon zu Hause praktiziert. Mehrere Festmeter für den Kamin machen lassen, und die Versicherung hat bezahlt. :)

    Gruß Frank

    Moin,

    den Bombenkratereffekt kann es nur geben, wenn Audits als Belastung, Druck das Benchmarking zu erfüllen usw. gesehen wird, anstatt als Chance für eine Weiterentwicklung und Verbesserung des Arbeitsschutzes. Wie well done schon richtig ausgeführt hat, vor allem eine Sache des durch die Betriebsleitung gelebten Arbeitsschutzes und einer dementsprechenden Betriebskultur.

    Gruß Frank

    Moin Niko,

    ich habe jetzt auch geklickt. 8)

    Zitat

    You can get the full-text article here... ...if you are:

    healthcare practitioner
    interested in pay-per-view article purchase
    researcher or librarian
    student or faculty member
    visitor or subscriber to the website


    Da sollte sich doch ein Weg finden lassen. :whistling:

    Gruß Frank

    Moin,

    da stand noch ein Link "Get full text elsewhere", den ich aber nicht angeklickt habe. Ich kenne es aber so, dass man unter gewissen Voraussetzungen solche Elaborate kostenfrei erwerben kann, wenn man z.B. Student ist oder beruflich mit dem Thema befasst ist. Klicken kostet noch nichts, einfach ausprobieren. ;)

    Gruß Frank

    Es käme natürlich dem Untergang des Abendlandes gleich, wenn ein Aushang nicht der DIN entsprechen würde. Stellt Euch doch bloß einmal vor, jemand steht vor der Brandschutzordnung Teil A und stellt fest, dass dort W-Fragen abgebildet sind. Eventuell dann sogar noch nur vier oder gar sechs Fragen. Hinter dem Lesenden lodert das Feuer und er sucht krampfhaft die korrekte Brandschutzordnung Teil A gemäß der gültigen DIN 14096. Plötzlich entdeckt er am Horizont an einer Wand einen Din A4 Aushang. Ist das die ersehnte Rettung? Die absolut ordnungsgemäße und DIN-konforme Brandschutzordnung Teil A. Unser Beschäftigter kämpft sich durch den dichten Rauch auf den Aushang zu. Als die Rauchgase unserem Beschäftigten das Lebenslicht ausblasen, sinkt er mit einem glüklichen Lächeln zu Boden, denn im letzten Moment hat er erkannt, dass er tatsächlich die Brandschutzordnung Teil A gefunden hat, die vollumfänglich der DIN 14096 entspricht. Was für ein schöner Tod.