Beiträge von Vero
-
-
-
Nene! Also wenn, zahlt ihr! Bei Toni hab ich eh noch einen gut *gg*
Aber tatsächlich denke ich eher, dass das nicht hinhauen wird -
Blödes Datum. Ich hab am 2809 Geburtstag...
-
Habt ihr schon einen neuen Termin fürs nächste Mal ausgemacht? Da wäre ich gerne wieder dabei
-
Ich würde da ggf. mal bei der Rentenversicherung anfragen. In vielen solcher Fällen übernehmen die das (ganz oder teilweise) mit ärztlichem Attest. Hatten wir hier schon von Brille über Schuhe bishin zum kompletten Bürocontainer
-
Du vergleichst mich mit Vettel?! Unfassbar
Jep, die 2 Punkte, das ich 1. nicht kopieren kann und 2. auch nicht die Standorte selbst die Sachen eintragen lassen kann sind für mich Punkte die gar nicht gehen. In anderen Teilen hab ich mit dem neuem Program vll weniger arbeit, bringt mir aber nichts, wenn ich dann doch alle Standorte machen muss. Blöd fand ich auch, dass man den Organisationsbaum nicht mehr so gestalten kann, wie er tatsächlich im Betrieb ist. Nur ein Unterordner ist mir etwas wenig... nun denn. Ich war um 1830 zuhause und platt
-
Ne, die ganze Aufgabe war bei uns auch nicht futsch... Bei uns haste sogar die falschen Antworten, die du natürlich nicht angekreutzt hast, bepunktet bekommen...
-
Na dann schnell raus mit dem Fax o.ä.
Und schön vorstellen! Nicht, dass du dann nicht wenigstens mal Hallo sagst Erkennungszeichen Rote Rose? -
-
Ich hab grad nochmal nachgeschaut, weil ich meinte mich zu erinnern, dass es ab 2015 Pflicht ist. Und tatsächlich:
Fristen für die Umsetzung
Ab dem 01.12.2010 müssen „Stoffe“ gemäß GHS / CLP gekennzeichnet werden. Zubereitungen und Gemische müssen spätestens ab 01.06.2015 mit der neuen Kennzeichnung versehen werden. Erlaubt ist die Anbringung der neuen Kennzeichnung jedoch schon jetzt.
Alte Kennzeichnung Neue Kennzeichnung
Erlaubt bis 01.12.2010 Stoffe Zwingend ab 01.12.2010[font='ArialNarrow']Erlaubt bis 01.06.2015 [font='ArialNarrow']Gemische [font='ArialNarrow']Zwingend ab 01.06.2015[font='ArialNarrow']
[align=left]Egal welche Kennzeichnung innerhalb der Übergangsfrist verwendet wird, auf den Produkten darf nur eine Kennzeichnung, nach altem oder neuem Recht, erfolgen.
Anmerkung: Im Sicherheitsdatenblatt muss bis 01.06.2015 die alte Einstufung angegeben werden!
Quelle: http://www.bfga.de/downloads/news…nnzeichnung.pdf -
Ich möchte auch gerne, Toni
Wie ist das jetzt mit dem Übernachten? Nächtigt ihr dort?
-
Wer nächtigt denn dort? Ich find die Preise echt happig. Da zahl ich nächste Woche in nem 4* Hotel weitaus weniger...
-
Bis jetzt würd ich auch zusagen. Sollte was unvorhergesehenes passieren, muss ich allerdings kurzfristig absagen.
Kann jemand mal die richtigen Daten + Adresse etc in den ersten Beitrag setzen? Ich such mich in den Seiten immer doof!
-
"Nachbar"
-
Über das Schild hab ich mich letzte Woche schon köstlich amüsiert! Ich überlege seitdem, wo ich es am besten hinhänge
-
Sehr gut! Hab mich prächtig amüsiert
Könnte mir als Frau allerdings nicht passieren *fg*
-
-
-
Noch einer, aus der alten Heimat