Beiträge von bauco

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    Als Ergänzung zu

    Hallo,
    jede Maschine muss mit einer Not-Halt-Funktion ausgestattet sein...

    Hiervon ausgenommen sind
    - Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen;
    - handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.

    Gruß
    Stephan

    ...Soviel ich weiß kann man jeden Betrieb betreuen sobald eine Ausbildung zur FaSi begonnen wurde...


    Nein, die Ausbildung muss auch beendet sein. Den eigenen Betrieb kann man mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. Regierungspräsidum) auch bereits früher betreuen.

    ...die BG'en haben auch nichts dagegen wenn man eine Ausbildung einer anderen BG hat, ich muss nur kurzfristig die Präsenzphase V der neuen BG abschließen.
    Das wäre auch kein Problem, nur die Seminare sind schon ausgebucht.


    Leider immer wieder das gleiche Problem. Deswegen der Tipp von Waldmann bei der zuständigen BG anzurufen.

    ...Es gibt auch noch die Möglichkeit FaSiKo zu werden, aber auch da weiß ich nicht genau ob ich den Abschluß der BauBG brauche.
    FaSiKo soll sogar noch höher eingestuft sein als nur FaSi.


    FaSiKo ist nur ein Kunstwort. Ist nichts anderes als eine FaSi und ein SiGeKo in einer Person. FaSi und SiGeKo sind zwei unterschiedliche Grundlagen des Tätigwerdens, keine Höherstufung. Aber natürlich gut, wenn man dem Kunden beides anbieten kann ;)

    Bereits seit 2002 ersetzt die BetrSichV viele Vorschriften. Damit verlieren auch die alten technischen Regeln (TRB, TRA, TRbF, ...) ihre Gültigkeit. Einige wie z.B. die VbF (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten) wurden bereits außer Kraft gesetzt. Andere, wie in dem zitierten Artikel genannt, verlieren jetzt ihre Gültigkeit. Um Deine Frage zu beantworten zitiere ich mal aus einer Bekanntmachung der BMAS

    Zitat

    Soweit erforderlich hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur BetrSichV erarbeitet, das vom BMAS im GMBl bekannt gemacht wurde. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft tretenden technischen Regeln in Regelwerken zu anderen Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere der Gefahrstoffverordnung, zu finden.

    Mit anderen Worten in den TRBS, GefStoffV und BioStoffV...

    Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen

    Gruß
    Stephan

    This! Wichtig: Lass es Dir schriftlich geben.

    uff... man sollte nicht nebenher noch etwas anderes machen. jetzt musste ich nochmal anfangen weil ich bereits abgemeldet war :cursing:

    Hallo Jens,

    im Prinzip bin ich bei Dir, wenn Du sagst Krane sind oft nicht frei. Den Kran als alleiniges Mittel für die Höhenrettung vorzusehen ist fahrlässig. Ein generelles Ausschließen des Kranes für die Höhenrettung halte ich aber für nicht notwendig, um nicht zu sagen leichtsinnig. Deswegen auch mein Hinweis den Kran lediglich einzubeziehen.
    Ich hatte Dich im ersten Moment so verstanden, dass Du ein generelles Konzept erstellen möchtest. Die von Dir geplante Hilfe finde ich Klasse und Du hast ja auch schon ein bisschen was dazu gesammelt und eine Menge dazu geschrieben. Weiter so!
    Zu meinen Links: Natürlich merkt man da, dass ich früher mal geklettert bin. Und eine gewisse Affinität bleibt da nun mal. ;) Bezüglich Anschlag an der Brustöse bei Pendel-/Anprallgefahr hast Du ja bereits selber was zu geschrieben. Die Trittschlinge muss ich auf der Baustelle versuchen durchzusetzen, klappt meist kurz vor Ende der Baumaßnahme :wacko: Ein Seil verteile ich bei der Unterweisung zur Nutzung der PSAgA und erkläre gleich den Prusikknoten. Wenn dadurch auch nur ein MA überlebt hat es sich schon gelohnt. Und die Unterweisung wird in jedem Fall aufgelockert ;) Ich rede hier natürlich nicht von den großen Baustellen, bei denen Höhenretter vor Ort sind.

    Im Prinzip wurde Deine Frage ja schon beantwortet, aber als Ergänzung:
    Die Größe und Art des Befalles kann für eine erste Einschätzung herangezogen werden. Infos dazu findest Du z.B. bei Wikipedia.
    Im Prinzip läuft es immer nach dem angehangenen Schema ab (Quelle: UBA, Schimmelpilz-Leitfaden)

    Flügelschraube
    Anti-Schimmelfarbe ist kein geeignetes Mittel um die Ursache von Schimmelpilz zu bekämpfen. Generell halte ich davon nicht viel...

    Auf den von mir betreuten Baustellen ist sehr häufig ein Höhenrettungskonzept notwendig. Leider sind die wenigsten Firmen mit der Höhenrettung vertraut.
    Ich habe schon etliche Firmen gehabt, die seit jahren tätig sind, aber das erste mal von Höhenrettung hören. Auch die meisten (Freiwilligen)Feuerwehren sind nur bedingt ausgebildet, bzw. technisch dazu in der Lage.
    Wenn auf der Baustelle ein Kran vorhanden ist, kann der häufig in das Höhenrettungskonzept einbezogen werden.
    Ich habe leider nicht alles gelesen, also möge man mir verzeihen, falls bereits genannt:
    Neben der externen Höhenrettung für mich immer sehr wichtig ist die Selbstrettung. Infos dazu findet man z.B. Hier oder hier. Die Links stammen beide aus dem Kletterbereich, dazu gibt es natürlich auch Infos von Feuerwehren, etc. Von Interesse könnte der Prusikknoten sein, der auch hilfreich ist wenn man in die Absturzsicherung gefallen ist und nicht bewusstlos ist.
    Anbei habe ich ein paar Fotos. Die Fotos 1 und 2 sind um mal einen Einblick zu bekommen, Foto 3 ist von einer Höhenrettungsübung, die natürlich zu jedem Höhenrettungskonzept dazugehört. Die Rettung erfolgte mittels Höhenrettungsgerät.
    Globetrotter
    Sorry, was Du an Unterstützung suchst/erwartest habe ich nicht genau verstanden. Ein generelles Konzept macht meines Erachtens wenig Sinn. zu unterschiedlich sind imo die Anforderungen. Ich bin aber gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen und unterstütze wenn ich kann gerne mit meinen Erfahrungen.

    SimonSchmeisser
    Hier findest Du Antworten auf einen Teil Deiner Fragen.

    Hallo Leute,

    kennt jemand von ech die TAS aus kaiserlautern ??? Ich habe unterlagen von dort bekommen und die haben die möglichekiet FASI und Dipl. in einem zu machen 4 Semester.

    Kosten ca 12000€

    Kann mir jemand genau Informationen geben.

    Lg
    Marco

    WOW, in 4 Semestern (mit insgesamt 8 Wochen Präsensphase) zum Dipl.-Ing. 8|
    Sorry, da halte ich mal genau nix von! Ich will nicht die Qualität der Ausbildung in Frage stellen, was den Inhalt angeht. aber wissenschaftlich arbeiten lernt man in dieser kurzen Zeit nun mal nicht

    Könnt Ihr da mal Infos drüber posten? Danke schöööön :)

    Kein Problem, das ist einfach. Die Masterversion ist wie das Kompendium von der BG Bau + die fehlenden Vorschriften, Regeln, etc. Ich habe die früher auch genutzt. Leider sind so häufig Änderungen und Ergänzungen, dass es sich imo nicht lohnt das Geld für so etwas auszugeben. Die gerade "aktuelle" Version ist in einigen Teilen schon überholt, bevor sie bei Dir ist.
    Die Alternativen kennst Du ja bestimmt: https://sifaboard.de/www.dguv.de/publikationen und https://sifaboard.de/www.gesetze-im-internet.de

    Edit: Gilt natürlich nicht für den Part mit der GB. Aber ich dachte nicht, dass jemand das Kompendium dafür nutzt. Ich persönlich finde da gibt es um Welten besseres...

    Wieso kannst Du die BGR 181 dafür nicht nehmen?

    Gemäß Anhang 1 wird die notwendige Bewertungsgruppe R9 für Eingänge genannt.

    Des Weiteren findest Du unter Kapitel 4 folgenden für euch hilfreichen Hinweis:
    "In Eingangsbereichen muss es Ziel sein, nach dem Durchschreiten möglichst wenig
    Feuchtigkeit und Schmutz auf die angrenzenden Verkehrswege zu übertragen. Deshalb
    müssen in den Bereichen, die durch Eingänge direkt aus dem Freien betreten werden
    und in die Feuchtigkeit von außen gelangen bzw. hineingetreten werden kann,
    großflächige Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer angeordnet sein. Der bauliche und
    flächenmäßige Aufwand dieser Maßnahme ist unter anderem abhängig von der Anzahl
    der Personen, die regelmäßig die Eingänge passieren. Zu empfehlen ist eine Anordnung
    der Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer über die gesamte Durchgangsbreite. Die
    Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer sollten das Maß von mindestens 1,50 m in
    Laufrichtung aufweisen. Sie sollten so angeordnet werden, dass sie nicht verrutschen
    können und keine Stolperstellen darstellen."

    Eventuell magst Du lieber mit dem Leitfaden der VBG arbeiten

    Hallo zusammen,

    die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 03.12.2012 auf ihren Internetseiten die neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 , ASR A2.1 und ASR A2.2 veröffentlicht.
    Die ASR 1.8 konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen.
    Die ASR A2.1 regelt die Maßnahmen zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen.
    Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit bzw. das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten.
    Die PDF-Dateien könnt ihr hier downloaden:
    ASR A1.8
    ASR A2.1
    ASR A2.2