Beiträge von AxelS

ANZEIGE
ANZEIGE

    Grundsätzlich beschäftige ich mich nicht unbedingt mit arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen

    Eine Unterweisung ist in der Regel immer tätigkeits- und/oder arbeitsplatzbezogen. Als SiFa ist man überall vor Ort, aber eben nicht immer "voll im Bilde". Daher ist dies Sache des entsprechenden betrieblichen Vorgesetzten. Es geht auch nicht um hin und herschieben von Aufgaben, denn diese sind in der Regel durch die Betriebsstruktur schon klar festgelegt.

    Ja, ich mache bei uns im Betrieb auch Dinge, die nicht unbedingt in meinen Aufgabenbereich gehören, für die sich aber kein anderer "Trottel" finden lässt. Da es sich dabei um sicherheitsrelevante Dinge handelt, übernehme ich die eben, bevor sie niemand macht.

    Wenn mich MA nach Informationen fragen, ob sie es jetzt Training, Unterweisung oder Schulung nennen, ich diese Infos habe und mir zutraue, dies auch zu vermitteln, dann mach ich das;

    Kann man ja als "Beratungsleistung" durchaus so sehen. Aber ich wage zu bezweifeln, dass Du jeden Arbeitsplatz so im Detail kennst, um dort eine Unterweisung durchzuführen.

    Lange Rede kurze Sinn: Wie so viele Dinge kann ich auch diese Thematik wunderbar zerreden...ich kann aber auch einfach mal machen!!!!!

    Das ASiG sieht die SiFa klar als Stabsstelle mit beratender Funktion. In dem Moment, in dem Du Unterweisungen durchführst bist Du in Linienfunktion. Das sieht das ASiG so aber nicht vor.
    Klar wird man immer mal wieder eine (ich nenne es jetzt so) Schulung durchführen, aber der Hut der Verantwortung bleibt beim jeweiligen betrieblichen Vorgesetzten und das muss auch klar so vermittelt werden.
    §6 Nr. 4 ist doch recht eindeutig. "Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere...4.darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken."

    soweit meine laienmedizinische Ausführungen, Irrrtümer vorbehalten.

    Zu Risiken und Nebenwirkungen tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. Oder so ähnlich. ;)

    2. Verschlucken - aufhusten - Stoff gelangt aus Speiseröhre in die Luftröhre

    Aufhusten ist nicht notwendig, aber ein möglicher Weg um entsprechenden Schaden zu bewirken.
    Lampenöle als Beispiel, sind aufgrund ihrer niedrigen Viskosität in der Lage den Kehlkopfdeckel zu "unterkriechen" und somit in die Lunge zu gelangen.

    Frage: Kann, darf oder sollte, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unterweisungen im Betrieb durchführen.

    Ähnliche Fragestellungen hatten wir schon, Suchfunktion verwenden.
    Ist die SiFa weisungsbefugt?
    Kennt die SiFa jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit im Detail?

    Könnte man die Verantwortung für dieses System komplett in die Hände der FaSi legen und die anderen Vorgesetzten rausnehmen?

    Nein, denn die SiFa ist in der Regel eine Stabsfunktion und die SiFa besitzt in der Regel auch keine Weisungsbefugnis.

    Ich habe es folgendermaßen durchgeführt:
    Im Literaturverzeichnis werden alle verwendeten Literaturquellen aufgelistet.
    Zitate werden z.B. durch Kursivschrift kenntlich gemacht und mit einer Fußnote versehen, welche auf die Literaturquelle + Kapitel/Abschnitt verweist.
    Wurden Verfahren oder Ablaufschemata übernommen, so wurde im Text auf das Original verwiesen, welches somit auch im Literaturverzeichnis aufgelistet wurde.

    weil wir festgestellt haben, es fehlt noch was in der Verteilung innerhalb des Betriebs...

    Wie wurde das festgestellt?

    warum Mitarbeiter (Führungskräfte und Mitarbeiter) Probleme bei der Umsetzung des AS haben- was sie brauchen- was ihnen fehlt- was sie gut finden.

    Hier hast Du ja mehrere relevante Dinge in Deinem Fragebogen. Zum einen die Gründe, warum der AS in einzelnen Bereichen nicht so funktioniert wie er soll. Dann aber auch Vorschläge zur Lösung, also ein anderer Punkt des Handlungszyklus unter Beteiligung der betroffenen Vorgesetzten.

    kann ich doch nicht als Quelle die geschützten Dokumente aus meinem Betrieb in den Praktikumsbericht hängen

    Von welchen geschützten Dokumenten redest Du?
    Ich würde z.B. den Fragebogen in den Anhang aufnehmen um darzustellen, was wie abgefragt wurde. Dann gehört natürlich die Auswertung in den Bericht. Diese kann anonymisiert und aufsummiert erfolgen. Also nicht, Herr Maier von der Abteilung Entwicklung äußerte, dass er sich im AS nicht auskennt. Sondern z.B.: Befragt wurden 20 Bereiche, davon gaben 10 an, dass ihnen das Wissen um den AS nicht ausreicht um dies den untergebenen Mitarbeitern zu unterweisen. 5 Bereiche gaben an, aufgrund der Arbeitsbelastung nicht über die notwendige Zeit zu verfügen, von 8 wurden Schulungsvorlagen gewünscht.
    Dein Fragebogen hat ja auch Lösungsvorschläge, davon wählst Du einige aus und setzt sie um. Dann wird erneut die Umfrage durchgeführt und das Ergebnis ausgewertet. Gab es Verbesserungen?
    Eine weitere wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, wie wird die Qualität des Arbeitsschutzes festgestellt? Dazu könnte man z.B. die Zahl der Arbeitsunfälle als Maß heranziehen, aber auch wie viele Bereiche notwendige Unterweisungen durchgeführt haben usw. Weiterhin ist relevant, wie wird für die Zukunft sichergestellt, das AS mindestens notwendiges Übel ist, besser noch, sinnvoller und notwendiger Bestandteil der Tätigkeit?

    1. Muss ich denn bei dem Ausfüllen des "Instruments zur Erfassung der Anforderungen & Bewertung der Reifegrade" auch überall angeben, warum und wie (also Quellen) ich auf die Schlussfolgerung gekommen bin, dass ein Beurteilungskriterium z.B. 1. teilweise erfüllt oder umfassend erfüllt ist ?

    Entweder Du verwendest vorgegebene Beurteilungskriterien, dann musst Du auf die entsprechende Literatur verweisen bzw. sie zitieren. Oder Du legst selbst die Kriterien fest, dann ist es sinnvoll darzulegen, warum Du gerade auf diese Schwellen als Kriterien gekommen bist bzw. wie Deine Einteilung erfolgt.

    Den Zyklus den ich für das Thema im Arbeitsschutzmanagement verwende, hat ja die folgendes Vorgehen

    Das ist doch nichts anderes als der PDCA Zyklus. Die 7 Handlungsschritte stellen einen erweiterten PDCA Zyklus dar. In der Regel wird vom Praktikanten erwartet, dass er diesen Zyklus kennt und anwendet, unabhängig davon, wie man ihn benennt oder ob man einzelne Bereiche davon zusammenfasst. Du musst im Prinzip aufzeigen, dass Du die Systematik begriffen hast und letzten Endes ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Gang gesetzt wird.

    dann habe ich ja nicht die ganzen modelle verwendet, die wir in der Ausbildung gelernt haben.

    Du musst nicht alle Modelle verwenden, sondern die passenden. Es ist durchaus auch sinnvoll, darzustellen, warum man gerade dieses Modell gewählt hat und nicht ein anderes.

    und ist das dann auch aus der fasi Ausbildung heraus mit den ganzen technischen Modellen in Ordnung?

    Du hast ja ein Managementthema und somit fallen die technischen Modelle in der Regel weg.

    dass es ein EFQ Modell gibt, das auch neben dem PDCA- Zyklus relevant ist

    EFQM kommt aus der Qualitätssicherung. Auch hierbei handelt es sich in der Regel um einen Zyklus. Grob ist der Vorgang immer gleich. Es erfolgt eine Analyse, Mängel werden festgestellt, Ziele gesetzt, Vorschläge zur Zielerreichung gemacht, abgearbeitet und dann geprüft ob das Ziel erreicht wurde. Wenn ja, ist man in der Regel fertig, wenn nein, steigt man erneut in den Zyklus ein.

    diese große Liste hänge ich dann in den Anhang, nicht in den Text... aber dann würde da ja einfach nur rauskommen: Punkt x, y und z sind nur teilweise erfüllt und im Reifegrad *, ** oder *** und sollen deswegen näher betrachtet werden... ja dann hab ich ja nur 3 Sätze geschrieben... das macht doch keinen Sinn.

    Doch, denn nun greifst Du die Punkte heraus, die noch nicht das Ziel erreicht haben und zeigst auf, wie das Ziel durch entsprechende Maßnahmen erreicht werden kann oder erreicht wurde. In der Regel wird man zum Abgabetermin des Berichts noch nicht alle Ziele erreicht haben, kann aber die Wege dahin aufzeigen.

    Selbst in der Gefahrstoffverordnung wurde schon erkannt: Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.

    Frag mal die zuständigen Aufsichtsbehörden. Siehe da, sie unterstellen der SiFa die Fachkunde. Denn die SiFa ist ja soweit geschult, dass sie Wissenslücken selbstständig schließt und durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen die Fachkunde erwirbt bzw. erhält.

    so hat er sich fachkundig beraten zu lassen."

    Wobei eine SiFa gilt als fachkundig!

    Wie bereits beschrieben, wenn man sich ein wenig mit Tabelle 1 beschäftigt ist das alles kein größeres Problem.
    Lagerung in Arbeitsräumen ist in der Regel nicht zulässig, außer es handelt sich um kleine Mengen. Die Mengenschwellen sind in der 4ten Spalte und gelten für die jeweiligen H-Sätze. Hat man mehrere Stoffe mit identischem H-Satz, dann die Summe bilden. Überschreitet man die Schwellen benötigt man ein entsprechend ausgestattetes Lager.
    Bei Deinen Stoffen dürfte es sich fast immer um H224 handeln => max. 20 kg in Summe dürfen gelagert werden. Diese dürften alle LGK 3 sein. Das Mucasol ist ätzend, aber nicht brennbar, somit LGK 8B. Zusammenlagerung nach Tabelle 2 ist erlaubt, allerdings im Metallschrank wenig sinnvoll, da eine metallkorrosive Flüssigkeit. Solche Stoffe haben auch in Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten in der Regel nichts zu suchen, denn sie führen zu vorzeitiger Korrosion und somit zur Beschädigung des Sicherheitsschrankes.
    Bei meiner Nachfrage nach der Werkstatt ging es um potentielle Zündquellen. Schlecht wäre es z.B. wenn vor dem Schrank fleißig mit der Flex hantiert wird und die Funken sprühen immer schön gegen den Schrank. Oder wenn davor mit dem Schweißbrenner hantiert wird.
    Potentialausgleich am Schrank empfiehlt sich durchaus, siehe hierzu Anlage 3, als Hinweis. Dann noch Anlage 5, wobei Du ja hier unter den Grenzmengen bist, aber auch daraus lassen sich einige Dinge ableiten.

    Sicherheitsdatenblätter (SDB) beschaffen

    TRGS 510 Lesen

    Zusammenlagerungsverbote herausfinden (Lagerklasse in SDB Abschnitt 7)

    Ist als Reihenfolge schon mal nicht schlecht, wobei vor dem Zusammenlagerungsverbot nach Abschnitt 7 zuerst einmal die Tabelle 1 studiert werden sollte. Viele beachten diese nicht und ergreifen dann nicht vorgeschriebene Maßnahmen.
    Aus dem Bauch heraus würde ich dazu tentieren, das Mucasol als metallkorrosiven Stoff aus dem Schrank heraus zu nehmen. Der Rest dürfte im Schrank verbleiben, es ist auch eine Menge, die unter den Mengen nach Tabelle 1 liegt, somit kein spezielles Lager notwendig. Möchte man das Mucasol mit im Schrank lassen, damit alle Gefahrstoffe zusammen stehen, würde ich es in eine Kunststoffwanne stellen, so dass evt. ablaufende Tropfen nicht mit dem Metall des Schrankes in Kontakt kommen.
    Jetzt aber noch die Werkstatt näher betrachtet. Was ist das für eine Werkstatt? Sind da häufiger potentielle Zündquellen vorhanden? Dann muss man dies berücksichtigen. Ist dann Thema der Gefährdungsbeurteilung.

    Komnet kenne ich auch. Diese Seite ist kompetent und verbindlich.

    Die AGB von Komnet geben aber keinerlei Verbindlichkeit her.

    Ich persönlich habe so gut wie kein Buch aus dem Bereich, sondern bediene mich der Literatur, die die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Verfügung stellen. In der Regel die PDF Varianten oder auch direkt online. Bei gelegentlichen Messebesuchen werden dann diverse Broschüren, CD usw. gesammelt das reicht in der Regel aus. Zugriff auf die Vorschriften und Regularien bekommt man ja oft auch über die BG Seiten und bei EU oder nationalem Recht über die entsprechenden Veröffentlichungsportale. Netzwerken ist dann eine weitere Variante. Man muss ja nicht alles selbst wissen, oft ist es hilfreich man kennt Jemanden, der in einem Spezialgebiet entsprechend beheimatet ist. Loseblattsammlungen und die neueren online Varianten sind oft verzichtbar. Das Preis Leistungsverhältnis stimmt einfach nicht. Einzige Ausnahme die ich momentan nutze ist Umwelt online.
    Vor einigen Jahren war ich mal so verrückt und wollte ein Buch in Richtung Gefahrstoffe verfassen. Hatte auch einiges zusammen, GHS war auch schon abzusehen, dann habe ich das Projekt begraben, denn der Pflegeaufwand ist gewaltig. Gerade das Gefahrstoffrecht hat in letzter Zeit massive Veränderungen erfahren und diese werden sich auch noch einige Jahre fortsetzen. Ein Buch ist da schon veraltet, wenn es aus der Druckmaschine kommt. Habe dann bruchstückhaft das ganze online verfasst, aber das schläft auch ein wenig vor sich hin, denn ich habe noch andere Hobbys.