Beiträge von Flügelschraube

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Kita!

    Also ich habe schon mehrfach solche Maßnahmen umgesetzt bekommen.
    Am Einfachsten ist es sicher über die DIN 18046. Dies ist für mich allerdings kein wirkliches Kriterium.
    In größeren Räumen (Sporthallen) sind Nachhallzeiten erlaubt, die jenseits von Unterrichtserfordernissen stehen.
    Die Silben- und Satzverständlichkeiten enden für mich bei Nachhallzeiten jenseits von 0,4 s. Das ist für unser Gehirn unabhängig von der Raumgröße. Zu berücksichtigen sind hier vor allem Kinder / Schüler die nicht muttersprachlich betreut werden.
    Wenn der Besitzer / Betreiber nicht einverstanden ist, mit der Schalldämmungsforderung hilft manchmal ein einzelnes Kind, welches Hörprobleme hat.

    Die Lärmgrenzen, nach Arbeitsschutzgesetz helfen da nicht, da sie auf die physische Zerstörung des Gehörs prognostiziert sind.

    Grüße
    Flügelschraube

    Bei meinem Besuch in Schweden, hat man mir erklärt, dass die Schweden das "Sie" abgeschafft haben. (Ausnahme Königshaus)
    Die Begründung war die Begegnung von Menschen auf Augenhöhe.
    Von Baustellen kannte ich es nie anders. Wenn das "Sie" eine Hierarchie der Wertigkeit von Menschen darstellt (von der Abstammung, der Hautfarbe oder des Bildungsabschlusses) bin ich dafür, das "Sie" nicht mehr zu benutzen!

    Das hat mit der Achtung des Nächsten gar nichts zu tun.
    Jeder Mensch hat meine Achtung.

    Grüße
    Flügelschraube

    Blauer Engel

    Neulich gabs eine Fernsehsendung, die den Blauen Engel bei LASER-Druckern angeprangert hat. Das erteilende Bundesamt hat seine Drucker fernab von den Büroarbeitsplätzen positioniert. Dies weil die Drucker nun doch als gesundheitsbeeinträchtigend eingestuft werden müssen.
    Wenn ich richtig informiert bin, gibt der Blaue Engel lediglich an, dass das Produkt durch Modifikation wesentlich umweltfreundlicher wurde. Dadurch kann allerdings ein sauberes Produkt ohne, ein verbessertes schmutziges Produkt, mit Blauem Engel sein.

    Das Prüfzeichen selber, steht seit geraumer Zeit, in der Kritik von fachkundigen Beobachtern.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Das Problem entsteht bei Wechselspannungen oberhalb von 50 V.
    Wenn ich lese "Anschließen von Bodentanks" wird die Sache kitzlig.
    Was ist in den Tanks? Doch nicht etwa brennbare, gasende Flüssigkeiten?
    Da scheint mir evtl. noch deutlich mehr als die befähigte Person (E-Technik) gefordert zu sein.

    Die EDV-Spezialisten sind in der Regel keine Elektrofachkräfte. Was ist also beim Austausch eines Netzgerätes?
    Hier gibt es Adern mit nur einer Einfachisolation ohne Mantel, die z.B. eingeklemmt werden können.
    Ein repariertes Gerät muss nach DIN VDE 701-702 geprüft werden. Selbt Elektrofachkräften ist für diese Prüfungen eine spezielle Schulung dringend anzuraten.
    Die geschirmten Netzwerkkabel und sonstige Erdungen, können induktiv deutliche Ströme führen, wofür die Netzwerkstecker nicht ausgelegt sind. Sind Netzwerkverbindungen zu einer anderen Etage vorhanden, kann das Schutzleiterpotential deutlich abweichen. Niederohmige Verbindungen machen möglicherweise große Schutzleiterströme.

    EuP scheint mir eine Minimalforderung!

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Was wird unterwiesen? Gute Frage, schwere Antwort.
    Nach meiner Meinung muss zu allen wichtigen Themen unterwiesen werden.
    Ich störe mich daran, wenn hier nach Unterweisungen nur für Tischler, Bäcker, Metallbauer, Maurer usw. gefragt wird. Ein Geselle hat nicht nur Gefahren speziell in seinem Gewerk klein zu halten.
    Selbstverständlich stehen im Laufe des Jahres auch Vekehrssicherheit, elektrische Sicherheit, Leiternsicherheit usw. an.
    Eine Unterweisung ist keine Schulung. Daher plane ich für meine eigenen Unterweisungen 20 Minuten ein.
    Der Kunde will zum Teil mehr mit viel mehr Folien.
    Dem Gehirn angepasst, sind sechs bis zwölf Folien, das Maß der Dinge.

    Grüße
    Flügelschraube

    Wir haben die Mitahme von privaten elektrischen Geräten von Rehabilitanden auf Geräte wie LapTop, Rasierer, mobile Fernsprechendgeräte also moderne IT Geräte beschränkt. Wasserkocher, Mikrowellen oder Wasserkocher, Bügeleisen, Radios sind nicht zugelassen. Das alles über die Hausordnung und Patienteninformation sowie der Einweisung durch das Pflegepersonal. Die Unterkünfte werden von der Hauswirtschaft "kontrolliert".

    - Was versprecht ihr euch von der Ausgrenzung / Zulassung bestimmter Gerätegruppen? Mir ist z.B. völlig unklar worin in der Gefährdung von Radios oder Laptops ein signifikanter Unterschied besteht.
    - Hausordnung und Patienteninformation hört sich gut an, ist aber juristisch nix wert, wenn der Brandstifter später erklärt, er habe sie nicht gelesen, nicht verstanden, nicht erhalten, falsch erklärt bekommen usw. (Auch in unserer Gesellschaft gibt es Analphabeten, die in der Regel, dies zu verbergen suchen, was ihnen oftmals gelingt)
    - Einweisung durch das Pflegepersonal? Völlige elektrotechnische Laien, sollen rechtsverbindlich etwas zur Elektrosicherheit sagen? Sollen diese Laien dann auch noch die Unterweisung als abgehalten unterschreiben?
    - Unterkünfte werden von der Hauswirtschaft kontrolliert. Jetzt weiß ich nicht genau was gemeint ist. Bei uns wurden Hauswirtschafter / Hauswirtschaftlerinnen für die Küche ausgebildet. Hygiene ist Fachwissen, Elektrotechnik weniger. Zum Schränke öffnen und kontrollieren gibt es nur in extremen Ausnahmen ein Recht.

    Wir sprechen / schreiben hier von potenziellen Brandschäden die in die Millionen gehen können. Ein mündlicher Hinweis von Elektrolaien (oder eine ausgehändigte Hausordnung) auf böse Elektrogeräte kann kaum jemanden von einer Mitschuld befreien. Das klingt mir gerade so, als ob der Zimmermann für eine korrekte Hofentwässerung verantwortlich gemacht werden soll.
    Bei großen finanziellen Schäden, oder gar Personenschäden, geht es nach streng juristischen Grundsätzen und nicht nach gutem Willen oder ähnlichem.

    Hallo!

    Im Grunde hat AL_MTSA schon den Finger an die richtigen Stellen gelegt.
    Private Geräte und Krankenhaus mit seinen Einrichtungen und Bediensteten sind deutlich zu trennen.

    Im Grunde ist dies Problem eine uralte Kamelle. In jedem Betrieb wird versucht ein Radio, einen Lüfter oder gar einen Heizlüfter, sowie verschiedenste Ladegeräte mitzubringen. Das geht oftmals beim Hausmeister weiter, der verschiedene private Handwerkzeuge und einen Kühlschrank oder Fernseher mitbringt.
    Ungeprüfte Geräte haben im Betrieb und besonders in öffentlichen Gebäuden nix zu suchen. Ein Krankenhaus ist juristisch ein öffentliches Gebäude, selbst wenn es privat betrieben wird. Ob nun eine Eingangsprüfung gemacht wird oder priv. E-Geräte grundsätzlich verboten werden, muss der Betreiber/Geschäftsführer festlegen.
    Krankenhäuser haben oft ein wesentlich besseres Netz als wir es zu Hause haben. Beispiel IT-Netz im OP oder geerdete Metall-Türzargen. Für eine Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Prüffristen, wäre die normale Sifa völlig überfordert. Wir brauchen mindestens eine EFK mit speziellen Kenntnissen oder eben die gesetzlich geforderte befähigte Person. Wegen der Organisationsverantwortung darf nicht einfach ungeprüft ein Elektriker zum Meister des Chaos ernannt werden.

    Den Hilferuf, ob es denn Merkzettel, Flyer, Formulare gibt, die die Verantwortung auf die Patienten zurückübertragen verstehe ich, aber er ist nicht die Lösung. Ein Stück Papier, welches ausgehändigt wird erfüllt nicht den Anspruch einer korrekten juristischen Lösung. Soll jemand eingebunden werden in der Verantwortung brauche ich mindestens eine dokumentierte Unterweisung. Die BG stellt übrigens bei Ihren Lehrgängen um, auf Lehrgangsbestätigungen nach Abschlussprüfung. Weil selbst reine Unterweisung/Schulung im Eventualfall nicht ausreicht.
    Im Übrigen empfehle ich Krankenhäusern, Pflegeheimen, Altenheimen usw. wenigstens ihre eigenen Hausaufgaben einigermaßen zu erledigen. D.h. fristgerechte Prüfung aller betriebseigenen Geräte und ebenfalls die Prüfung der Hausinstallation. eine Gefährdungsbeurteilung ist eigentlich selbstverständlich, aber SEHR oft nicht vorhanden. Die Sicherheits-Unterweisung muss selbstverständlich nicht nur für Infektionen und Verletzungsgefahren sondern auch für elektrische Gefahren und den Umgang mit E-Geräten erfolgen.

    Grüße
    Flügelschraube

    PS
    Bei meiner letzten Besuchsserie in einem Osnabrücker Krankenhaus bemerkte ich Überwachungs- und Diagnosegeräte, die auf die Haut des Patienten gebracht wurden, welche seit mehreren Jahren der Prüfung überfällig waren. Auch nach meiner Intervention (oh Schreck, wird sofort erledigt) waren diese Mängel nach 10 Tagen nicht abgestellt.

    Hallo Kolleginnen und Kollegen!

    Mit der Tonlage des gesamten Treads bin ich nicht einverstanden.

    - Zum einen schaffen wir es ganze Hallen auf -18 Grad zu bringen, warum also nicht Büros auf +26?

    - Ein Ausspielen von Bürotätigkeiten gegen heiße Arbeitsplätze am Gusstrang oder z.B. Kunststoffpressen halte ich nicht für gut.
    Das führt i.d.R. dazu dass alle schlechtere Bedingungen haben.

    - Bei uns in einer Kunstofffabrik mit Schmelzpressen gibt es am Platz des Maschinenführers jeweils eine Luftdusche.
    Das hat sich nach Anfangsschwierigkeiten als sehr positiv bewährt.

    Ich wünsche allen einen schönen Sommer und einen Arbeitsplatz, auf dem man auch arbeiten kann.

    Flügelschraube

    Hallo!

    Es sind ja viele Möglichkeiten genannt, wovon mir die Register sehr gut gefallen.
    Für die Unterweisenden sollte nach meiner Meinung mindestens eine Kopie zur Verfügung stehen.
    Für mich wäre es selbstverständlich, dass die Betriebsanweisungen im PC sind.

    - Gewindehülse
    Statt eines wechselbaren Bandes würde ich mir noch eine einzige Gewindehülse vorstellen können. An dem Enden z.B. verschlossen mit Schrauben, mit sehr großem Flachkopf. Die einzelnen Blätter lassen sich dann wie ein Spiel-Kartenblatt ausfächern. Nachteil wäre, dass die Hülse gewechselt werden müsste wenn mehr als zwei/drei Blätter dazukommen.

    - Ringbuch
    Lagerung der Betriebsanweisungen statt in einem normalen Ordner in einem Ringbuch-Ordner.
    Hier kann gut geblättert werden und die Haltung in vier Löchern hält deutlich besser als in einer zweipunktlochung.
    Leicht können Blätter ausgeliehen, entfernt oder hinzugefügt werden.

    - Holzkiste
    Die gute alte Holzkiste ist mir immer noch ein liebes Utensil.
    Eine B4-Kiste, in der ein Stapel von A4-Blättern eingelegt und leicht entnommen werden kann. Dazu ist eine Mulde ähnlich wie in Posteingangskästen nötig.
    Die einzelnen BeAs müssen natürlich einfach und schnell lesbar nummeriert sein.

    Für alle drei Möglichkeiten ist ein fest zugeordneter, leicht erreichbare Ort vorzusehen und zu kennzeichnen.
    Deutliche Kennzeichnung wie etwa der Standort eines Feuerlöschers.

    Selbstverständlich muss jeder "sein" Archivierung finden. Eine beste Lösung gibt es nicht.

    Grüße
    Flügelschraube

    Bei einer Arbeitsschutzschulung in dieser Woche wurde ich gefragt, was Linkshänder tun können / sollen, ...

    Interessante Frage im konkreten Fall.
    Meine Mutter als Schneiderin hatte Scheren. Später in den 60ger Jahren kamen dann ergonomische Scheren (für Rechtshänder) auf.
    Derartige Geräte sind natürlich sehr schwer bedienbar für Linkshänder.

    Für mich gibt es also die Problematik, dass bestimmte Elemente exklusiv auf Rechtshänder zugeschnitten sind.

    Geht es um Produktivität in der Massenfertigung, dann muss ein ergonomisch angepasstes Equipment her.
    Geht es um die Bedienbarkeit im Handwerksbetrieb muss schon mal mit einem Kompromiss gearbeitet werden.

    ------------------
    Auch ich, als Rechtshänder habe manchmal das Problem der schlechten Zugänglichkeit. Da ist die linke Hand schon mal besser im Einsatz als die rechte.
    Auch Linkshänder müssen schon mal die rechte Hand einsetzen.

    Zusammenfassend gesagt geht es für mich also um die Produktivität in der Massenherstellung, kontra der individuellen Produktivität.
    Im täglichen Leben muss der Linkshänder klar kommen, während er optimiert in der Massenfertigung ein angepasstes Werkzeug braucht.

    Flügelschraube

    ...
    innerhalb welcher Zeit muss eine BA erneuert werden? denn ich habe in der BGI578 gelesen, dass diese hier der Wortlaut: Betriebsanweisungen sind hinsichtlich der Gelungsdauer in der Regel nicht begrenzt...

    Egal wie trivial, das ist ein Thema, welches noch lange nicht ausdiskutiert ist.
    Die neue BetrSichV lese ich so, dass bei einfachen Arbeitsmitteln keine Betriebsanweisung erstellt werden muss.
    Für mich sind das Schraubendreher, Hammer, Zange.
    Bislang schien es ja so, als ob für alles und jeden eine Betriebsanweisung vorhanden sein muss.
    In meiner kleinen Werkstatt wären das viele Dutzend.

    Ich gehe also zur Zeit davon aus, dass einfache Handwerkzeuge keine Betriebsanweisung benötigen. Werkzeuge, wie sie im normalen Gebrauch eines Handwerkers sind, sind Bestandteil seines Fachwissens.
    Bsp. Elektrofachkraft: Schraubendreher, Maulschlüssel usw., Hammer, Seitenschneider, Bohrmaschine, Spannungsprüfer...
    Sollte die Elektrofachkraft einen (Holz-) Hobel benutzen müssen, ist dieser sicher nicht Standard, sondern explizit zu beurteilen.

    Eine einmal erstellte Gefährdungsbeurteilung bzw. eine Betreibsanweisung kann natürlich nicht ungeprüft die Zeiten überdauern.

    Meine Empfehlung:
    Alle zwei Jahre sind die Betriebsanweisungen zu durchforsten. Ändert sich nichts an der Problemstellung und der Einschätzung kann die alte Betriebsanweisung mit neuem Datum versehen und ausgehängt werden. Unterschrift der zuständigen Betriebsleiters / Werkstattmeisters / Gruppenführers oder was auch immer.

    Grüße
    Flügelschraube

    Auch wenn das Problem geklärt ist, noch eine nachträgliche Ergänzung:

    Apple liefert ein Funk-Gleitfeld. Ich habe mit meinem Laptop ein solches, kleineres Gleitfeld im Einsatz.
    Neben der "rechte Hand" Maus, habe ich also linkerseits ein Gleitfeld zur Verfügung. Die Bedienung mit meiner linken "falschen" Hand ist sehr gut. Nicht zu vergleichen mit schlecht funktionierenden mini-Gleitfeldern auf meinen bisherigen Laptops. Dieses Gleitfeld gibt es wireless, deutlich größer als im Laptop verbaut, normal im Verkauf.
    Ich persönlich warte dringend auf die Version ohne mechanische Schalter, damit ich meine Maus ersetzen kann.
    Interessant die Bedienung mit zwei oder drei Fingern.

    Flügelschraube

    Hallo!

    Ja, Schwerlastregale müssen geprüft werden.
    Nach meinem Dafürhalten sind Regale mit beweglichen Teilen besonders zu überwachen.

    Waldmann hat schon die Norm genannt DIN EN 15635. Die BGR 234 heißt nun DGUV Regel 108-007

    Wer nun genau prüfen darf ist etwas umstritten.
    Nach DIN prüft der Regalisspektor mind. jährlich die Aufstellung, den Zustand, die Kennzeichnung und die Belastung des Regals.
    Dabei handelt es sich um eine Sichtprüfung vom Boden aus. Ob die statischen Vorgaben des Regalherstellers korrekt sind, kann der Regalinspektor nicht unbedingt überprüfen.

    Zusätzlich ist die wöchentliche Kontrolle durch den Regal-Sicherheitsbeauftragten gefordert. In der deutsche Übersetzung der EG-Norm wird dummerweise nur von Sicherheitsbeauftragten gesprochen.
    Diese Kontrolle bezieht sich auf aktuelle Änderungen bzw. Beschädigungen, im Wesentlichen durch Anfahren der Stützen oder der Abweiser (Anfahrschutz).
    Bitte stets ein kleines schriftliches Protokoll. Es genügt eine kleine Tabelle, in der wöchentlich nach Anschauen datiert, unterschrieben wird.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo liebe FASI-Gemeinde!

    Ich war einmal auf der A+A. Das war noch sozusagen im Rahmen meiner Ausbildung. Schön zu sehen, was es alles so gibt. Damals war es auch gut zwei CDs ab zu stauben. Man hatte ja noch keine Unterlagen.

    Einiges hat mich als reiner Anschau-Besucher dann doch etwas erschlagen:
    Es gab natürlich Schutzhandschuhe und Handschuhe. Die Herkunftsproduzenten kamen aus China, Korea, Indien ....
    Das es große, mittlere, kleine und ganz kleine gab ist ja selbstvertändlich. Das ganze mit 5 Fingern oder zwei oder als Fäustling. Die Farbe war grün, gelb, rot, blau, gestreift, was man sich halt so vorstellen kann. Materialien wie Baumwolle, verschiedene Kunststoffe, Leder oder Verbundstoffe, alles in gewebt, genäht, geklebt oder aus einem Guss. Durch Stulpen in verschiedener Länge wurde das Angebot bereichert. Dies ebenso in verschiedenen Stärken bzw. thermischer Isolation auch mit mechanischer Verstärkung.

    Wenn ihr euch das in allen verschiedenen Kombinationen vorstellt, erkennt man sofort, dass man einen ganzen Tag nur Handschuhe ansehen, anprobieren und für den eigenen Bedarf beurteilen kann. Na, vom Preis sprach ich ja noch gar nicht.

    Für jemanden, der den Einkauf macht oder maßgeblich an der Entscheidung für die Anschaffung speziellen Equipments zuständig ist, ist es eine Fundgrube. Sehr zu empfehlen, weil die Infos und die Ansprechpartner einfach dicht da sind.
    Für mich als Neugieriger war es eher ermüdend.

    Interessantestes Erlebnis für mich war die Ausstellung von Schallabsorbern.
    Ich war überrascht, wie wirkungsvoll frei aufgehängte Absorber in einer offenen, lauten Halle sein können.
    Diesen Praxiseinsatz konnte ich sonst noch nirgends erleben.

    Grüße
    Flügelschraube