Beiträge von Flügelschraube

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    Interessiere mich auch für ein Lärmkataster.
    Bei mir geht es vor allem um Handarbeit mit wechselnden Aufgaben.
    Der einzige Link zum Lärmkataster der Baua funktioniert leider nicht mehr.
    Gibt es Hilfestellungen zur Messtechnik und/oder zur grafischen Darstellung in einer Werkhalle?

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Die Frage verwundert mich etwas.
    Man bekommt einen neuen Schrägschneider? Ist da nicht vorher überlegt worden was man kauft?
    Beim Googln stelle ich fest, dass es eine sehr große Bandbreite von Geräten gibt, die Schrägschneider heißen.
    Daher gibt es sicher auch keine Antwort die exakt passt.

    Auf jeden Fall braucht man für ein Gerät, mit dem man/frau sich den Finger abschneiden kann, oder schlimmer:
    - eine Gefährdungsbeurteilung
    - eine Betriebsanweisung
    - eine Erst- und Wiederholungs-Unterweisung

    Auch wenn dies häufig vorgeschoben ist, so wäre es mir hier an dieser Stelle extrem wichtig.

    Grüße
    Flügelschraube

    Der GMV (gesunde Menschenverstand) würde mir sagen, dass ein Arzt-Raum ein erweiterter EH-Raum ist.
    Wenn es also ein Raum ist, der dauerhaft eingerichtet ist, muss auch der Ersthelfer hier bestimmte Dinge finden.

    Bei uns kann z.B. die regelmäßige AM-Untersuchung einer Frisörin im Wohnzimmer der Salonbesitzerin stattfinden.
    Der Raum wird dann zeitweise für jeglichen anderen Personenverkehr gesperrt und umgewidmet.

    In normalen Betrieben sieht dies sicher anders aus. ein dauerhaft eingerichteter Raum sollt bestimmte Funktionen bieten.
    Der AM sollte bestimmte einfache Untersuchungen vornehmen können.
    Die Augen und Ohren können auch mit einfachen Mitteln getestet werden. Dazu muss es Möglichkeiten geben, auch wenn der Mediziner seine Sehtafel selber mitbringt.
    Dies schließt absolut nicht aus, dass genauere oder differenzierte Untersuchungen in seiner Praxis stattfinden.

    Während in der Hektik der Ersten Hilfe sicher eine Dokumentation zeitlich versetzt stattfinden kann, ist es bei normalen arbeitsmedizinischen Untersuchungen nötig, dass aktuell eine Dokumentation erstellt wird. Schreibtisch und Stuhl erscheinen mir zwingend notwendig (Schreibtischlampe).
    Ferner würde ich mir eine lichtstarke Lampe zur Untersuchung von Hautstellen, Augen,....vorstellen.
    Je nach Betriebsart, bestimmte spezifische Dinge wie z.B. eine Augendusche oder eine Transportliege.

    Grundsätzlich würde ich überlegen was der Arzt dort macht.
    Grundbetreuung nach DGUV V2, Untersuchungen nach der ArbMedVV oder z.B. Wache in besonderen Situationen z.B. nach größeren Unfällen.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Das Resultat scheint mir "normal2 zu sein.

    50% Rücklauf ist eine normale Quote.
    Theoretische Themen sind oft zeitnah nicht ganz in der Wirkung abzuschätzen. Ein Lernerfolg ist langfristig immer da, wenn engagierte Leute versuchen etwas zu vermitteln.
    Die Wunschvorstellung, dass man nach einem Seminar besser ist als die Fachleute, ist extrem hoch.
    Fachleute sind in der Regel gebildet und erfahren. Auch sie kommen aus anspruchsvollen Ausbildungen und Seminaren.

    Grüße
    Flügelschraube

    Also, Du kommst nicht ins Fernsehen.
    Da hättest du schon den Koffer mit Nitroglyzerin füllen müssen. Das ist im Übrigen ganz simpel, wenns nur kalt genug ist.
    Der mit den Turnkünsten auf dem Bahnsteig ist natürlich ein Vollidiot.

    Dass Du wirklich im Ernst glaubst, eine simple Polizeiwache könnte in zwei Minuten auf einen hochbrisanten Koffer fachgerecht reagieren, erstaunt mich allerdings.
    Wie lange würde es dauern, wenn im Betrieb Gegenstände im Lager auftauchen, die anscheinend als Sprengstoff gekennzeichnet sind, und von einem Fachmann untersucht werden sollen?
    Zwei Tage? Länger?
    Wahrscheinlich gibt es hier nur sehr wenige, die sich bei zweifelhaften Deklarationen, eindeutig verhalten könnten?
    Zwischen Feuerwerkskörpern mit Schwarzpulver und Schießbaumwolle zu unterscheiden, würde ich mir nicht spontan zutrauen.
    Was ist eigentlich Dynamit? Da kann man ruhig mal mit dem Hammer draufhauen, höre ich.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo liebe Mitstreiter!

    Neulich las ich, dass die Vorschläge der Sifa, wenn sie nicht akzeptiert werden, schriftlich begründet abgelehnt werden müssen.
    Wo steht das? Habs leider nicht notiert.

    Grüße
    und Dank für Eure Unterstützung

    Flügelschraube

    Hallo!

    Der gesunde Menschenverstand hilft dort weiter, wo Vorschriften ein Problem erzeugen.
    Tatsächlich kann ich mir vorstellen, dass es ein Problem geben kann, wenn bestimmte Dinge ausgeschaltet werden sollen, während andere Dinge davon völlig unbetroffen sind.
    Not-Aus-Taster können eine Fläche bedienen oder auch einzelne Maschinen.
    Not-Aus bedeutet auch nicht, dass schlicht und einfach der Strom abgeschaltet wird.
    Die Firma P.... kennt mindestens ein halbes Dutzend völlig verschiedene Notaus-Fälle.
    Natürlich sollen z.B. nicht einfach Lasten herunterfallen, Türen gewaltsam zugehen usw. Wird eine Person eingeklemmt, soll der Mechanismus z.B. einen kleinen Schritt zurück machen.
    Es muss klar erkennbar sein, für wen oder was der Not-Aus ist.
    Befinden sich zwei Kreise von Not-Aus-Systemen nebeneinander, so würde ich vorschlagen, je zwei Not-Aus-Taster nebeneinander zu setzen.
    Es kann doch kein Zufall sein, dass ich irgendwo den richtigen Schalter finde?

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Dass es Eine Verantwortung gibt ist unbestritten. Das zeigt ja das Urteil

    (OLG Celle,
    Az 9 U 208/03 vom 8. März 2004

    Zur Verantwortung gehört immer auch eine Befugnis und umgekehrt.
    Befugnisse sind jedoch nicht allgemein, sondern bestimmt bzw. beschränkt.
    Jemand der Sicherheitsaufgaben erfüllt muss nicht Auftragsberechtigt sein.

    Horst Hrubesch:

    Ich wäre jedenfalls in Revision gegangen.
    Wenn der SiGeKo nicht weisungsbefugt ist, kann er auch nicht unmittelbar haften (so meine Meinung).

    Man kann nicht einfach in Revision gehen.
    Entweder muss ein bestimmter Streitwert überschritten sein oder das Gericht muss die Revision ausdrücklich zulassen.
    Das passiert bei Urteilen grundsätzlicher Bedeutung. Auch wenn der Streitwert nur im Centbereich ist.
    Möglicherweise ist hier beides nicht gegeben.
    Nach der Darstellung wäre es auch wohl eher ein Fall für die Berufung. Wobei praktisch die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein müssten.

    Grüße

    Hallo!

    Ich kenne mich zwar mit derartigen Arbeiten nicht aus, weiß aber was eine große Menge Wasser ist.
    Das größte Potenzial an Gefahren scheint mir in der Übergabe von schwimmenden Transportfahrzeugen zur festen Anlage zu sein.
    An Bord sind Güter verstaubar und gegen verrutschen und losschlagen zu sichern.
    An einem Kran in oder an Plattformen aller Art können Lasten sicher gehandhabt werden.
    Beim Übergang, wenn Schlaufen um das Transportgut gelegt werden oder wenn Anschlagmittel wegen des falsch angenommenen Schwerpunkts korrigiert werden müssen, da wirds gefährlich.
    Der Wind scheint mir nicht primär das Problem, da man ja nicht auf die Idee kommt dem Wind mit Muskelkraft Paroli zu bieten (oder doch?). Der Wellengang oder besser die Bewegung des Transporters ist unkontrolliert.
    Wegen der Dynamik sind Tauwerk, Haken und Schäkel stets (scheinbar) überdimensioniert zu verwenden.
    Die eigene Körperkraft kann zur Lagekorrekturen (zwischen Kai und Schiff) nicht verwendet werden. Das überfordert jeden Seemann.

    Grüße
    Flügelschraube

    ja äh...

    Ich glaube es handelt sich nicht um ein Gerüst, sondern um Arbeitsböcke.

    Die Böcke sind ohne Geländer zugelassen.
    Die Böcke brauchen auch keine Abnahme und Freigabe.

    Tolles Bild auf jeden Fall. Idiot, der so etwas verantwortet.

    Grüße
    Flügelschraube

    PS
    Ich gehe davon aus, dass ich dieses Bild frei benutzen darf?

    Hallo
    ich will nicht streiten. Auch wenn ich anderer Meinung bin.
    ArbSchG §6 sagt, dass es Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung geben muss.
    Hier steht nicht, dass bei Erfüllung aller technischen, oragnisatorischen und persönlichen Bedingungen darauf verzichtet werden kann.
    Gefährdungsbeurteilungen sind doch wichtig, als Grundlage der Unterweisungen.
    Gefährdungsbeurteilungen zeigen bei einem Wechsel der Bedingungen im Betrieb oder der juristischen Lage, den Stand an, bzw fordern zur Korrektur auf.

    Grüße
    Flügelschraube

    herbert

    So ganz verstehe ich Deine Äußerungen nicht. (Es sei denn es ist eine Provokation)
    Bei meinen Gefährdungsbeurteilungen ist es die Regel, dass es Gesetze und Vorschriften gibt.
    Die Frage ist doch immer, ob die Regel gerade noch so eingehalten wird, oder nicht.
    Im Bereich Flucht und Rettungswege sind sehr häufig Türen, die nicht mehr zugelassen sind, Handläufe die fehlen, Beschilderungen die merkwürdig sind oder unklar.

    Gruß
    Flügelschraube

    Rigesa

    Die Öffnung in der Tür ist wohl schon recht klein. Wenn ich das richtig sehe, ist nur ein gewaltsames Eindringen möglich.
    Das ändert sich vielleicht, wenn die zugeführten Bänder alle sind oder reißen?

    Das mit dem Ausschalten der Sicherheitsschalter ist natürlich unakzeptabel.

    Was ist mit den zugeführten (?) Bändern? Gibt es da die Möglichkeit eingezogen zu werden?

    Grüße
    Flügelschraube

    @MrHeld
    Hallo!
    Danke für die Richtigstellung.
    Bin etwas erstaunt. Schon, dass zwei Personen den Krankentransport begleiten.
    Es liegt vielleicht daran, dass man in den Bundesländern etwas verschiedenes unter einem Krankentransport versteht.

    Bei uns in Niedersachsen wird ein Teil des Krankentransportes von Taxis erledigt. Ein Fahrer bzw. eine Fahrerin ohne spezielle Ausbildung.
    Das sind natürlich Transporte, die für Personen ohne besonderes Risiko durchgeführt werden.
    Klar abgegrenzt sind Liegendtransporte oder Transporte in Rettungswagen.

    Grüße
    Flügelschraube

    Zitat von »ToBi«
    ...dass Rettungskräfte oft genug Kopf und Kragen riskieren...

    Bei der Feuerwehr kann ich dies nur bestätigen.
    Das Risiko liegt natürlich nicht darin, dass die Einsatzkräfte leichtsinnig sind.
    Sehr häufig ist das Risiko einfach unbekannt.
    Wer würde schon vermuten, dass bei einem kleinen Wohnungsbrand sechs Propanflaschen in der Küche lagern?
    Dies ist auch auf Weihnachtsmärkten nicht die Regel, und trotzdem im Bereich des Möglichen.

    Bei Bränden, und allgemeinen Haverien, ist die Statik von Bauten, Fahrzeugen oder z.B. umgekippter Ladung nie wirklich klar.

    Grüße
    Flügelschraube

    Waldmann
    Die Folgerung ist mir völlig unverständlich.
    natürlich muss in einem Betrieb mit über 100 Beschäftigten auch die Zahl der Ersthelfer stimmen.
    Allerdings muss nicht einmal auf einem Krankenwagen ein ausgebildeter Ersthelfer sein.
    Ich sehe also keinen speziellen gesetzlich geregelten Bedarf.
    Sicher gibt es gute und schlechte Betreiber von Sozialeinrichtungen.

    ich würde mir wünschen, dass bei professionellen Fahrdiensten für soziale Zwecke
    - regelmäßig die Führerscheine geprüft werden
    - eine Ersthelferausbildung mindestens alle fünf Jahre wiederholt wird
    - ein Fahrsicherheitstraining alle fünf Jahre absolviert wird
    - eine Kommunikationsausbildung stattfindet
    - Unterweisungen halbjährlich stattfinden
    - der Fahrzeugpark systematisch auf Fehler und Verschleiß beobachtet wird
    - die Fahrzeuge in Bezug auf Ladungssicherung spezifisch ausgestattet sind

    Gerne würde ich zurückfragen um welche Art Problemstellung es überhaupt geht.
    Geht es mehr um einzelne Akkus aus einem Handy oder mehr um leistungsstarke Energiespeicher für z.B. Fahrzeugantriebe wie U-Boote?
    Welche Energiemenge soll hier besprochen bzw. kontrolliert behandelt werden?
    Mir ist etwas unklar warum es eine spezielle Sorte von Akkus sein sollen.

    Lagerung mit kontrolliertem Ladezustand
    Brandschutz als Übeladeschutz und freiwerdende Chemiekalien bei Lagerbränden
    Entsorgung von Kleinmengen oder zum Recycling von größeren Mengen
    Sicherheitsregeln bei Ladegeräten, Überlastung im Betrieb, mechanischen Beschädigungen, verschlucken bei Kleinkindern, Lichtbogenentstehung bei Haverien

    Grüße
    Flügelschraube